Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Was ist bei der Benutzung von Rasenmähern mit geschlossenen Kabinen aufgrund der hohen Temperaturen im Sommer zu beachten?

KomNet Dialog 3828

Stand: 13.07.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplätze auf Fahrzeugen / Transportmitteln

Favorit

Frage:

Was ist bei der Benutzung von Rasenmähern mit geschlossenen Kabinen aufgrund der hohen Temperaturen im Sommer zu beachten?

Antwort:

Der Arbeitgeber hat auch für Arbeitsplätze auf Fahrzeugen und selbstfahrenden Maschinen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführen. In dieser Gefährdungsbeurteilung muss auch auf mögliche Gefährdungen durch zu hohe Temperaturen im Fahrzeuginneren eingegangen werden. Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist es Aufgabe des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten. Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollten bei der Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen beteiligt werden.

Für die klimatischen Bedingungen in der Kabine des Rasenmähers sind die Vorgaben des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk konkret bzw. sinngemäß anzuwenden. Nach der DGUV Information 215-530
(bisher: BGI 7005) "Klima im Fahrzeug - Antworten auf die häufigsten Fragen" gilt:
"Bei Außentemperaturen von ca. 10 °C bis 25 °C wird eine Innentemperatur von etwa 22 °C als angenehm empfunden.
Bei hohen Außentemperaturen im Sommer ist die als angenehm empfundene Temperatur im Fahrzeug geringfügig höher als 22 °C. Bei tiefen Außentemperaturen im Winter sind ebenfalls Temperaturen über 22 °C empfehlenswert, um die an kalte Umgebungsflächen abgegebene Wärme zu kompensieren."
"Eine Klimaanlage ist sinnvoll, da sie die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugführers erhält und die Sicherheit erhöht. Das regelmäßige Auftreten hoher Außentemperaturen im Sommer selbst in gemäßigten Klimaregionen spricht für Klimaanlagen in Fahrzeugen. Daneben gibt es weitere Gründe für eine Klimaanlage. So verfügen moderne Fahrzeuge heute häufig über große Fensterflächen, was eine starke Aufheizung des Fahrzeuginnenraumes oder Fahrerarbeitsplatzes begünstigt. Ein weiteres Argument für die Nutzung einer Klimaanlage ist, dass Fenster während der Fahrt nicht geöffnet werden müssen und Lärm durch Fahrtwind vermieden wird. Nicht zu vergessen: gerade bei Stop – and – Go – Betrieb, z.B. Abfallsammelfahrzeuge, Linienbusse, kann es zur Aufheizung des Fahrzeuginnenraumes oder Fahrerarbeitsplatzes kommen, z.B. Motorabwärme, Wärmestau, die sich nur durch Verwendung einer Klimaanlage vermindern lässt.

Im Allgemeinen sind die Kosten einer Klimaanlage im Verhältnis zu den Anschaffungskosten eines Fahrzeuges gering, der Nutzen aber groß."
Eine Klimaanlage kann auch nachgerüstet werden. "Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn das Fahrzeug noch eine große Restnutzungsdauer hat, was vor allem bei Schienenfahrzeugen häufig der Fall ist. Bei Großserienfahrzeugen kann unter Umständen auf die Bauteile einer optional verfügbaren Klimaanlage zurückgegriffen werden. Daneben gibt es für sehr verbreitete Fahrzeugtypen auch standardisierte Nachrüstsätze. Problematisch wird es bei Einzelumrüstungen, insbesondere wenn aus Gründen des Einbauraumes nicht auf die vorhandenen Luftkanäle zurückgegriffen werden kann."

Hinweis:
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.