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ist eine Überwachung von Einzelarbeitsplätzen grundsätzlich nicht erforderlich. Gefährdungsstufe erhöht: Bei einer erhöhten Gefährdung ist eine Überwachung des Einzelarbeitsplatzes, z.B. durch Kontrollgänge oder Kontrollanrufe, erforderlich, wenn die Notfallwahrscheinlichkeit (nach Tabelle 3) nicht höher als mäßig einzustufen ist. Ist die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls als hoch einzustufen, wird eine ständige ...
Stand: 24.03.2016
Dialog: 26246
Im § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird die allgemeine Forderung erhoben, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Arbeitsschutzrechtlich ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 43991
Ja, sofern er neben den erforderlichen Qualifikationskriterien wie - arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen - speziellen Koordinatorenkenntnissen über die erforderlichen baufachlichen Kenntnisse verfügt. In der Ziffer 4.1 der RAB 30 sind Anhaltspunkte für eine Bewertung der baufachlichen Kenntnisse vorgegeben. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2106
Der Entleiher des Gerätes (Gabelstaplers) bleibt in der Verantwortung. Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen ist von weiteren Randbedingungen abhängig.In Ihrer Frage fehlt die Information, ob das Gerät mit oder ohne Fahrer ausgeliehen wird. Wird das Gerät mit Fahrer ausgeliehen, muss der Fahrer vom Entleiher noch über betriebsspezifische Besonderheiten unterwiesen werden.Wird das Gerät ohne ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22819
Folgende arbeitsschutzrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind hinsichtlich erforderlicher Kommunikationsmöglichkeiten im Notfall relevant:"Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat ...
Stand: 05.02.2018
Dialog: 6611
Das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG enthält keine konkreten Anforderungen an die Fortbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Allerdings hat der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 3 ASiG den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung zu ermöglichen.Die Fachkraft muss in Ermangelung spezifischer rechtlicher Vorgaben in Abstimmung mit dem Arbeitgeber ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 28287
Die namentliche Nennung des Betriebsarztes ist bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nicht erforderlich, Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 22921
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit grundsätzlich nur Personen bestellen, bei denen die unter § 7 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG genannten Anforderungen vorliegen:Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 5017
Nach § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- gilt: Ein Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die neben einer entsprechenden beruflichen Qualifikation über die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Beabsichtigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nach dem neuen Ausbildungskonzept (seit ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12077
der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnis-se durch Fortbildung erwirbt. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte seiner Ausbildungsstufe III." (§ 4 Abs. 7 der DGUV Vorschrift 2)Es sind jedoch die Übergangsbestimmungen des § 6 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 2 ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 6019
Ab zwei anwesenden Beschäftigten muss mindestens ein Ersthelfer in jeder Filiale vor Ort sein.Grundlage für die Zahl der erforderlichen Ersthelfer ist die DGUV Vorschrift 1 , wo in § 26 die Zahl und Ausbildung der Ersthelfer geregelt ist:Danach hat der Unternehmer/Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1. Bei 2 ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 16099
. Dieser stellt im allgemeinen die PSA. Jedoch kann auch der Entleiher verpflichtet sein, PSA zu stellen. Dies wird beim Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags in einer zusätzlichen Arbeitsschutzvereinbarung geregelt. In der Arbeitsschutzvereinbarung werden alle für den Einsatz relevanten Arbeitsschutzaspekte festgelegt, also auch, wer im Einzelfall die erforderliche PSA stellt und wer in diesem Fall ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
bei grober Fahrlässigkeit in Frage und bei einem solchen Verschuldensgrad tritt keine Versicherung ein - was erst Recht für Vorsatz gilt.Das Unterlassen der Gefährdungsbeurteilungen und unterlassene Aufklärungen können, ebenso wie das unsorgfältige Auswählen von Personal, auch zu einer Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung führen. Zu einer Freiheitsstrafe werden Sie nach unserer Erfahrung ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472
der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 42883
Für die Fragestellung relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der dritte Abschnitt des vierten Kapitels (Erste Hilfe) der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention". Im § 26 der DGUV Vorschrift wird die erforderliche Anzahl an Ersthelfern sowie deren erforderliche Ausbildung beschrieben, im § 27 die erforderliche Anzahl und Ausbildung von Betriebssanitätern ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16962
Im Arbeitsschutzgesetz wird unter § 10 ArbSchG der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.Da es keine weiteren rechtlichen Vorgaben gibt ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 22585
der Ausbildung vergangenen Zeitspanne ist davon auszugehen, dass sowohl die fachlichen als auch die handlungsorientierten Inhalte der Sifa-Ausbildung, die zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Sifa unverzichtbar sind, nicht mehr im erforderlichen Umfang vorliegen können. Deshalb ist zu empfehlen, in Abstimmung mit dem zuständigen Unfallvericherungsträger vor Aufnahmne der Sifa-Tätigkeit die erforderlichen ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19463
Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb sind unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) getroffen:"§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 2499
Im Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) wird die allgemeine Forderung erhoben, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Arbeitsschutzrechtlich ...
Stand: 04.11.2015
Dialog: 13551
Das Arbeitsschutzgesetz fordert vom Arbeitgeber, dass er entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 15781