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Die Leistungsfähigkeit von älteren Personen ist stets individuell zu beurteilen, denn das kalendarische Alter sagt wenig hierüber aus. Generell ist Arbeit unter Zeitdruck mit zunehmendem Alter schwerer zu bewältigen, insbesondere dann, wenn sie mit komplexen Anforderungen gekoppelt ist. Fehlbelastungen wie Heben und Tragen schwerer Lasten, Arbeit in Zwangshaltung oder mit monotonen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 3435
der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Diese Beurteilung sollte der Arbeitgeber/Dienstherr mit Unterstützung einer Betriebsärztin/ eines Betriebsarztes vornehmen.Grundlegende Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter www.mags.nrw/mutterschutzAuf die Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 15966
Nein, die Nachtschichtzulagen bleiben Ihnen erhalten.Begründung:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeur ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
Werdende Mütter haben Anspruch auf die Schutzfristen vor und nach der Entbindung.Für die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung besteht kein absolutes Beschäftigungsverbot. Es steht der Schwangeren frei, selbst zu entscheiden, ob und wie lange sie noch im Zeitraum dieser 6 Wochen arbeiten möchte. Sie darf so lange weiter arbeiten, wie sie dazu in der Lage ist, maximal bis zum Entbindungstag (s ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 17928
Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen sind (ArbSchG § 4 Allgemeine Grundsätze Absatz 6 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)). Hierbei werden unter speziellen Gefahren solche verstanden, die speziell besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen betreffen ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43040
Werdende Mütter haben Anspruch auf die Schutzfristen vor und nach der Entbindung. Für die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung besteht aber kein absolutes Beschäftigungsverbot. Es steht der Schwangeren frei, selbst zu entscheiden, ob und wie lange sie noch im Zeitraum dieser 6 Wochen arbeiten möchte. Sie darf so lange weiter arbeiten, wie sie dazu in der Lage ist, maximal ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4815
ist, darf man das potenzielle Infektionsrisiko wegen der prä-, peri-, postnatalelen Übertragung und der Prognose sowohl für die Mutter als auch für das Kind nicht unterschätzen.Werdende oder stillende Mütter dürfen daher nicht mit solchen Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen die Schutzwirkung der persönlichen Schutzausrüstung aufgehoben werden könnte. Das sind alle Tätigkeiten, bei denen ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
.) oder in der Region sollte ein befristetes Beschäftigungsverbot für Nicht-Immune ausgesprochen werden. Wegen der Hepatitis B-, C- und HIV-Gefahr sind alle Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr und Blutkontakt verboten.Bei fehlender oder nicht ausreichender Immunität gegenüber o. g. Erkrankungen müssen Schutzmaßnahmen nach Reihenfolge des § 3 MuSchArbV getroffen werden, d. h. die werdende Mutter z. B ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
Sitzgelegenheit kurzfristig auszuruhen.Mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen müssen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten, dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden.Eine Freistellung der werdenden Mutter kommt nur in Betracht, wenn eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder ein Arbeitplatzwechsel wegen eines nachweislich unverhältnismäßigen Aufwandes ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184
Bei einem Einsatz von Flüchtlingen auf einem Bauhof gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie bei der Beschäftigung von deutschen Beschäftigten.Allgemein gilt, dass der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln sowie die entsprechenden ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42295
Nein; an Sonntagen dürfen Jugendliche keine Zeitungen austragen. Die am Sonntag zulässigen Arbeiten sind in § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz abschließend aufgeführt. ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 703
Vorschriften, im vorliegenden Fall die Regelungen der Biostoffverordnung/BioStoffV, zu beachten. Auch sollte bei Arbeiten in kotbelasteten Bereichen die Einhaltung üblicher Hygienestandarts und die Verwendung von Atemschutz eine Selbstverständlichkeit sein. Das Ausmaß der Gefährdung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind jeweils im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber tätigkeitsbezogen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3449
. folgende Tätigkeiten generell verboten (§ 11 MuSchG):• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das Heben und Tragen von Lasten per Hand von regelmäßig mehr als 5 kg oder gelegentlich mehr als 10 kg wie z. B. das Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen auch grundsätzlich die Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang mit infektiösen Patienten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Der Mutterschutzlohn ist im § 18 Mutterschutzgesetz geregelt. Danach wird als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft bezahlt.Da in Ihrem Fall die Mehrarbeit und damit der erhöhte Lohn erst mit Eintritt der Schwangerschaft erfolgte, hat dieser Mehrverdienst keine Auswirkung auf den Mutterschutzlohn. ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42272
und stillenden Mütter unabhängig von deren individuellen Verhältnissen.Die betrieblichen Beschäftigungsverbote sind mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort wirksam. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese umzusetzen. Zum Beispiel dürfen werdende und stillende Mütter nach § 11 Abs. 5 MuSchG nicht mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten beschäftigt werden. Der Arbeitgeber hat mit der Beurteilung ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
Die grundsätzliche Fürsorgepflicht von Arbeitgebern erstreckt sich arbeitsrechtlich zum einen auf die Vermeidung von Gefahren für Leib und Leben im Tätigkeitsbereich durch die Gewährleistung adäquater Arbeitsbedingungen und Schutzmaßnahmen (§ 618 BGB, ArbSchG etc.) und zum anderen auf die Fürsorge im Krankheitsfall (§ 617 BGB, EntgFG etc.). Ausgenommen hiervon ist der Fall einer absichtlich oder d ...
Stand: 25.02.2019
Dialog: 42607
Personen, die als "Betreute" in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, gelten als Beschäftigte (§2 Abs. 2 Nr. 7 ArbSchG). Insofern ist für sie eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu gewährleisten (vgl. Frage 13 der DGUV-FAQs).Im vorliegenden Fall hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit der jeweils innerhalb der Werkstatt zu verrichtenden Tätigkeiten (z. B. Druckerei ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42319
Auch bei Förderungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vom jeweiligen Arbeitgeber zu beachten. Umfangreiche Informationen zu der Thematik finden Sie im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen hat speziell ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 6394
beträgt nur 1%.Dagegen ist die transplazentare Übertragungsrate bei der Erstinfektion der Schwangeren deutlich höher. Sie hängt von dem Infektionszeitpunkt während der Schwangerschaft ab:1. Trimenon 30 - 42%2. Trimenon 38 - 45%3. Trimenon 64 - 77%zu 2. "Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass man auch Seropositive Schwangere nicht mit Kindern unter 3 Jahren arbeiten lassen könnte und man sich somit ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 21632
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.Die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich in den im Jugendarbeitsschutzgesetz genannten Branchen möglich.Für die zulässige Beschäftigung an Samstagen gilt: Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigung ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 42531