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) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
am Arbeitsplatz", ein Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 42910
auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Ein ähnlicher ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43932
über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Vorsorgekartei zu gewähren.Verfügt der Arzt oder die Ärztin für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209
zu beziehen:: Frage: In welchen Zeitabständen ist eine Wiederholung, Aktualisierung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich? Antwort: Wird beantwortet durch TRBS 1111 Nr. 3.3.1: "Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu, zu ermitteln, ob Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bestehen und diese zu bewerten. Auf dieser Grundlage hat ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 6771
und Personalwechsel, zu berücksichtigen."Auf § 8 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz weisen wir hin:"Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42437
erhalten.Dies kann insofern auf der Basis der vom Arbeitgeber zu erstellenden bzw. bereitgestellten Betriebsanweisungen erfolgen (vgl. z.B. § 12 BetrSichV). Auch denkbar ist, dass die Gebrauchs- oder Betriebsanleitungen der Hersteller von Anlagen, Teilen von Anlagen und Arbeitsmitteln am Arbeitsplatz hierzu genutzt, und um die im Betrieb gesammelten praktischen Erfahrungen und damit um ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 24969
zu verurteilen, an seinem Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG durchzuführen, die sich insbesondere mit den Gefährdungspotenzialen Lärm, Staub, Hitze, Arbeitshemmnisse und Hindernisse, unklare Aufgabenstellungen, mangelnde Bewegungsspielräume, Vorgesetztenverhalten sowie den sich im Zusammenhang hieraus ergebenden psychischen Belastungen befasst, unter Anwendung der Kriterien der ISO 9241 ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 30879
nicht im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag anderes festgelegt ist. Sie als Verleiher haben weiterhin Arbeitgeberfunktion. Sie sollten den Arbeitsplatz vor Ort besichtigten und sich so einen Eindruck der Arbeitsschutzorganisation machen. Das Ergebnis kann in einzelnen Situationen, wie z. B. auch in Ihrer Frage angedeutet, die Konsequenz sein, dass Sie der Überlassung nicht zustimmen. Wichtige Informationen in der DGUV Information 215-820 ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
Einige wichtige Vorschriften zum Thema Kooperation/Zusammenarbeit der Arbeitsschutzakteure sind: Arbeitgeber: § 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitgeber für den Fall, dass Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig sind, zur Zusammenarbeit bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen. Mit § 9 Abs. 2 des ArbSchG ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 1532
) an, stellt man fest, dass sich der räumliche Geltungsbereich ebenfalls immer nur auf den Arbeitsplatz erstreckt, wobei der Begriff Arbeitsplatz i. d. R. weit verstanden wird und auch Verkehrs- und Rettungswege, Sozialräume, Unterrichtsräume, Maschinenräume und Lagerbereiche dazu zählen.Nur wenige Arbeitgeber werden auf ihrem Betriebsgelände eine Turnhalle oder einen Sportplatz als Sozialraum unterhalten ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 5990
ist jeder Arbeitgeber verantwortlich, bei Unklarheiten über mögliche Gefahren selber zu ermitteln, beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. (§ 8 ArbSchG). ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
gegenüber seinen Kollegen, soll beraten und helfen, begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege, erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz und kann somit als Erster auf deren Beseitigung hinwirken, ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es, auf den Zustand ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392
und den betrieblichen Umweltschutz betreffenden Auflagen und Anordnungen der zuständigen Stellen mitzuteilen.(3) Als betrieblicher Umweltschutz im Sinne dieses Gesetzes sind alle personellen und organisatorischen Maßnahmen sowie alle die betrieblichen Bauten, Räume, technische Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze betreffenden Maßnahmen zu verstehen, die dem Umweltschutz dienen.(4 ...
Stand: 06.09.2022
Dialog: 14364
. Sinn und Zweck des ASiG ist, dass Arbeitsschutzmaßnahmen mit einem „möglichst hohen Wirkungsgrad“ „vor Ort“ am Arbeitsplatz ergriffen werden. Daraus ergibt sich gemäß § 11 ASiG die Pflicht des Arbeitgebers, für jeden Betrieb einzeln einen ASA einzurichten. Der Sinn und Zweck legt es auch nahe, dass die Sitzungen des jeweiligen ASA örtlich im Einzelbetrieb stattfinden. Betriebsspezifische Lösungen ...
Stand: 20.06.2022
Dialog: 43677
werden. Gelingt das nicht, ist ein Tätigkeitsausschluss die Folge, der regelmäßig dazu führt, dass der Beschäftigte den Arbeitsplatz nicht bekommt oder ihn aufgeben muss. Das ist bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge anders. Hier geht es um die persönliche Aufklärung und Beratung des Beschäftigten über persönliche Gesundheitsrisiken bei der Arbeit. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verbietet ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43069
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall/Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung/Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 30258
den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Ist es nicht möglich, demgemäß Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vollem Umfang zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung so gering ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
ist es, Beschäftigte aktiv an Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu beteiligen und in die betriebliche Arbeitsschutzarbeit einzubinden. Das schließt natürlich mit ein, dass der Arbeitgeber z. B. auch über die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Auskunft gibt.Nach § 17 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes können Beschäftigte, wenn sie auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall / Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung / Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 22181