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, Datenschutzbeaftragter) in die private Wohnung des Mitarbeiters vereinbart werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist im Anwendungsbereich festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Der Arbeitgeber bleibt daher nur dann für die Arbeitsmittel verantwortlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
Ein Fahrzeug gilt keinesfalls als Baustelle. Mehr noch, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die auch für Baustellen gelten, gelten ausdrücklich (§ 1 Absatz 2 Ziffer 2) nicht in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Ihr Arbeitsplatz auf dem Fahrzeug muss deshalb ausschließlich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung [§ 5 ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6800
Ein Fahrzeug, dass ein Arbeitnehmer im Winterdienst verwendet, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für dieses Fahrzeug gelten hinsichtlich der Beschaffenheit, Ausrüstung und Prüfung grundsätzlich die verkehrsrechtlichen Vorschriften. Nach § 38 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für gelbes Rundumlicht folgendes: Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 2937
haben, deren Verwendung vom Arbeitgeber jedoch geduldet bzw. gebilligt wird.“In der Ausarbeitung „Arbeitsrechtliche Aspekte der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte“ des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 27.05.2019 werden arbeitsrechtliche Aspekte der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte betrachtet, unter Nr. 5 auch der Arbeitsschutz. Dort heißt es:“Der Arbeitgeber ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
Die Frage berührt die Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes und des Baurechts (Brandschutz). Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht erscheint eine gemeinsame Nutzung einer Eingangstür und in derem Verlauf das Büro inklusive Treppe zum Wohnraum möglich. Es sollten dabei Bewegungsflächen und Verkehrsflächen am Arbeitsplatz, die Fluchtwegmöglichkeiten aus dem Büro und evtl. psychische Belastungen durch häuf ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 5818
Bei dem beschriebenen Fahrzeug handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Nummer 1.5 Buchstabe b) des Anhang 1 hat der Arbeitgeber vor der ersten Verwendung ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, fallen nicht unter die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dieses gilt auch für die v. g. Fahrzeuge mit Werkstatteinrichtungen. Diese Fahrzeuge unterliegen den verkehrs- und transportrechtlichen Bestimmungen. Als wesentliche technische Regel bei der Ausstattung von Fahrzeugen mit Werkstatteinrichtungen ist die VDI 2700 ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6194
Für allgemein gewerblich genutzte Fahrzeuge ist uns keine gesetzliche Mitführpflicht eines Feuerlöschers bekannt. Forderungen an das Mitführen eines Feuerlöschers werden in der StVZO für Kraftomnibusse sowie in bestimmten Gefahrguttransportvorschriften gestellt.Auch in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" werden Feuerlöscher allgemein nicht gefordert.Beim Transport von Gefahrgütern ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 12776
gilt für Selbständige dann, wenn sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind. Nähere Auskünfte dazu erteilen die Berufsgenossenschaften, wie z. B. die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Weitere Informationen finden Sie auch bei der DGUV.Hinweis:Auch ein privater Bauherr wird durch seine Tätigkeit gesetzlich zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer). Die BG ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 15634
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt -bis auf den dortigen § 5 und 1.3 des Anhangs- nicht für Arbeitsstätten in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4364
Ein der DIN EN 3 entsprechender Feuerlöscher kann gewerblich eingesetzt werden. Die Norm macht keinen Unterschied zwischen gewerblicher und privater Anwendung.Weitere Informationen zur Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln finden Sie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" unter Ziffer 4. ...
Stand: 10.11.2019
Dialog: 6178
werden können. Eine Grundlage für die Gefährdungsermittlung sind die Gebrauchsanleitungen/Betriebsvorschriften des Fahrzeugherstellers. Hier finden sich u. a. Angaben über die Wirkungsweise der Steuer- und Bremstechnik, zum sicheren Umgang mit dem Arbeitsmittel und zu Wartung und Instandhaltung. Bei alten technischen Arbeitsmitteln (Fahrzeugen) und fehlenden Unterlagen des Herstellers ist es Aufgabe des Betreibers ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 5550
Der Arbeitgeber hat auch für Arbeitsplätze auf Fahrzeugen und selbstfahrenden Maschinen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführen. In dieser Gefährdungsbeurteilung muss auch auf mögliche Gefährdungen durch zu hohe Temperaturen im Fahrzeuginneren eingegangen werden. Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 3828
Wer ein Fahrzeug lenkt, darf laut Straßenverkehrsordnung (StVO) generell nicht mit dem Handy telefonieren. Ausnahme: Der Fahrer nutzt eine Freisprecheinrichtung und hat beide Hände für das Lenkrad frei. Das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons dürfen nicht aufgenommen oder gehalten werden. In stehenden Fahrzeugen mit abgestelltem Motor oder für den Beifahrer ist das Telefonieren ...
Stand: 10.04.2022
Dialog: 3573
Die Zeiten, die der Arbeitnehmer aufwendet, um von seiner Wohnung zum Betrieb und zurück zu gelangen, sind in der Regel keine Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; sie sind der privaten Lebensführung zuzurechnen.Sollte der Arbeitsplatzwechsel aber aus betrieblichem Anlass unternommen werden, kann dies auch anders vereinbart werden. Hier spielen unter Umständen tarifliche ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 9220
auf Fahrzeuge anwendbar sind.Auch für Fahrzeuge gelten jedoch die Vorschriften des § 5 des Arbeitsschutzgesetzes, wonach der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung ermitteln muss, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Und für eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes in einem Elektrofahrzeug muss ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 28344
Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Um ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44035
1 der BetrSichV genannten Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel Anwendung. Da auch in der v. g. Vorschrift der BetrSichV keine konkreten Festlegungen zu Absturzsicherungsmaßnahmen auf Fahrzeugen getroffen sind, sind die erforderlichen Maßnahmen anhand der Vorgaben der §§ 3 und 4 des Arbeitsschutzgesetzes im Rahmen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht ist uns keine Regelung bekannt, zumal die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hier nicht anzuwenden ist.Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" geht in § 8 näher auf Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer; Sicherheitsgurte ein. Besonders möchten wir Absatz 7 hervorheben:"Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer müssen ausreichenden ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 43583
und hinreichend zu dokumentieren. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Hinweise: Weitere Informationen finden Sie auch in der DGUV Regel 109-008 (bisher: BGR 157) "Fahrzeug-Instandhaltung" und der DGUV Information 209-007 (bisher: BGI 550) "Fahrzeug-Instandhaltung". Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048