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Grundsätzlich muss hier zwischen zwei verschiedenen Rechtsgebieten unterschieden werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt folgendes:In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist im Anhang, unter ...
Stand: 26.10.2020
Dialog: 43194
In der DGUV Information 213-002 "Hitzearbeit; Erkennen - beurteilen - schützen" ist unter dem Punkt 6.1.1 folgende Definition für eine Luftdusche zu finden:"Um in Hitzebereichen eine beschleunigte Abkühlung zu erreichen werden Luftduschen eingesetzt. Als Luftdusche bezeichnet man einen intensiven, auf eine begrenzte Fläche gerichteten Luftstrom. Der Luftdurchsatz soll individuell einstellbar sein." ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 42763
müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können. (2) Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muss flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen. (3) Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast der Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen von den Beschäftigten einfach eingestellt ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3962
dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden. Die Schutzmaßnamen sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge auszuwählen: A. Absturzsicherung z.B. Abdeckungen, Geländer oder Seitenschutz B. Auffangeinrichtung z.B. Schutznetze, Schutzwände und Schutzgerüste C. Individueller Gefahrenschutz D.h. bei Übergängen mit Absturzgefahr sind vordringlich Umwehrungen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
sind störende Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden." Sie können bereits an diesem Auszug erkennen, dass individuelle Voraussetzungen, wie zum Beispiel Art der Arbeitsaufgabe, indivduelles Sehvermögen, Arbeitsumgebung und persönliche Wahrnehmung, hier eine große Rolle spielen. Es ist zwar nach der DIN 5035-7 sowie der DGUV Information 215 ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 16020
individuell eingestellt werden können.(2) Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muss flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen.(3) Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast der Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen von den Beschäftigten einfach eingestellt werden können. Sie müssen den Verhältnissen der Arbeitsumgebung individuell angepasst ...
Stand: 28.06.2024
Dialog: 28000
Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden. Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 23565
sein. Die Zeichengröße und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können. (2) Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muss flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen. (3) Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast der Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen von den Beschäftigten einfach eingestellt ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 458
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
müssen Sitzmöbel am Arbeitsplatz der Arbeitsaufgabe angemessen sein, so dass ein wenig belastendes Arbeiten während einer Schicht möglich ist. Die Stühle müssen, da sie im 24 Stunden Betrieb von unterschiedlichen Beschäftigten genutzt werden, leicht zu reinigen sein.Weitere wichtige Kriterien bei der Stuhlauswahl sind u.a.:- individuelle Anpassbarkeit,- ergonomisch gute Gestaltung, wechselnde Sitzhaltungen ...
Stand: 08.04.2024
Dialog: 29468
Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen. 1. Absturzsicherungen 2. Lassen sich aus betriebstechnischen Gründen (z. B. Arbeitsverfahren, zwingende technische Gründe) Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen an deren Stelle Auffangeinrichtungen vorhanden sein. 3. Lassen sich keine Absturzsicherungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
Tabakrauch enthält eine Vielzahl von schädlichen Stoffen, die zu einem großen Teil sogar krebserzeugend sind. Diese Stoffe können sich in Baumaterialien und Möbeln anreichern und von ihnen möglicherweise verzögert wieder freigesetzt werden. Über das Freisetzungsverhalten dieser sogenannten Sekundärquellen liegen kaum gesicherte Erkenntnisse vor. Sicherheit kann letztlich nur eine individuelle ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 4871
, und technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor individuellen Maßnahmen. Nach § 5 hat der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung zur ermitteln, welche Gefährdungen für die Beschäftigten vorhanden sind und festzulegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, um diese dann umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.Aufragende Bewehrungseisen haben in vielen Fällen ein hohes ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43950
und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können. Dabei werden keine Vorgaben an die Auflösungseinstellung der Monitore gemacht.Zur Konkretisierung der allgemeinen Forderung sollen die berufsgenossenschaftlichen Informationen und Regeln oder auch Normen herangezogen werden. Einschlägiges Regelwerk ist die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden ...
Stand: 06.01.2024
Dialog: 6729
. Ziffer 5.2 der ASR A3.4 besagt: "Ergibt sich bei der Gefährdungsbeurteilung, dass […] die Einhaltung der Mindestwerte der Beleuchtungsstärken nach Anhang 1 mit Aufwendungen verbunden ist, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, so hat der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitsplätze individuell zu beurteilen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu prüfen, wie durch andere oder ergänzende ...
Stand: 04.01.2016
Dialog: 15495
, dass es zwar keine rechtliche Grundlage gibt, dass PC-Monitore höhenverstellbar sein müssen, dass eine Höhenverstellung aber zur Erfüllung der individuellen ergonomischen Anforderungen sinnvoll ist. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 13305
. Wichtig sind in jedem Fall die individuellen Verstellmöglichkeiten durch den Nutzer. Nähere Informationen zu Vor- und Nachteilen verschiedener Licht- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen finden sie in der DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro". ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 7975
dies individuell zu beurteilen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu prüfen, wie durch andere oder ergänzende Maßnahmen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vergleichbarer Weise gesichert werden kann; die erforderlichen Maßnahmen hat er durchzuführen. Eine solche Maßnahme kann z. B. die Zugangsbeschränkung zur Absturzkante sein. Die ergänzenden Maßnahmen können solange ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
GegenständenBauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen.1. Reicht die bauliche Ausführung nicht aus, ein Herabfallen von Gegenständen zu verhindern, sind zum Schutz der Beschäftigten Fußleisten, Schutzwände, Schutzgitter oder vergleichbare Einrichtungen anzubringen.[...]"Unter dem Punkt 5.1 ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42559
werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Im Punkt 4.2 ist die Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz festgelegt."Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114