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Bei der Schrankanlage handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 4 Absatz 1 dürfen Arbeitsmittel erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Sta ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4996
In der DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" wird unter Abschnitt 4.2.1 zur Standsicherheit Folgendes ausgeführt:"Die Standsicherheit von Regalen und Schränken muss in jedem Betriebszustand gegeben sein. Hierbei sind neben der zulässigen Nutzlast auch die auftretenden Kräfte beim Ein- und Auslagern (siehe Abschnitt 4.1.2.4) zu berücksichtigen. Ortsfeste Regale ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 43858
Eine Definition für den in der DGUV Regel 102-002 ebenfalls benutzten Begriff "standsicher" ergibt sich aus der DGUV Regel 108-007 - Lagereinrichtungen und -geräte (BGR 234): Hier heißt es unter 4.2.1: "Als standsicher können unter Voraussetzung ausreichender Tragfähigkeit und lotrechter Aufstellung im Allgemeinen angesehen werden: Regale und Schränke mit entsprechendem Eigengewicht; Schränke ...
Stand: 22.09.2017
Dialog: 30187
Standsicherheit von Regalen und Schränken muss in jedem Betriebszustand gegeben sein. Hierbei sind neben der zulässigen Nutzlast auch die auftretenden Kräfte beim Ein- und Auslagern (siehe Abschnitt 4.1.2.4) zu berücksichtigen. Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen in besonderer Weise gesichert sein.Als standsicher können unter Voraussetzung ausreichender Tragfähigkeit ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4763
Entsprechend den Regelungen des § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättVmüssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Konkretisiert wird dies unter Nummer 2.3 im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung.Die Einhaltung der Betriebsvorschriften ist bei Verkehrs- und Fluchtwegen besonders wichtig. Verkehrs- und Fluchtwege ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
sind die Anforderungen an die Gestaltung von Verfahren außerhalb von geschlossenen Systemen gemäß Nummer 6.2.2 der TRGS 500 zu beachten.Geeignet sind z. B. hochwirksame Absaugungen (Verfahrensindex 0,5 und > 0,5) – siehe Tabelle 2 –, bei denen austretende Gefahrstoffe mit einer gerichteten, möglichst laminaren Zuluftströmung im Rahmen der Tätigkeit vollständig erfasst und in die Absaugung transportiert ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 22142
Ja, die Spinde bzw. die Schränke sind innerhalb des Umkleideraumes ausfzustellen. Ein Aufstellen auf dem Flur ist nicht zulässig. Siehe hierzu die Nummer 4.1 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier heißt es:"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 42203
"Sanitärraume". Unter dem Punkt 7.4 werden Informationen zur Ausstattung eines Umkleideraumes gegeben. Dort ist zur Größe der Kleiderschränke folgendes nachzulesen: "(2) Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28721
Bei der Verwendung von flüssigem Sauerstoff ist primär die Anreicherung von Sauerstoff zu vermeiden. Dies sollte in der Regel durch eine technische Lüftung geschehen, bei deren Ausfall eine Warnung erfolgt. Neben einer ausreichenden Luftwechselrate ist auch auf eine bodennahe Absaugung zu achten. Daneben sind brennbare Stoffe zu vermeiden, insbesondere Böden und Wände sollten aus nichtbrennbaren ...
Stand: 09.09.2015
Dialog: 4613
Nach Punkt 4.7.1 der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung" müssen Arbeitsplätze (auch Lagerbereiche) "so eingerichtet sein, dass die Atemluft der Versicherten (Arbeitnehmer) von brennbaren und gesundheitsgefährlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und Rauchen freigehalten wird durch 1. Absaugung im Entstehungsbereich, 2. technische Lüftung, 3. freie (natürliche) Lüftung oder 4. eine Kombination ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3657
eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen. (2) Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung erforderlich ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
sich unter Punkt 7.4 Absatz 2 folgendes nachlesen: "Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 4944
verbleibt.Verkehrswegeflächen können die Benutzerflächen der von allen Beschäftigten im Raum genutzten Schränke überlagern, wenn diese nur gelegentlich genutzt werden. Deren Funktionsflächen dürfen nicht in den Verkehrsweg ragen (Abb. 21 und 22)." ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27324
Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI 5 ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
Der Begriff "Teeküche" wird in der für die Gestaltung von Arbeitsstätten maßgeblichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nicht verwandt.Die ArbStättV fordert bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, dass den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
sind unzulässig. Sie sind in inneren Brandwänden nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. Die Öffnungen müssen feuerbeständige, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben."Wenn also eine Brandschutztür dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll oder der Nutzen der Tür gar nicht mehr da sein kann, weil z.B. ein Schrank davorsteht, dann ist die Tür ...
Stand: 22.12.2024
Dialog: 44061
zum Arbeitsplatz gelangen sollen, gestattet auf keinen Fall, dass die Beschäftigten gebückt unter einer Schranke hindurch laufen müssen. Deshalb ist ein gesonderter Durchgang (ca. 1,00 m ohne Tür) für Fußgänger erforderlich, der natürlich gleichzeitig auch als Notausgang angesehen werden kann. In der ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan - (www.baua.de/ASR/) werden die Anforderungen u ...
Stand: 15.06.2016
Dialog: 15883
“ mit einer entsprechend dimensionierten lüftungstechnischen Anlage oder die Einrichtung von Raucherkabinen mit Absaugung wäre wünschenswert. Die v. g. technischen Maßnahmen sind neben den nicht unerheblichen Kosten für den Immobilienbesitzer auch bei der Umsetzung sehr zeitaufwendig. Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (Atemschutzmasken) ist aufgrund der Belastungen für die Arbeitnehmer nicht sinnvoll.Die ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
gleichwertige Beurteilungsverfahren erfolgen. Messungen müssen durch fachkundige Stellen erfolgen. Dies sind z.B. akkreditierte Messstellen (§ 7 Abs.10 GefStoffV). Entsprechend der Rangfolge der Schutzmaßnahmen ist eine Kapselung der Reinigungsanlage mit Absaugung, das Arbeiten in einem Abzug oder die örtliche Punktabsaugung gegenüber einer allgemeinen Raumlüftung vorzuziehen. Abhängig von der Art und Menge ...
Stand: 15.09.2018
Dialog: 4394
Unterbringung der Beschäftigten zu sorgen.(2) Unterkünfte müssen entsprechend ihrer Belegungszahl ausgestattet sein mit:a)Wohn- und Schlafbereich (Betten, Schränken, Tischen, Stühlen),b)Essbereich,c)Sanitäreinrichtungen.(3) Wird die Unterkunft von Männern und Frauen gemeinsam genutzt, ist dies bei der Zuteilung der Räume zu berücksichtigen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4507