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bei dem Amt für Arbeitsschutz) zu übersenden. Bei Unfällen in Unternehmen, die der bergbehördlichen Aufsicht unterstehen, ist die Durchschrift an die zuständige untere Bergbehörde zu übersenden. Wird eine Berufskrankheit angezeigt, übersendet der Unfallversicherungsträger eine Durchschrift der Anzeige unverzüglich der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 9103
Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie eine wichtige Funktion. Sie sind vom Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaft dazu vorgesehen, den Unternehmer bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Rechtlich geregelt ist dies im § 22 Abs. 2 des SGB VII (Sozialgesetzbuch - Siebtes Buch): "Die Sicherheitsbeauftragten haben ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 1979
nicht darunter.Nach § 2 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gilt folgendes:"Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift ...
Stand: 13.12.2017
Dialog: 30843
Nach § 87 (1) 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. den Landespersonalvertretungsgesetzen (LPVG) hat der Betriebsrat/Personalrat mitzubestimmen - sofern keine endgültige gesetzliche oder tarifliche Regelung existiert - bei "Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ...
Stand: 19.02.2015
Dialog: 261
- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen. Verlangt der Unfallversicherungsträger zur Feststellung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, Auskünfte über gefährdende Tätigkeiten von Versicherten, haben die Unternehmer den Betriebs- oder Personalrat über dieses Auskunftsersuchen unverzüglich zu unterrichten." ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 43946
. - Erkenntnisse aus Arbeitsunfällen - Auftreten von Berufskrankheiten - Anschaffung neuer Maschinen und Geräte - Einführung neuer Arbeitsstoffe - Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen - neue Arbeitsschutzvorschriften etc. Auf die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung unter www.arbeitsschutz.nrw.de bzw. unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de weisen wir hin. ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 13313
erhalten, b) zur Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf Aufforderung eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit einen dieser Träger oder eine andere Stelle aufsuchen, c) auf Kosten eines Unfallversicherungsträgers an vorbeugenden Maßnahmen nach § 3 der Berufskrankheiten- Verordnung teilnehmen Nach § 1 DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23301
der Gefahrstoffverordnung betreffen. Die Frist von 40 Jahren gilt auch bei Tätigkeiten, die zu Berufskrankheiten gemäß Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) führen und eine längere Latenzzeit haben können. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B hat der Arbeitgeber nach § 14 Abs. 3 Nr. 3 und 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 42228
der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten, • Anzahl der Beschäftigten. (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 4527
aber über die Unfallversicherungsträger unfallversichert und damit auch die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden sind, finden über diesen Weg Anforderungen in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungspflichten Eingang. Nach § 2 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer (Arbeitgeber) "die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten ...
Stand: 02.02.2022
Dialog: 13684
ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen. Verlangt der Unfallversicherungsträger zur Feststellung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, Auskünfte über gefährdende Tätigkeiten von Versicherten, haben die Unternehmer den Betriebs- oder Personalrat ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 21445
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 (1) 7 Betriebsverfassungsgesetz/BetrVG. Dort ist geregelt, dass er über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der berufgenossenschaftlichen Regelwerke mitzubestimmen hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht.Bei der Auswahl ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 1760
Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen) in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" getroffen.Sicherheitsbeauftragte haben bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ebenfalls eine unterstützende Aufgabe. Die Sicherheitsbeauftragten wirken aber nicht wie die Sicherheitsfachkräfte von einer Stabstelle, sondern ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 598
und in welchem Umfang Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, hängt davon ab, inwiefern sich eingetretene Schäden auf den versicherten Bereich zurückführen lassen. Von zentraler Bedeutung ist demnach die Frage, ob die zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit führende Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stand. Wichtig ...
Stand: 25.07.2019
Dialog: 42776
sind von der Unternehmerin/vom Unternehmer bestellte Personen, die sie/ihn bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen. Sicherheitsbeauftragte müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden. Ihnen kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gilt für alle Versicherten, dies schließt auch Ehrenamtliche ein. Nach § 2 (1) hat der Unternehmer "... die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen ...
Stand: 16.02.2017
Dialog: 24184
Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 4617
und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen. Die Sicherheitsbeauftragten sollen den Unternehmer unterstützen, ohne dafür Verantwortung zu übernehmen.Wenn bei der Einsicht ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 1932
Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 des Achten Buches, (...) Nach § 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gelten die Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmer und Versicherte. Zu den Grundpflichten des Unternehmers nach § 2 (1) DGUV Vorschrift 1 gehört, dass der Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ...
Stand: 13.07.2015
Dialog: 24285
und Nachuntersuchungen bei Tätigkeiten mit Gefahr- oder Biostoffen Bestimmungen zu Aufbewahrungsfristen, die mitunter wie Personalakten zu führen sind. Nach den einschlägigen Vorschriften sind dies meistens 5 bis 10 Jahre nach Abschluss der Sache. Gerade in Anerkennungsverfahren für Berufskrankheiten durch die zuständige Berufsgenossenschaft müssen Aufzeichnungen über arbeitsmedizinische Vorsorge und auch andere ...
Stand: 14.04.2024
Dialog: 3674