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werden müssen. Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisher: BGG 925) "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (Kapitel 5 - Qualifikation der Ausbilder) gilt z. B.:"Danach kann als Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 14882
In dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist unter dem Punkt 4 "Beauftragung" Folgendes nachzulesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form der schriftlichen ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 42627
In dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist unter dem Punkt 4 "Beauftragung" Folgendes nachzulesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form der schriftlichen ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 42769
In dem DGUV Grundsatz 308-009 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern" ist hierzu nachzulesen:"3.3 Zusatzqualifizierung3.3.1 Drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb – Stufe 2aBeim Einsatz von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen (DIN EN 1459-2:2019-05) treten zusätzliche Gefährdungen auf. Daher benötigen Fahrerinnen und Fahrer ...
Stand: 20.04.2023
Dialog: 43763
Zu Ihrer Frage läßt sich in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" unter dem Punkt 4 Beauftragung folgendes nachlesen:"Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Fahrer mit der Führung von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. DieseBeauftragung ist schriftlich zu erteilen.Die Form ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42170
In dem DGUV Grundsatz 308-009 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern" wird unter Nummer 5 folgendes zur "Qualifikation der Ausbilderinnen und Ausbilder" gesagt:"Als Ausbilderin oder Ausbilder für Teleskopstaplerfahrerinnen und -fahrer kann tätig werden, wer mindestens folgende Anforderungen erfüllt:Aufgrund der fachlichen Ausbildung ...
Stand: 19.05.2020
Dialog: 43173
Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" werden Informationen zur Eignung von Beschäftigten ausgeführt. Zur körperliche Eignung ist dort folgendes nachzulesen:"Sie wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“ erfolgt ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Qualifizierung durch eine auf Grundlage dieses Grundsatzes zertifizierte Person durchgeführt wurde."In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" findet sich in § 2 Absatz 1 folgende Definition:"Flurförderzeug im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42789
In der DGUV Regel 100-001 aus dem Jahr 2014 ist unter dem Punkt 4.8.2 nachzulesen, dass die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber nach § 19 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als Erste-Hilfe-Ausbildung nicht ausreicht. Jedoch ergibt sich aus einer Pressemitteilung der DGUV aus dem Jahr 2015, dass jetzt deutschlandweit eine einheitliche Erste-Hilfe-Ausbildung ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42483
Grundsätzlich gilt nach § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten der DGUV Vorschrift 1, dass Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.Nein, Sie dürfen selber keine Alkoholkontrollen durchführen, außer die Fahrerin/ der Fahrer stimmt ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 18075
zu regeln, daß der Auszubildende als Beifahrer den Weisungen des Kraftfahrers folgen muss. Letztlich trägt der Fahrer die Verantwortung für das Fahrzeug und die Insassen. ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 24815
Nein! Der Unterweisende muss nicht die Anforderungen an Ausbilder gemäß DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern" erfüllen, muss aber über hinreichende Kenntnisse der betrieblichen Flurförderzeuge verfügen.Begründung:Die Ausbildung als Fahrer/in und Anforderungen zum Führen ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 42461
eigenverantwortlich überzeugen. Auf § 11 - Arbeitsmedizinische Vorsorge des Arbeitsschutzgesetzes/ArbSchG in Verbindung mit der DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (bisher DGUV Grundsatz - G 25) weisen wir hin.Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 1932
und die Flurförderzeuge, für die die Beauftragung erteilt wurde.Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ausgebildet wurden.Unter Ziffer 4 Beauftragung des DGUV Grundsatz Nr: 308-001 wird Folgendes ausgeführt:"Nach erfolgreich abgeschlossener ...
Stand: 04.08.2024
Dialog: 14039
Vorkommen kann Eignung bestehen, wenn die gefährdenden Tätigkeiten nicht ausgeführt werden müssen, z. B. weil ein Kollege sie übernimmt (siehe Abbildung 3). Unter dem Punkt 3.4 lässt sich für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten folgendes nachlesen:Das Gefährdungspotenzial der verschiedenen Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ist ausgesprochen unterschiedlich, auch innerhalb der Untergruppen ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 24233
ausreichende und regelmäßige Fahrpraxis nachweisen kann."In dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist noch folgendes nachzulesen:"Die Beauftragung kann nur vom Unternehmer erteilt werden. Sie kann daher nicht auf andere Unternehmen übertragen werden. Infolgedessen erlischt die Beauftragung beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 42510
beschrieben. Diese Informationen beziehen sich zwar auf Be- und Entladearbeiten durch LKW-Fahrer in Fremdbetrieben, können aber auch auf andere Fälle übertragen werden. Wie Sie der Information der BGHW entnehmen können, muss der schriftliche Auftrag zum Steuern des Staplers vom Arbeitgeber des Fremdfirmenmitarbeiters (z.B. des fremden Speditionsmitarbeiters) erteilt werden.Hinweis:Auf den § 8 ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 "B ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
durch, wenn er die fachlichen Anforderungen hinsichtlich des Betriebes, der Art, Ausstattung, Ausrüstung und Wartung der Fahrzeuge sowie hinsichtlich des Rettungspersonals nach den Rettungsdienstgesetzen der Länder erfüllt. Bei geringfügig erscheinenden Verletzungen kann es ausreichen, den Transport im PKW oder Taxi durchzuführen. Ob der Verletzte neben dem Fahrzeugführer durch eine weitere Person begleitet werden muss ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 5621
auch die Betriebsvorschriften des DGUV Grundsatz 308-009 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern" zu. Fahrer von Teleskopladern sind somit für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.Fazit:Die erforderliche Befähigung (hier die Ausbildung ...
Stand: 19.05.2016
Dialog: 17478