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Das Arbeitsschutzrecht sieht keine Unterscheidung zwischen behinderten und nicht behinderten Beschäftigten vor. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG sind die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Insofern ist kein eigener Speisesaal für nicht behinderte Beschäftigte erforderlich. Im Gegenteil, eine solche Trennung könnte gegen Vorschriften a ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12830
Als technische Lösung für die An- oder Abwesenheit von Mitarbeitern in Gebäuden bietet sich ein zentrales Personenerfassungsgerät oder ein zentrales Zeiterfassungsgerät an. Andere Möglichkeiten wie beispielsweise Zählwerke über Lichtschranken sind nicht personengebunden und somit als technische Maßnahme bei der Evakuierung ungeeignet. Eine weitere Möglichkeit der Personenfeststellung kann über ein ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 6776
Einzelarbeit ist aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht zulässig, wenn bestimmte Randbedingungen eingehalten werden. Mit § 8 (2) DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" wird der Arbeitgeber bei der Ausführung einer "gefährlichen Arbeit" in Alleinarbeit verpflichtet, über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen. Zur B ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 7849
Sofern Transportmittel ausschließlich innerbetrieblich eingesetzt werden, unterliegen sie auch der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV). Gemäß Arbeitsstättenverordnung, Anhang Ziffer 3.4 (6) sind Beleuchtungsanlagen so auszuwählen, dass sich dadurch keine Unfall- und Gesundheitsgefahrfen ergeben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 7130
Ja. Nach Nummer 1.7 Absatz 7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt folgendes:"Kraftbetätigte Türen und Tore müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) ohne Gefährdung der Beschäftigten bewegt werden oder zum Stillstand kommen können,b) mit selbsttätig wirkenden Sicherungen ausgestattet sind,c) auch von Hand zu öffnen sind, sofern sie sich bei Stromausfall nicht autom ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12514
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet:"Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 24.10.2025
Dialog: 12016
Grundsätzlich gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in allen Arbeitsstätten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in denen das Arbeitsschutzgesetz gilt. Ausnahmen, die sich aus dem Arbeitschutzgesetz -ArbSchG- ergeben: Die Arbeitsstättenverordnung gilt demnach nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten und nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV beinhaltet in § 5 Regelungen zum betrieblichen Nichtraucherschutz Für diese Vorschrift gibt es keine Übergangsregelung, so dass sie grundsätzlich für alle Arbeitsstätten gilt. Schutzziel des § 5 ArbStättV ist es, die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Der § 5 ArbStättV greift dah ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
Vermutlich besteht der Teppichboden aus synthetischen Fasern, die zu einer statischen Aufladung führen. Deshalb sind hier andere Bodenbeläge als synthetische Teppichboden zu empfehlen. Grundsätzlich läßt sich das elektrostatische Aufladen durch Erdung vermeiden z.B. durch das Anbringen eines dünnen Metallgeflechts (Folie) unterhalb des Teppichs oder durch Verwendung eines Teppichbodens in den Meta ...
Stand: 26.09.2016
Dialog: 1843
Bei der Verwendung von flüssigem Sauerstoff ist primär die Anreicherung von Sauerstoff zu vermeiden. Dies sollte in der Regel durch eine technische Lüftung geschehen, bei deren Ausfall eine Warnung erfolgt. Neben einer ausreichenden Luftwechselrate ist auch auf eine bodennahe Absaugung zu achten. Daneben sind brennbare Stoffe zu vermeiden, insbesondere Böden und Wände sollten aus nichtbrennbaren B ...
Stand: 09.09.2015
Dialog: 4613
Unter der Nummer 1.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich folgende Anforderungen an Türen:"(1) Die Lage, Anzahl, Abmessungen und Ausführung insbesondere hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe von Türen und Toren müssen sich nach der Art und Nutzung der Räume oder Bereiche richten.(2) Durchsichtige Türen müssen in Augenhöhe gekennzeichnet sein.(3) Pendeltüren und -tore ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 5739
Der Einsatz von Headsets ist für die beschriebene Tätigkeit sinnvoll, gerade auch aus ergonomischen Gründen. Mit einem Headset können Sie beide Arme und Hände fürs Tippen, Zugreifen auf Informationen und Ausführen anderer Aufgaben einsetzen. Der herkömmliche Telefonhörer behindert den Aktivitätsradius des Benutzers und schränkt diesen in seinen Bewegungen und Fähigkeiten ein. Das Headset verlagert ...
Stand: 15.04.2024
Dialog: 2615
Für Arbeitsstätten gilt der Grundsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass diese so einzurichten und zu betreiben sind, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Die Anforderungen der ArbStättV an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen in Arbeitsräumen gelten allerdings nur insoweit, wie betriebstechnisch keine spezifischen r ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 12735
Nach der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten Folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahme ...
Stand: 13.11.2025
Dialog: 3013
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beim Arbeitgeber. Jeder Arbeitgeber trägt somit für seine Beschäftigten die grundsätzliche Verantwortung für die Erfüllung der sich aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen.Ein Gerüst ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (Bet ...
Stand: 05.01.2026
Dialog: 12705
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sollen Umkleide- und Waschräume für Frauen und Männer getrennt sein. Für Jugendliche und Erwachsene getrennte Umkleide- und Waschräume werden nicht gefordert. ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 1768
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 1 ArbStättV). Die ArbStättV definiert unter § 2 den Begriff der Arbeitsstätte: "(1) Arbeitsstätten sind: 1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 14431
Eine Brandschutztür ist bezüglich der Abmaße wie jede andere Tür in einem Verkehrs- oder Fluchtweg zu bewerten. Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten (Nummer 1.8 Absatz 2 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV).Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 6456
Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen (Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenv ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
Tabakrauch enthält eine Vielzahl von schädlichen Stoffen, die zu einem großen Teil sogar krebserzeugend sind. Diese Stoffe können sich in Baumaterialien und Möbeln anreichern und von ihnen möglicherweise verzögert wieder freigesetzt werden. Über das Freisetzungsverhalten dieser sogenannten Sekundärquellen liegen kaum gesicherte Erkenntnisse vor. Sicherheit kann letztlich nur eine individuelle Raum ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 4871