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Wenn das betriebliche Beschäftigungsverbot aufgrund der zu der Zeit noch nicht angepassten Gefährdungsbeurteilung noch nicht vorliegt, muss dieses nachgeholt werden.Die angepasste Gefährdungsbeurteilung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Insoweit muss die Anpassung nicht gemeldet werden. ...
Stand: 12.06.2024
Dialog: 43957
1. Muss bei einer Fehlgeburt oder Totgeburt die Behörde erneut informiert werden? Die Totgeburt ist nicht in der Bezirksregierung meldepflichtig. Sie sollten beachten, die Mutter hat Anspruch auf Mutterschutzfristen von acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt des toten Kindes. Bei einer Fehlgeburt, definiert als Verlust des Fötus vor der 24. Schwangerschaftswoche oder unter 500 Gramm ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 44097
zu betrachten.Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz erhalten werdende Mütter von den zuständigen Aufsichtsbehörden, dies sind beispielsweise in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz. ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3534
der Arbeitgeber unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) zu benachrichtigen und eine Schwangerschaftsanzeige vorzunehmen. Hier kann er zugleich weitere Informationen und Hilfestellungen zur Arbeitsplatzgestaltung erhalten.Der Arbeitgeber hat sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 11492
Nach § 4 „Allgemeine Grundsätze" Nummer 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist Folgendes zu beachten:„Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 43868
hier Anpassungsbedarf. Die Einrichtung von zusätzlichen Unisex-Toiletten, die allen Geschlechtern offenstehen, kann hier eine Vorgehensweise sein, die vielfach in anderen Lebensbereichen bereits umgesetzt wird. Es empfiehlt sich im Zweifel vor der Umsetzung Beratung bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Aufsichtsbehörde (in NRW sind das die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42593
nicht mit dem Zustand der Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung im Zusammenhang stehen dürfen. Es handelt sich bei der Kündigung einer Schwangeren immer um eine Einzelfallentscheidung, welche der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Nordrhein-Westfalen: Dezernat 56 der Bezirksregierung und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) bedarf ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100
Beratung bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Aufsichtsbehörde (in NRW sind das die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) einzuholen. Informationen und Umsetzungstipps für die Praxis, bspw. zur Kommunikation im Betrieb und zum sensiblen Umgang mit dem dritten Geschlecht in der Personalauswahl, finden Sie auf der Seite der Stiftung Prout at work. ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42630
an den Vertrauenslehrer der Berufsschule bzw. den Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer wenden. Die Handwerkskammer Köln bietet im Internet einen Ratgeber Ausbildungsrecht mit weiterführenden Informationen an.Für Belange des (Jugend-) Arbeitsschutzes sind in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen zuständig. Für die Bundesländer allgemein finden ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
Wenn die Mitwirkung von Kindern bei Karnevalsveranstaltungen ein Ausfluss des Brauchtums ist, bedarf es keiner Bewilligung. In anderen Fällen kann eine Ausnahme von der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen) bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz vorliegen. ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 706
Nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die seine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ergeben hat, umzusetzen (§ 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG -). Dabei sind die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Biostoffverordnung (BioStoffV) zu beachten.In § 11 MuSchG sind die generellen Beschäftigungsverbot ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
des Mutterschutzgesetzes aufgelistet, die auf die Beschäftigung und den Gesundheitsschutz von Beamtinnen im Land Nordrhein-Westfalen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit anzuwenden sind. Die Überwachung dieser Vorschriften obliegt den Bezirksregierungen. ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42993
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren (in Nordrhein-Westfalen sind dies die Dezernate 56 der Bezirksregierungen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) muss über eine Schwangerschaft unter Angabe des Namens, des Entbindungstermins, der Arbeitszeit und der Art der Tätigkeit der Schwangeren informiert werden.Es ist empfehlenswert, bei der Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen für werdende Mütter die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
, in ihrem Belieben.Der Arbeitgeber hingegen muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Aufsichtsbehörde (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierung) senden (§ 27 Abs.1 MuSchG).Zuständig ist grundsätzlich die Behörde, in deren Aufsichtsbezirk sich der Beschäftigungsort der werdenden Mutter ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 1034
Die Mitteilung einer Schwangerschaft nach § 27 Mutterschutzgesetz – MuSchG ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt, sondern muss von jedem Arbeitgeber, der eine werdende Mutter beschäftigt, abgegeben werden. Die Mitteilung ist (formlos) an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW: Dezernat 56 der Bezirksregierung) zu richten. Sie muss folgende Angaben enthalten:die Namen der schwangeren ...
Stand: 01.03.2020
Dialog: 2351
des Arbeitgebers, des Strahlenschutzbeauftragten, ggf. der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes sowie ggf. unter Hinzuziehung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in Nordrhein-Westfalen sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) herbeizuführen ist.Schwangeren Beschäftigten ist der Zutritt zum betrieblichen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
die Aufsichtsbehörde (in Nordrhein-Westfalen Dezernat 56 der Bezirksregierung) unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen.Wie Sie ebenfalls im § 15 MuSchG nachlesen können, sollen Sie dem Arbeitgeber auf sein Verlangen ein ärztliches Zeugnis (oder das einer Hebamme) vorlegen, welches den voraussichtlichen Tag der Entbindung enthält. Sie brauchen dem Arbeitgeber keinen Einblick ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20222
überempfindlich auf bestimmte Gerüche.Von der Bezirksregierung Arnsberg wird ein Vordruck für ärztliche Beschäftigungsverbote angeboten.Auf die Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten weisen wir hin. ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
-Westfalen, sowie die Informationen des Schulministeriums NRW "Mutterschutz bei schwangeren Lehrerinnen" weisen wir ebenfalls hin.In Zweifelsfällen sollte die vor Ort zuständige Arbeitsschutzbehörde (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) zur Entscheidungsfindung über ein Beschäftigungsverbot hinzugezogen werden. ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 15966