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mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden zu stellen hat."In diesem Zusammenhang ist auch der § 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer zu beachten:"(1) Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbständige Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 25455
Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
wird die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber/Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. In § 8 ArbSchG wird folgendes gefordert:"(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Verpflichtung nach § 3 BaustellV (Bestellung geeigneter Koordinatoren) entfällt, gilt zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 wird die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber/Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. In § 8 ArbSchG wird folgendes gefordert:"(1 ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
, geeignete PSA etc.). Bei einer externen SiFa muss das Unternehmen, in dem die SiFa tätig wird, § 8 Arbeitsschutzgesetz anwenden ("Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber"). Hierzu gehört die gegenseitige Information über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit in den Betriebsbereichen und die Abstimmung von Maßnahmen. ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
von Aufträgen an ein Fremdunternehmen der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen hat. Der Unternehmer hat ferner sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht werden und wer den Aufsichtführenden zu stellen hat. Gemäß § 6 "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber ...
Stand: 17.02.2018
Dialog: 25937
zu informieren.Arbeitgeber, die gemeinsam auf Baustellen arbeiten, sind generell zur Zusammenarbeit verpflichtet. Diese gesetzliche Pflicht ergibt sich aus § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1. In § 6 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 ist folgendes nachzulesen:"Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbständige Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer hinsichtlich der Sicherheit ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
in der Regel dessen Anwesenheit vor Ort sowie Weisungsbefugnis voraus.In § 6 DGUV Vorschrift 1, wird die Zusammenarbeit mehrer Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. Hier wird gefordert, dass die beteiligten Unternehmen eine Person bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Liegen Arbeiten mit besonderen Gefahren vor, ist die Person mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
, sondern Kenntnisse über Gefährdungen durch den Produktionsbetrieb zur Verfügung stellen können.Dieser Ansprechpartner wäre dann auch gleichzeitig die von § 6 DGUV Vorschrift 1 geforderte "Person zur Abstimmung der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen". ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
durch einen Aufsichtsführenden (Koordinator) überwacht werden, der die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellt. In § 6 DGUV Vorschrift 1 wird die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. Hier wird gefordert, dass die beteiligten Unternehmen eine Person bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Liegen Arbeiten mit besonderen Gefahren vor, ist die Person ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
Regelungen zur Bestellung und zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind unter § 20 der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention" und der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A 1) aufgeführt: (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 4527
Verantwortungsbereiches fürsorge- und verkehrssicherungspflichtig. Auch sein Auftraggeber als 1. Auftragnehmer muss darauf achten, dass er in seinem Verantwortungsbereich wirksam Sicherheit und Gesundheitsschutz betreibt. Hier ist die Zusammenarbeit, wie es der § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert (unterrichten, abstimmen, anweisen, vergewissern), notwendig. Die Pflicht zur Zusammenarbeit trifft ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
Beschäftigten ein Betriebsrat vorhanden (oder wäre seine Bildung zumindest möglich) und · übt die Leitung der zu überprüfenden Einheit Weisungsrechte des Arbeitgebers aus, bestimmt über den Einsatz der Beschäftigten (z.B. Arbeitszeiten) und erteilt arbeitstechnische Weisungen(§ 4 Abs. 1 S. 1 BetrVG).Hinweis:Der Betriebsbegriff wird insbesondere bei Unternehmen mit mehreren Niederlassungen/Filialen relevant ...
Stand: 20.06.2022
Dialog: 43677
Einige wichtige Vorschriften zum Thema Kooperation/Zusammenarbeit der Arbeitsschutzakteure sind: Arbeitgeber: § 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitgeber für den Fall, dass Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig sind, zur Zusammenarbeit bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen. Mit § 9 Abs. 2 des ArbSchG ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 1532
Die DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention trifft zu der Thematik folgende Regelung (S. 64 ff.) Ziffer 4.2.4 (4) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken. Sicherheitsbeauftragte sollen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenarbeiten. Die Gestaltung ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 15366
Zur Beantwortung der Frage ist die Baustellenverordnung (BaustellV) heranzuziehen. In § 3 Koordinierung heißt es dort:"(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555
ist." Der Betriebsbegriff ist sachlich - rechtlich eng verknüpft mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Somit ist ein Betrieb nicht das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinne.Besteht eine Holding oder ein Unternehmen aus mehreren Betrieben, die den Betriebsbegriff des ASiG bzw. der DGUV Vorschrift 2 erfüllen, muss für jeden dieser Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben. Es empfiehlt sich, die Abgabe des Berichts mit dem Unternehmer bei Vetragsabschluss (externe Fachkraft für Arbeitssicherheit) bzw. mit Beginn der Tätigkeit (interne Fachkraft für Arbeitssicherheit) zu vereinbaren, z. B. immer im 1. Quartal des neuen ...
Stand: 23.03.2024
Dialog: 18705
in dem fremden Betrieb beziehen, wobei wechselnde Einsatzorte und die generellen möglichen Gefährdungen mitbetrachtet werden müssen. Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet unter § 8 die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Dabei haben die Arbeitgeber sich je nach Art der Tätigkeiten insbesondere gegenseitig ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 13454