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) von mehr als 10 Stunden• Nachtarbeit zwischen 20.00 und 06.00 Uhr (mit Ausnahmeregelung)• Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (mit Ausnahmeregelung)• schwere körperliche Arbeit• Arbeit mit sittlicher Gefährdung• gefährliche und gesundheitsschädliche Arbeiten• Akkordarbeiten (am Fließband und andere tempoabhängige Arbeiten)Schülerjobs – was geht Kinder ab 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 531
Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Ziel dieser Praktika ist das Kennenlernen des Berufs und nicht die tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit. Dass die Praktikanten manchmal auch tätig werden, ist eher die Ausnahme, auch deswegen, weil für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten eine Ausbildung notwendig ist. Während des Schülerpraktikums wird den Praktikanten lediglich die ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 5527
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 MuSchG sind sie geregelt in den §§ 3 bis 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16.Hierbei wird zwischen generellen Beschäftigungsverboten (gelten für alle werdenden bzw. stillenden Mütter) und individuellem (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverbot ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 20514
Ein 13 Jähriger darf nach § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV nicht mit der Auslieferung von Arzneimitteln beschäftigt werden. Der Gesetzgeber erlaubt Kindern über 13 Jahre und Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, Botengänge nur in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten. Im vorliegenden Fall würde die Beschäftigung des Kindes im Dienst einer Apotheke ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4801
Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und die dazu erlassene Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV verbieten grundsätzlich die Beschäftigung von Kindern.Ausnahmen nach dem JArbSchG und der KindArbSchV gelten faktisch nur für Kinder über 13 Jahren, d.h. dass die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren tabu ist.Nur dann, wenn eine nach den Schulgesetzen der Länder geregelte schulische ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 18417
- die Kinderarbeitsschutzverordnung zu beachten ist.Ob bzw. in welchem Umfang schulpflichtige Kinder und Jugendliche beschäftigt werden dürfen, hängt u.a. vom Alter des Kindes bzw. des Jugendlichen ab.Eine Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren ist fast ausnahmslos verboten (§ 5 JArbSchG).Eine Beschäftigung von Kindern über 13 Jahren sowie von Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen (gelten als Kinder ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6085
Nein; gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche erst mit 13 Jahren Zeitungen austragen. ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 702
Unterabschnitt in eigener Verantwortung wahrzunehmen."Diese Möglichkeit der Aufgabenübertragung findet sich auch in anderen Vorschriften wieder wie im § 13 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen."oder im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch keine 15 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Die Beschäftigung von Kinder ist verboten (§ 5 Abs.1 JArbSchG). Es gibt Ausnahmen von diesem Verbot, u.a. für Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht (§§ 5 Abs.2- ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
In § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) sind die zulässigen Tätigkeiten, mit denen Kinder über 13 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen, abschließend aufgezählt. Eine Wohngenossenschaft gilt als gewerblicher Betrieb. Die Beschäftigung eines Kindes mit Rasenmähen für die Wohngenossenschaft ist somit verboten. (§ 2 Abs.1 Nr.5 KindArbSchV ...
Stand: 13.07.2022
Dialog: 704
können. Besonders schutzbedürftig sind u.a. werdende und stillende Mütter, Beschäftigte mit Behinderung sowie jugendliche und ältere Beschäftigte (vgl. Amtliche Begründung zum Arbeitsschutzgesetz, BT-Drucksachen 13/3540 und 13/4854, 1996)." Aus: Inkludierte Gefährdungsbeurteilung. Bericht des LVR Integrationsamts in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e. V. (2017, S ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43040
. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 13 MuSchG.Bei den Beschäftigungsverboten wird zwischen generelle Beschäftigungsverboten und individuellen ärztlichen Beschäftigungsverboten unterschieden. Individuelle ärztliche Beschäftigungsverbote berücksichtigen den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Sie sind in § 16 ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag müssen Sie spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit anmelden. (§ 16 BEEG)Ausführliche Informationen zum Thema enthält die vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit". ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 6172
verboten. Von diesem grundsätzlichen Verbot gibt es aber einige Ausnahmen. Beispielsweise gilt das Verbot nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten (d.h. der Eltern), soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist sowie die Dauer von zwei Stunden täglich nicht überschreitet (§ 5 Abs.3 JArbSchG). Sonntags ist die beschriebene ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 29271
des § 22 JArbschG. Nach § 2 JArbSchG gilt als Kind, wer noch nicht 15 Jahre alt; Jugendlicher ist, wer 15 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Für Jugendliche, die der Vollschulzeitpflicht unterliegen, finden die Vorschriften des JArbSchG für Kinder Anwendung. Die Vollschulzeitpflicht ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und beträgt z. B. in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre.Kinder unter 13 ...
Stand: 31.07.2023
Dialog: 12856
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus § 13 und § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter, § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG) und ärztlichen (per ärztlichem Attest, § 16 Abs. 1 MuSchG) Beschäftigungsverboten unterschieden:1. Betriebliche Beschäftigungsverbotegelten für alle werdenden ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
Falls die vom Arbeitgeber durchzuführende Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 10 Mutterschutzgesetz) ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen (§ 13 Mutterschutzgesetz) :1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2 ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5638
von Kindern - bis auf wenige Ausnahmen - grundsätzlich verboten.Das Beschäftigungsverbot gilt nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird,1. die Sicherheit ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4292
Schutzmaßnahmen einzuleiten.Sollten die festgelegten Schutzmaßnahmen (§ 13 MuSchG) nicht ausreichen und kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden sein, so ist die schwangere Frau unter Fortzahlung des Mutterschutzlohns, im Rahmen eines Beschäftigungsverbotes, freizustellen. ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen sind, dass durch zumutba ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726