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Der Einsatzort der Fahrer und Gabelstapler ist nicht entscheidend. Verantwortlich für die Beauftragung zum Führen eines Flurförderzeuges ist der Arbeitgeber oder dessen verantwortlicher Beauftragter, bei dem der Fahrer beschäftigt ist. Das bedeutet, dass jeder Geschäftsführer oder dessen verantwortlicher Beauftragter jeweils die bei ihm beschäftigten Fahrer mit dem Führen des Flurförderzeuges ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3058
In dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist unter dem Punkt 4 "Beauftragung" Folgendes nachzulesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form der schriftlichen ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 42769
Die Begriffe Bestellung, Benennung oder Beauftragung werden häufig synonym verwendet und sind im Arbeitsschutzrecht durch die jeweilige Rechtsgrundlage geprägt: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt werden gemäß Arbeitssicherheitsgesetz bestellt.Sicherheitsbeauftragte werden gemäß DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" bestellt.Ersthelfer werden eingesetzt (DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 24.01.2023
Dialog: 13226
Es gibt eine Vielzahl von Beauftragungen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Auf der Seite der BG Bau sowie bei der BGHM finden Sie eine Vielzahl von Beauftragungen mit den entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Formblättern. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich immer eine schriftliche Beauftragung, auch wenn eine solche nicht explizit vorgeschrieben ist.Ob eine erneute ...
Stand: 28.08.2018
Dialog: 42427
(Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind im § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt und gelten für alle Beschäftigten, die:mindestens 18 Jahre alt sindfür die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sindden Befähigungsnachweis erbracht haben.schriftlich beauftragt sind.Die Beauftragung kann z.B. durch einen Fahrerausweis erfolgen und gilt immer nur für den Betrieb ...
Stand: 04.08.2024
Dialog: 14039
Ihr Kenntnisstand ist richtig. Es ist uns ebenso keine gesetzliche Forderung bekannt, dass eine Beauftragung für Staplerfahrer nach einem gewissen Zeitraum neu ausgestellt werden muss.In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist noch folgendes nachzulesen:"Die Beauftragung sollte zurückgenommen werden, wenn der Versicherte über einen Zeitraum von einem Jahr keine ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 42510
In dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist unter dem Punkt 4 "Beauftragung" Folgendes nachzulesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form der schriftlichen ...
Stand: 21.08.2024
Dialog: 42627
Nein, der Ausbilder muss nicht schriftlich beauftragt werden.Die Beauftragung richtet sich lediglich an die Fahrer der Flurförderzeuge. Siehe hierzu die Ausführungen zu den Beauftragungen in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern".Den FAQ zum Arbeitsgebiet Flurförderzeuge ...
Stand: 27.01.2024
Dialog: 43883
schriftlich erteilt werden."Weitere Informationen finden Sie im DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand", spez. unter Nr.4 "Beauftragung".Für Auszubildende über 18 Jahre gelten keine besonderen arbeitsschutzrechtlichen Einschränkungen.Für Auszubildende unter 18 Jahre gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Für Tätigkeiten ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 27341
Die Benennung von Ersthelfern ist im § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben (s. auch § 21 Abs.1 SGB 7). Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Über die Art der Benennung wird keine Aussage getroffen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch die Schriftform.Bei ergo-online.de finden Sie einen Artikel über die Anzahl, Ausbildung un ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42756
werden Generalübernehmer, Ingenieur- oder Architekturbüros oder Unternehmen, die mit der Errichtung einer baulichen Anlage beauftragt wurden, als „beauftragten Dritte“ benannt.In der Verantwortung des Bauherrn bleibt auch bei der Beauftragung eines „beauftragten Dritten“ Folgendes:- Sorgfältige Auswahl des „beauftragten Dritten“- Sorgfältige Übertragung von Aufgaben und Befugnissen- Überprüfung ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197
Zu Ihrer Frage läßt sich in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" unter dem Punkt 4 Beauftragung folgendes nachlesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. DieseBeauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42170
Konkrete Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht vorhanden. Solche Regelungen können aber zusätzlich vertraglich vereinbart werden. So kann beispielsweise im Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem SiGeKo festgelegt werden, dass dem SiGeKo ein zentraler Ansprechpartner der ARGE ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt:• mindestens 18 Jahre alt• für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet• Befähigungsnachweis• schriftliche Beauftragung durch den ArbeitgeberIn dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand ...
Stand: 05.01.2023
Dialog: 4676
Beauftragungen, die im Arbeitsschutzrecht vorgesehen sind. Wichtig ist bei der Aufgabenübertragung immer die Auswahlverantwortung: ist die Person befähigt, die Aufgabe wahrzunehmen? Hat sie die notwendige Ausbildung und ist sie von ihrer Persönlichkeit her in der Lage, der Aufgabe gerecht zu werden? Hat sie die mit der Aufgabe verbundenen Kompetenzen und Befugnisse mit übertragen bekommen? Welche Fortbildungen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
Die Anzahl der vom Arbeitgeber/Unternehmer zu bestellenden Ersthelfer ist u.a. abhängig von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Kennzeichen einer so genannten Ich-AG ist, dass es sich um ein Ein-Personen-Unternehmen handelt. Damit entfällt für eine Ich-AG aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht die Pflicht Ersthelfer zu bestellen. Auf Großbaustellen werden aber öfters mehrere kleinere Subunterne ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 3102
Der Arbeitgeber muss nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und beurteilen bzw. bewerten. Normadressat für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist also der Arbeitgeber. Aufgabe des Betriebsarztes ist die fachkundige Beratung des Arbeitgebers in allen arbeitsmedizinischen Fragen, in Gesundheitsfragen sowie bei der Beurteilung der A ...
Stand: 11.12.2014
Dialog: 3017
"Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (BGG 925) geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können."Im Anwendungsbereich des DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist Folgendes nachzulesen:"Dieser BG-Grundsatz ...
Stand: 09.08.2019
Dialog: 42789
und den daraus resultierenden Maßnahmen möglich sein. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und die Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.Ein Muster für eine Pflichtenübertragung findet sich unterhttp://www.gda-orgacheck.de/daten/praxishilfen/GDA_PH_Pflichtenuebertragung_2014_1505_online.pdf ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308