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Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) Anwendung. Die Beschäftigung von Kindern -und somit auch dieses Jugendlichen- im Verkauf von Eintrittskarten ist nicht zulässig.Ein Jugendlicher, der der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegt, darf nur bis 20.00 Uhr beschäftigt werden.Weitere Infor ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 701
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV geregelt.Eine Tätigkeit als „freier Mitarbeiter“ kennt das Jugendarbeitsschutzrecht nicht. Es wird immer von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen, bei dem stets das Jugendarbeitsschutzgesetz und – je nach Alter ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6085
Grundlegende Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung unter besonderer Berücksichtigung älterer Beschäftigter erhalten Sie z. B. bei: www.gefaehrdungsbeurteilung.de, www.arbeitsschutz.nrw.de Weitere Informationen zum Thema finden Sie über das Portal www.inqa.de nach Eingabe des Suchwortes "Demografie". Hinweis: Die Initiative DEMOGRAFIE AKTIV unterstützt Betriebe und Beschäftigte ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 3448
, das eine Diskriminierung (auch) im Arbeitsleben verbietet.Persönliche Merkmale, auf die sich das Verbot der Benachteiligung erstreckt, sind in § 1 des AGG aufgeführt:- Rasse,- ethnische Herkunft,- Geschlecht,- Religion/Weltanschauung (s. § 9 AGG - Ausnahmen),- Behinderung,- Alter (s. § 10 AGG - Ausnahmen),- sexuelle Identität.Der Arbeitgeber ist nach dem AGG u.a. verpflichtet, die erforderlichen (vorbeugenden) Maßnahmen ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 3439
Als alterskritisch ist neben der Qualifikation der Arbeitnehmer/-innen auch ihre Gesundheit und Motivation zu betrachen. Dies deshalb, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass beispielsweise ältere Arbeitnehmer/-innen in vielen Fällen über einen sehr langen Zeitraum die gleiche Tätigkeit ausüben und bei innovativen, innerbetrieblichen Reformprozessen von den verantwortlichen Entscheidungsträger ...
Stand: 28.06.2017
Dialog: 3373
kann auch die bestimmungsgemäße Einnahme die sichere Bedienung von Maschinen und Anlagen oder die Teilnahme am Straßenverkehr einschränken. Ein Methadonpatient kann jedoch bei gut geführter Behandlung und „guter Betreuung“ (d.h. medizinisch, sozial, psychologisch) grundsätzlich jeder Arbeit nachgehen. Kritisch sind jedoch die ersten drei Monate („Einstellungsphase“) der Behandlung. Aufgrund der genannten Nebenwirkungen ...
Stand: 13.04.2015
Dialog: 227
sich an folgenden Stellen: 1. Die Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ liefert unter dem Themenblock „Lebenslanges Lernen“ 21 Beispiele guter Praxis, die in Betrieben unterschiedlicher Größenordnungen erprobt und durchgeführt wurden. 2. Das Projekt „AQUA - Altersgerechte Qualifizierung“ hat in seinem ersten Durchlauf (2002 - 2005) selbst gesteuertes Lernen, Trainings in Betrieben unter Einbeziehung von Älteren ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 5839
Der Urlaubanspruch für Jugendliche ist im § 19 Jugenarbeitsschutzgesetz-JArbSchG geregelt. Danach gilt altersabhängig folgende Urlaubsregelung: (1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren. (2) Der Urlaub beträgt jährlich 1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist, 2 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12775
Die Beschäftigung eines 8 bis 9 Jahre alten Kindes in einem Supermarkt ist generell verboten.Die Beschäftigung von Kindern ist im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG geregelt. Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem JArbSchG ist die Beschäftigung ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4292
Nein; gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche erst mit 13 Jahren Zeitungen austragen. ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 702
Ein Unternehmens kann langfristig nur wettbewerbsfähig bleiben, wenn es mit gesunden Belegschaftsstrukturen im Kampf um die besten Köpfe die Nase vorne hat. Dabei sollte das Erfahrungs- und Praxiswissen der Älteren mit dem neuen Wissen von Jüngeren verbunden und für betriebliche Innovationsprozesse genutzt werden. Sie brauchen dazu eine Unternehmens- und Arbeitsorganisation, die den Prozess ...
Stand: 26.07.2017
Dialog: 5843
Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (20 Tage) pro Kalenderjahr arbeiten. Die vier Wochen können zum Beispiel auf Oster- und Sommerferien aufgeteilt werden. Grundlage sind die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).Wie lange darf gearbeitet werden?• 8 Stunden am Tag• 5 Tage in der Woche• 40 Stunden ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 531
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten. Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 709
die Berücksichtigung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse gefordert. Auch bei der nach dem Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber gehalten, die anerkannten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten.Es gibt anerkannte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, denen zu Folge ältere Arbeitnehmer/innen durch Nachtarbeit verstärkt gesundheitlich ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 1610
Sofern die Auszubildenden noch jugendlich (noch keine 18 Jahre alt) sind, sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG anzuwenden.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u.a.mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigenmit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 20587
eintreten wird, in Bezug auf die Höhe des zu erwartenden Schadens ermittelt werden.Bei der dafür erforderlichen Bewertung ist wie folgt zu unterscheiden:Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintritt, kann umso größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Gesundheitsschaden ist, und sie muss umso kleiner sein, je schwerer der etwaige Gesundheitsschaden wiegt.Nach der alten Rechtslage bestand ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42561
Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot für bezieht sich insbesondere auf Maschinen, die mit den Füßen angetrieben werden und bei denen dadurch eine hohe Fußbeanspruchung entsteht. Bei elektrisch angetriebenen Maschinen ist dies in der Regel nicht der Fall. Wir gehen daher davon aus, dass Näherinnen an solchen Maschinen im Regelfall nicht unter dieses Beschäftigungsverbot fallen.Generell muss ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 23367
bei jeder Form von gewerblicher Arbeit, also in der Produktion, im Handel und im Dienstleistungsgewerbe zu beachten. Als Kind gilt, wer noch nicht 15 Jahre alt ist bzw. der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Die Dauer der Schulpflicht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und beträgt z. B. in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre. Aufgrund dessen sollte sich ein Arbeitgeber im eigenen Interesse ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4801
Schutzmaßnahmen zu unterrichten.Auf die Informationen des Merkblatts der Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung" weisen wir hin. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch auf das alte Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werden.Stichwort Zytomegalie:Schwangere ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
Nein, dies ist verboten.Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat".Das "oder" bedeutet ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 42553