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zu Frage 1Ziel der Baustellenverordnung (BaustellV) ist es, dass die Sicherheit der Beschäftigten auf Baustellen dadurch verbessert wird, dass Gefährdungen durch Tätigkeiten mehrerer Unternehmen beseitigt werden. Streng genommen ist die Gefährdung in Unterkünften der Beschäftigten eines Unternehmens nicht koordinationsabhängig. Dies zeigt sich auch in der Formulierung des § 5 Abs. 3 der BaustellV ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4507
Weder Baustellenverordnung (BaustellV) noch RAB geben für diesen Fall eine Lösung vor. Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss der Planungsphase ein SiGe-Plan zur Verfügung steht. Zu den Aufgaben eines SiGe-Koordinators in der Ausführungsphase gehört nur die Anpassung eines SiGe-Planes. Ein SiGe-Plan kann vom Koordinator der Ausführungsphase beim Bauherrn eingefordert werden. Der Erfolg ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 3247
des Gerüstbenutzers:Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche benutzen lässt, trägt Verantwortung dafür, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Er ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten und für Beschäftigte, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für ihn tätig sind. Jeder Arbeitgeber sollte das Gerüst vor der ersten Benutzung auf dessen sichere Funktion überprüfen ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
werden, so dass diese Montagearbeiten auch die Arbeitssicherheit dieser Personen beeinflussen. Dieser Umstand muss vom Bauherrn berücksichtigt werden, indem er schon während der Planung und später bei der Ausführung der Bauarbeiten einen geeigneten Koordinator gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) bestellt. Es bietet sich an, dass der Auftragnehmer der Stahlbau-Montagearbeiten eng mit dem vom Bauherrn ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4998
von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und von der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Hinweis:Je nach Größe der Baustelle ist in der Planungsphase eine Gefährdungsbeurteilung mit Beteiligung des beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) durchzuführen. Auf Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung können dann die Maßnahmen für die Ausführungsphase ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 12593
wird die Beurteilung, die von einem fachkundigen SiGeKo erstellt werden sollte, ergeben, dass es für den Abstieg in die Arbeitsgrube bis -3,55 m auch andere Möglichkeiten als den Einsatz von Treppentürmen oder Leitern gibt.So könnte in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden Fläche auch ein entsprechend angepasstes Gerüst dieselben Dienste wie ein Treppenturm leisten. Ein Zugang in die Grube über Leitern ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19074
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist unter Nr. 4 Absatz 4 ausgeführt:"Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen insbesondere entsprechend Anhang 1 zu verwenden. Sicherheitszeichen können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42411
Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln (§ 3 BetrSichV)."Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 23422
Zum Schutz vor Verletzungen durch aufragende Bewehrungseisen gibt es tatsächlich keine explizite Regelung im Arbeitsschutzrecht, was logisch ist, da nicht jede denkbare Gefährdung erfasst werden kann.Allerdings weist bereits das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im § 4 auf die allgemeinen Grundsätze zum Arbeitsschutz hin. Hiernach sind Gefahren zu minimieren, an der Quelle zu bekämpfen, und technische ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43950
1. Die Ermittlung der Einsatzzeiten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit ist nicht in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" geregelt, sondern in der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2). Bei der Berechnung der Grundeinsatzzeit werden ausschließlich die Beschäftigten berücksichtigt. Da erfahrungsg ...
Stand: 25.09.2015
Dialog: 23721
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Im Anhang der ArbStättV finden sich unter dem Nummer 1.3 weitere Erläuterungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, wie das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen sind, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 42325
Nach Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
Grundlegende Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
Nach der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten Folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
Der § 3a Abs. 1 der Arbeitsstätttenverordnung (ArbStättV) fordert, dass beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Bei der Gestaltung ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
Grundsätzliche Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Punkt 1.3 näher ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 30856
Nach der ASR A2.3 -"Fluchtwege und Notausgänge" gilt unter Abschnitt 8.1 grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen sind.Die Größe der Schilder ist entsprechend der in Tabelle 3 ASR A1.3 - "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" genannten Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zusatz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen auszuführen. ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 16597
Eine vorgeschriebene Befestigungshöhe für die Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.Nach Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 16309
(BetrSichV). Die Benutzung von Gerüsten durch Beschäftigte wird durch die Nummer 3.1 und 3.2 Anhang 1 BetrSichV geregelt.Unter 3.1.8. Anhang 1 BetrSichV ist festgelegt, dass Arbeiten auf Gerüsten nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn die Witterungsverhältnisse die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Arbeiten nicht begonnen oder fortgesetzt ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705