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die Fachkraft für Arbeitssicherheit beratende Funktion, d. h. die Verantwortung für den Einsatz der Beschäftigten und die letztendlich getroffenen Maßnahmen liegt ausschließlich beim Arbeitgeber. Die Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung obliegt dem Arbeitgeber (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz). Der Arbeitgeber sollte aber detailliert nach der Begründung für die Haltung der Fachkraft ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4680
ASiG, nämlich der Unabhängigkeit der Fachkunde, sie ist nicht weisungsfrei. Das Benachteiligungsverbot greift nicht. Eine unmittelbare Unterstellung unter dem Leiter des Betriebes ist ggf. nicht gegeben.Eine fachkundige Person, die nicht zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist, arbeitet weisungsgebunden. Die Verantwortung für die nicht erfolgte Bestellung liegt beim Arbeitgeber. Ob ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 42300
Gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes "Grundpflichten des Arbeitgebers"- ArbSchG - ist der Arbeitgeber verpflichtet, für eine geeignete Organisation in seinem Betrieb zu sorgen. Organisieren bedeutet, formale Regelungen zu treffen, wie z. B.Festlegung der Strukturen im Unternehmen (Aufbauorganisation)Regelung der Aktivitäten der dazugehörigen PersonenEinsetzen von Verfahren und Hilfsmitteln ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 17393
für die Unterweisung verantwortlich. Der Arbeitgeber kann seine Pflichten an zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich delegieren.Auch bei einer Pflichtendelegation trägt der Arbeitgeber ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Der Arbeitgeber hat, auch bei entsprechender Delegation, immer die letzte Verantwortung für sein Unternehmen. Das bedeutet: Er muss sich überzeugen, dass die von ihm gestaltete ...
Stand: 19.09.2022
Dialog: 29297
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Nach § 6 ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
Im Arbeitsschutz sind unter Unternehmerpflichten diejenigen Pflichten zu verstehen, die der Arbeitgeber durch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Dies können u. a. die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter, Bereitstellung geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch Schaffung einer geeigneten Organisation sein.Im § 13 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unter bestimmten Bedingungen auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich.In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber und Versicherte angesprochen. Dies schließt die ehrenamtlichen Beschäftigten mit ein. Die Pflichtenübertragung ist im § 13 der DGUV Vorschrift 1 und unter Nr. 2.12 der DGUV-Regel 100-001 beschrieben ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
Der Unternehmer (Arbeitgeber) darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte (Arbeitnehmer) beschäftigen, die die unter § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten Voraussetzungen erfüllen und vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sind.Diese Ausführungen werden mit den Durchführungsanweisungen zu § 35 konkretisiert: "Versicherte ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 1932
wenn Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern sich untereinander z. B. gefährden können (§ 8 ArbSchG).Zu 2. Der Auftraggeber hat eine moralische Verantwortung bzw. die Rechtswirkungen, die sich aus dem Beauftragungsvertrag ergeben. Auf dem Grundstück der Auftragnehmer hat er wenig oder gar keine Einflussmöglichkeit. Hier kann ggf. eine Meldung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde erfolgen. ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Weiterbildungsanforderungen an Ausbilder für Kranführer oder Flurförderzeugfahrer enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige Fachgebiet noch ausreichend sind oder aufgefrischt ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 14882
von Verhältnisprävention und Verhaltensprävention vorzunehmen, so kann er sich hierbei z. B. vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Arbeitgeber oder die von ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen müssen die Beschäftigten ausreichend und angemessen vor Aufnahmen der Arbeit unterweisen. Der Arbeitgeber trägt auch die Verantwortung dafür, dass die nötigen Unterweisungen ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 13753
In § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen muss. Diese Arbeitgeberpflicht kann er delegieren. Gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 17061
: Der Arbeitgeber hat weitgehende Freiheiten, wie er die Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung angeht. Empfohlen wird jedoch die zeitgleiche, zumindest zeitnahe Gefährdungsbeurteilung aller Faktoren durch ein Gremium. Weitere Hinweise erhalten Sie unter www.gda-psyche.de ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785
!Bei den arbeitsschutzrechtlichen Unterweisungen soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt gemäß Arbeitssicherheitsgesetz i.V.m. DGUV Vorschrift 2 beraten und unterstützen lassen, die Verantwortung verbleibt aber beim Arbeitgeber. In der DGUV Information 211-005 (bisher: BGI 527) "Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes" wird zu der Thematik auch folgendes ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465
„der Arbeitgeber hat….“ ist hier der richtige Ansatz.Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 2 ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
auch die Möglichkeit, das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen. Diese beiden Formen des Insolvenzverwalters können also - im Gegensatz zum sogenannten "schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter" - Adressaten für Arbeitgeberpflichten sein. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
Praktikum. Entscheidend ist, wer die rechtliche, organisatorische und inhaltliche Verantwortung für den Ablauf trägt. Schüler, die im Rahmen des Schulunterrichts ein Betriebspraktikum absolvieren, sind weiter über ihre Schule unfallversichert, also bei den Unfallversicherungskassen der Länder oder Gemeinden. Studierende, welche ihre Abschluss- oder Doktorarbeit in einem Unternehmen schreiben, sind hierbei ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22272
BetrVG.Es handelt sich primär um eine Angelegenheit der betrieblichen Mitbestimmung, die die betrieblichen Partner (Arbeitgeber und Betriebsrat) in eigener Verantwortung, ggf. unter Hinzuziehung der Einigungsstelle gemäß § 76 Betriebsverfassungsgesetz klären müssen. Fragen zum Durchsetzen von Beteiligungsrechten des Betriebsrates sollten im direkten Kontakt mit entsprechend autorisierten Stellen (z. B ...
Stand: 14.11.2021
Dialog: 14960
sollte eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffen werden. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt aber beim Arbeitgeber.3. Kann der Unternehmer eine Person zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, die nicht Mitarbeiter des Hauses ist (in diesem Fall in Tochtergesellschaft des Konzerns tätig)?Ja, entsprechend § 19 ASiG kann der Arbeitgeber ...
Stand: 06.10.2023
Dialog: 10174
werden. Dies ergibt sich auch aus § 21 (2) SGB VII. Danach ist der Schulhoheitsträger verpflichtet, im Benehmen mit dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger Regelungen zur Ersten Hilfe zu treffen.In der Regel ist der Schulleitung die Verantwortung für die Organisation der Ersten Hilfe zu übertragen. Hierzu zählen die sachlichen (Meldeeinrichtungen, „Erste-Hilfe-Raum“, Erste-Hilfe-Material ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 9096