Ergebnisse 341 bis 360 von 447 Treffern
muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Für bestimmte Tätigkeiten, bei denen Brand- oder Explosionsgefahren auftreten können, wird in den Vorschriften des Arbeitsschutzes ein Arbeitserlaubnisschein gefordert:So bestimmt Anhang I Nr. 1.6 der Gefahrstoffverordnung, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen ...
Stand: 04.11.2015
Dialog: 13551
Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- nimmt die Zahl der Hilfsmittel, aber leider auch die Zahl der Begriffskreationen ständig zu. Zur Beantwortung Ihrer Frage sollte man sich dem ursprünglichen Gesetzestext in § 5 Arbeitsschutzgesetz zuwenden. Demnach hat der Arbeitgeber "durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035
Anforderung nicht. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob durch spezifische Gegebenheiten in den Filialen eine Ergänzung oder Anpassung der Gefährdungsbeurteilung erfolgen muss. Auch müssen die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Prüfung der Wirksamkeit in jedem Falle filial-spezifisch erfolgen. ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42916
ausreichend. Das heißt, dass alle Gefährdungen, die baustellenspezifisch zusätzlich zu den gleichartigen Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten auftreten, beurteilt werden müssen. Dies hat für jede Baustelle, unabhängig der Baustellengröße, erneut zu erfolgen. Nach § 6 ArbSchG muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23867
für Arbeitssicherheit Weisungen erteilen. Diese Weisungen dürfen sich jedoch nicht auf die Anwendung der Fachkunde beziehen. Abs. 1 Satz 1 des § 8 des Arbeitssicherheitsgesetz gilt uneingeschränkt auch im Verhältnis der Fachkräfte für Arbeitssicherheit untereinander.Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit muss aber für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 07.01.2024
Dialog: 4749
zu. Die vom Gesetzgeber gewollte Funktionstrennung zwischen Arbeitgeber und Sicherheitsfachkraft darf aber nicht verwischt werden. Die Garantenstellung des Arbeitgebers, sowie die Weisungsfreiheit der Sicherheitsfachkraft muss erhalten bleiben.Die konkreten Anforderungen sollten mit der zuständigen Aufsichtsbehörde erörtert werden. ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
auch die Verantwortung dafür, dass die nötigen Unterweisungen bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden (§ 12 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.Zu beachten ist auch, dass gemäß § 12 ArbSchG Unterweisungen ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 5830
einzunehmen oder abzulehnen. Sie sollen ihre Fachkunde unabhängig, frei von fachlichen Weisungen, anwenden. Dies garantiert ihnen § 8 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Sind in einem Betrieb (hier: Bedarfsträger) mehrere Sicherheitsfachkräfte tätig, muss die leitende Sicherheitsfachkraft für die Koordnination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde, insbesondere ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13148
Die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 12 Absatz 1 hat der Arbeitgeber die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährli ...
Stand: 12.02.2020
Dialog: 43055
In der Praxis ist ein jährlicher Turnus weit verbreitet. Es wird deshalb empfohlen, sich an den jährlichen Rhythmus zu halten.Der Sinn eines derartigen Berichts liegt darin, Schwachstellen im Betrieb transparenter zu machen, um Lösungen schneller und effizienter erarbeiten zu können. Deshalb ist es sinnvoll, sich regelmäßig Gedanken über den Inhalt des Berichtes zu machen.Außerdem dient der Berich ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 28211
Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der BGV A1 i.V.m. § 22 SGB VII. Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1), der DGUV Information 211-004 (bisher: BGI 517) und der DGUV Information 211-011 (bisher: BGI 587) näher erläutert. Die Bestimmung der notwendigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten obliegt der für Sie zust ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392
Ein Arbeitgeber, der Beschäftigten Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers (berufsgenossenschaftliche Vorschriften) beachten.Es ist insbesondere § 6 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 1 des Anhang 1 ...
Stand: 09.08.2019
Dialog: 42789
Meldepflichten an die zuständige (Arbeitsschutz-)Behörde bestehen nach der Betriebssicherheitsverordnung (§ 19), der Gefahrstoffverordnung (§ 18) und der Biostoffverordnung (§ 17). Verstöße gegen die Meldepflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die Arbeitsunfälle erfassen und auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen ...
Stand: 24.02.2021
Dialog: 26023
muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."Somit trifft die Pflicht der Unterweisung den Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 26402
In den Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie findet sich folgendes:"Dokumentation der GefährdungsbeurteilungDie Dokumentation nach § 6 ArbSchG erfordert keine bestimmte Art von Unterlagen. Es kann sich um Unterlagen in Papierform oder aber auch in Form elektronisch gespeicherter Dateien handeln. Aus der Dokumentation muss aber erkennbar ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 42614
Nein! Der Unterweisende benötigt keinen Staplerschein, muss aber über hinreichende Kenntnissen der betrieblichen Flurförderzeuge verfügen. Begründung: Die Ausbildung als Fahrer/in und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruhen im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nr. 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 29458
von Bürostühlen, die als Arbeitsmittel im Büro gelten, kann der Betriebs-/Personalrat dem Arbeitgeber Vorschläge machen, welche Stühle er aus welchen Gründen für geeignet hält. Der Arbeitgeber muss sich mit dem Betriebs-/Personalrat einigen (d. h. der Arbeitgeber kann nicht einseitig den Kollegen/Innen neue Stühle verordnen), es sei denn, die Mitarbeitervertretung hat die Information erhalten ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 1760
Inwieweit die Rettungsassistenten befähigt sind, die Beförderung von zwangsweise untergebrachten psychisch kranken Menschen durchzuführen, muss vom Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. Folgende spezifische Hilfsmittel können wir Ihnen dazu an die Hand geben:Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hält diverse ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 5511
der auf sicherheitsgerechtes Handel hinwirkt und durch Beobachtung der Arbeitsplätze in seinem Wirkungsbereich hilft Unfälle zu vermeiden." "Der Sicherheitsbeauftrate muss in dem ihm zugeteilten Bereich als sachkundiger und erfahrener Mitarbeiter anerkannt sein; andernfalls findet er keine Beachtung. Er soll aufgrund seines Wissens sowie seines betriebsverbundenen und kollegialen Verhaltens das Vertrauen sowohl seiner ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 12433
der Beförderung durch einen Verkehrsträger mindestens 22 Stunden und 30 Minuten und für jeden weiteren Verkehrsträger mindestens sieben Stunden und 30 Minuten. Dabei muss die Schulung für jeden weiteren Verkehrsträger innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises erfolgen. (5) Ein Unterrichtstag darf nicht mehr als sieben Stunden und 30 Minuten Unterricht umfassen. (6) Der Schulungsveranstalter darf ...
Stand: 02.09.2014
Dialog: 10563