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oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
genannt. So müssen Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche eine ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können. Die Abmessungen aller weiteren Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung. Nach Ziffer 3.1 und 3.2 des Anhangs ...
Stand: 13.01.2025
Dialog: 4231
ASR A1.5 -Fußböden- konkretisiert.In der ASR A1.5 Nr. 4 Abs. 10 wird gefordert:"(10) In Bereichen, die im Rahmen ihrer üblichen Nutzung durchgehend begangen werden müssen, dürfen sich die Fußbodenoberflächen hinsichtlich ihrer Rutschhemmung nicht so voneinander unterscheiden, dass es zu Stolper- und Rutschgefahren kommen kann.Dies kann gegeben sein, wenn sich angrenzende Fußbodenoberflächen ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 6598
, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten, b. auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen, c. in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein. Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 11710
. Eine lichte Höhe von 2,50 m darf jedoch nicht unterschritten werden. (4) Unabhängig von Absatz 3 kann in Arbeitsräumen bis zu 50 m2 Grundfläche, in denen überwiegend leichte oder sitzende Tätigkeit ausgeübt wird, die lichte Höhe auf das nach Landesbaurecht zulässige Maß herabgesetzt werden, wenn dies mit der Nutzung der Arbeitsräume vereinbar ist. (5) Bei Unterschreitung der lichten Höhen nach Absatz 2 darf ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 4835
zu treffen sind. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei den Nutzern der Raucherräume um besondere Personengruppen, hier „Suchtkranke“ handelt, die auch zur Vermeidung psychischer Belastung auf die jederzeitige Nutzung der in Rede stehenden Räume angewiesen sind, ist hier im Interesse aller Betroffenen kurzfristig nur eine organisatorische Lösung möglich.Die Ausstattung der „Raucherräume ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
Folgendes nachzulesen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten,b) auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen,c) in angemessener Form und dauerhaft ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
auferlegen darf (§ 3 Abs.3 ArbSchG). Steht geeignete "benötigte" private Ausstattung des Beschäftigten für die Telearbeit zur Verfügung, kann der Beschäftigte im Rahmen der zu treffenden Vereinbarung für deren dienstliche Nutzung während der Telearbeit zustimmen - er muss aber nicht. Stimmt er nicht zu, hat der Arbeitgeber die Ausstattung für den Telearbeitsplatz zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob eine Prüfung vor der Benutzung erforderlich ist und diese dann ggf. von einer befähigten Person durchführen lassen. Diese Prüfung erfolgt, um sich von der sicheren Funktion in Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzung zu überzeugen. Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse zu dokumentieren und sollte diese mindestens drei Monate über die Standzeit ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens die Räume nutzen oder ihre Arbeit verrichten können.(2) Die Abmessungen der Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung ...
Stand: 13.11.2021
Dialog: 4702
zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können." Konkretisiert wird dies u. a. im Anhang zur ArbStättV Nummer 2.2 Abs. 1 "Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 5314
benutzen" kann den Nutzer dazu anhalten, den Handlauf zu benutzen oder ihn auch daran erinnern, bei dem Transport von Material (z. B. Akten) auf jeden Fall eine Hand auf den Handlauf zu legen; sie kann aber auch zur Abwehrhaltung führen, der Bitte eben nicht zu entsprechen.Aus arbeitsschutzrechlicher Sicht ist deshalb die erforderliche Unterweisung der Beschäftigten bei der Nutzung der Treppe besonders ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214
für Klimaanlagen in Fahrzeugen. Daneben gibt es weitere Gründe für eine Klimaanlage. So verfügen moderne Fahrzeuge heute häufig über große Fensterflächen, was eine starke Aufheizung des Fahrzeuginnenraumes oder Fahrerarbeitsplatzes begünstigt. Ein weiteres Argument für die Nutzung einer Klimaanlage ist, dass Fenster während der Fahrt nicht geöffnet werden müssen und Lärm durch Fahrtwind vermieden ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 3828
mit dem Mindestwert der Beleuchtungsstärke für den Umgebungsbereich entsprechend der späteren Nutzung zu beleuchten. In diesen Fällen ist durch zusätzliche Beleuchtung, z. B. mobile Beleuchtungssysteme, die Mindestbeleuchtungsstärke für den Bereich des Arbeitsplatzes sicherzustellen. Die Anwendung einer auf den Bereich des Arbeitsplatzes bezogenen Beleuchtung kann gegeben sein, wenn - die Anordnung ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 29048
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV definiert in § 2 Arbeitsstätten als"(1) Arbeitsstätten sind:Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,Orte auf Baustellen,sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.(2) Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch: Orte auf dem Gelände eines Betriebes ...
Stand: 28.05.2025
Dialog: 15836
) genannt.Die ArbStättV fordert im Anhang unter Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände":"(1) Arbeitsstätten müssen je nach a. Abmessung und Nutzung, b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein. (2 ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42291
Die Montage und die spätere Nutzung von Gerüsten ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der zugehörigen TRBS 2121 Teil 1 geregelt. Hier werden keine Anforderungen an eine bestimmte Berufsausbildung gestellt, sondern Fachkundigkeit und Qualifizierung gefordert.Beim Auf- und Abbau von Gerüsten sind auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
Nutzung zu ermöglichen. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärraume". Unter dem Punkt 7.4 werden Informationen zur Ausstattung eines Umkleideraumes gegeben. Unter dem Punkt 7.2 "Bereitstellung" ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn das Tragen besonderer ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
Die grundsätzlichen Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöschern finden sich unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach gilt Folgendes:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 3428