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Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Ihre Betriebsstätte, wenn dort eigene Beschäftigte oder Beschäftigte (im Sinne von § 2 Abs. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)) von einem Dienstleister tätig werden. In den Begriffsbestimmungen der ArbStättV (§ 2) sind die Begriffe Arbeitsplätze und Arbeitsstätten wie folgt definiert:Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arb ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Ve ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 24166
Bei Briefzustellern handelt es sich um Beschäftigte, die unter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fallen (§ 1 Absatz 1 ArbSchG). Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist auf Grund des § 18 Arbeitsschutzgesetz erlassen worden.Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) findet man unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV. Hiernach sind Waschräume vorzusehen, wenn es ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 9802
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
:- für jeden Mitarbeiter leicht zu erreichen sein muss (in Verlängerung der Fluchtwege), - möglichst als ein zentraler Sammelplatz für ein Gebäude errichtet werden sollte (Kontrolle der Vollzähligkeit),- außerhalb der Gefahrenzone liegen muss (Feuer und Rauch, Trümmerschatten, ggf. Windrichtung etc.),- außerhalb von Feuerwehranfahrten und Bewegungsflächen liegen muss (Behinderung der Rettungskräfte),- außerhalb ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
wird folgendes ausgeführt:"[...] (3) Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zu stellen, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Das können z. B. sein: [...] - Arbeitsräume/Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte (z. B. Kunden, Publikum, Mitarbeiter von Fremdfirmen) Zutritt haben."Das bedeutet, dass in einem Kindergarten den Erzieherinnen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 8675
Ein Baukran ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert unter § 6 Absatz 1, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden.Unter Nummer 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zu ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655
und die Organisation des Brandschutzes (Unterweisung, Benennung Evakuierungshelfer, etc.) im Betrieb.Bezüglich des Bauordnungsrechts und der dazu erlassenen Sonderbauverordnung (z.B. für Versammlungsstätten) ist derjenige, der die Baugenehmigung in Anspruch nimmt, verantwortlich für die Umsetzung der dort genannten Pflichten. Dies ist im Regelfall der Besitzer bzw. Eigentümer. Fragen hinsichtlich der Bauordnung ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 10459
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern sie zur ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
Unter der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräu ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
Eine Vorschrift, die die Aussage der Fragestellung stützt, ist hier nicht bekannt. Die Nutzungsdauer von Monitoren ist nicht an eine bestimmte Frist gebunden. Vielmehr ist wichtig, darauf zu achten, dass Bildschirme/Monitore für den Einsatzzweck geeignet sind und bestimmten Mindestanforderungen an die Qualität (Strahlung, Zeichendarstellung, Ergonomie, etc.) entsprechen. Grundlage ist die Arbeitss ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3962
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ist es formalrechtlich nicht verboten, dass Pausenräume von außen her einsehbar sind. Bekannt ist aber, dass offene einsehbare Räume oftmals zum Fehlen von Privatsphäre und Geborgenheit führen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Beschäftigten sich beobachtet und gestört fühlen, kann dies dem Erholungszwe ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 2400
Festlegungen bezüglich des nötigen Raum- und Platzbedarfes für einen Büroarbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV und speziell für Bildschirmarbeitsplätze in Kap. 6 des Anhangs zur ArbStättV der getroffen.Die Anforderungen an Platzbedarf/Bewegungsflächen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 - Raumabmessungen und Bewegungsflächen konkretisiert und mit Beisp ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 7629
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die einschlägige Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume" fordern lediglich, dass der Arbeitgeber Toiletten in ausreichender Anzahl für Beschäftigte bereitstellen muss. Es wird nicht verlangt, dass die Toiletten ausschließlich den Beschäftigten zur Verfügung stehen.Einschränkungen gibt es jedoch durch die Biostoffverordnung (Biostof ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 42924
Grundsätzliche Anforderungen an Toilettenräume ergeben sich aus der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A 4.1 "Sanitärraume". Zur Anzahl der erforderlichen Toiletten und Handwaschbecken siehe Tabelle 2 der ASR A 4.1Unter dem Punkt 8.1 Absatz 1 ist fol ...
Stand: 24.04.2020
Dialog: 25238
), das Bereitstellen mobiler, ergonomisch gestalteter, sicherer Arbeitsmittel sowie die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, die danach mindestens jährlich zu wiederholen ist....Hinweis: Informationen zur mobilen Arbeit können auch den „Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz 7 ArbStättV“ entnommen ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
), das Bereitstellen mobiler, ergonomisch gestalteter, sicherer Arbeitsmittel sowie die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, die danach mindestens jährlich zu wiederholen ist.Heimarbeit im Sinne des Heimarbeitsgesetzes ist grundlegend von Telearbeit oder mobiler Arbeit zu unterscheiden. Heimarbeit wird von sogenannten Heimarbeitern geleistet. Heimarbeiter führen die Arbeiten in selbstgewählten Betriebsstätten (z ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
Generell sind Fluchtwege mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und zu bewerten. Hierbei soll er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Abschn ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 30238
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht für die Beschäftigten (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Für eine entsprechende Anfrage wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Nach § 3a Absatz 2 ArbStättV gilt, ...
Stand: 07.04.2024
Dialog: 43594
Zunächst ist davon auszugehen, dass Beschäftigte in Archiven nicht mit einer gesundheitlichen Gefährdung zu rechnen haben, sofern das Archivgut sachgerecht und unter geeigneten baulichen und raumklimatischen Bedingungen gelagert wird.Im vorliegenden Fall liegt bereits ein Schimmelpilzbefall vor, so dass eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Dabei spielen Infektionsgefahren d ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 6491