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ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" zu beachten. Gemäß ASR A1.6 sind geeignete Schutzmaßnahmen im Bereich von Treppen die Verwendung von bruchsicherem Glas oder einem anderen bruchsicheren Werkstoff. Beim Einsatz von nichtbruchsicherem Werkstoff ist eine feste Abschirmung wie ein Geländer, ein Netz oder ein Gitter erforderlich. In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu klären ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" erläutert. Unter Punkt 4.1, Absatz 4 wird aufgeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1,00 m vorhanden ist. Nach Ziffer 5.1 Absatz 2 muss die Umwehrung (Geländer, feste Abschrankung, Brüstung o. ä.) mindestens 1,00 m hoch sein und bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m die Höhe der Umwehrung ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Unter dem Nummer 1.6 "Fenster, Oberlichter" ist folgendes nachzulesen:"(1) Fenster, Oberlichter und Lüftungsvorrichtungen müssen sich von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arretieren lassen. Sie dürfen nicht so angeordnet sein, dass sie in geöffnetem Zustand eine Gefahr für die Beschäftigten ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 42289
Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Unter Nr. 4.1 Abs.4 dieser ASR wird angeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1 m vorhanden ist. Bei Absturzgefahren sind Umwehrungen (Geländer, Brüstungen, feste Abschrankungen) anzubringen. Die Umwehrung muss nach Nr. 5.1 mindestens 1 m hoch sein. Eine Umwehrung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
Mitwirken der Beschäftigten verhindert, z. B. eine Umwehrung (siehe auch Punkt 3.8) oder Abdeckung.3.8 Umwehrung ist eine Einrichtung zum Schutz der Beschäftigten gegen Absturz, z. B. Brüstung, Geländer, Gitter oder Seitenschutz. Im Gegensatz zum meist durchbrochenen Geländer handelt es sich bei einer Brüstung um eine geschlossene, in der Regel massiv ausgeführte Wandscheibe bzw. im Fall ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
von Gefahrenbereichen" erläutert. Unter Punkt 4.1 Abs.4 wird aufgeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1,00 m vorhanden ist. Unter Punkt 5.1 Abs.2 wird Folgendes ausgeführt: "Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m beträgt und durch die Tiefe ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
Regelungen zu Fenstern in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.6 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"(1) Fenster, Oberlichter und Lüftungsvorrichtungen müssen sich von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arretieren lassen. Sie dürfen nicht so angeordnet sein, dass sie in geöffnetem Zustand eine Gefahr ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 43340
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Unter der Nummer 1.6 Fenster, Oberlichter des Anhangs ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42265
dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden. Die Schutzmaßnamen sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge auszuwählen: A. Absturzsicherung z.B. Abdeckungen, Geländer oder Seitenschutz B. Auffangeinrichtung z.B. Schutznetze, Schutzwände und Schutzgerüste C. Individueller Gefahrenschutz D.h. bei Übergängen mit Absturzgefahr sind vordringlich Umwehrungen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
von Gefahrenbereichen“ zu erfüllen."Das bedeutet, dass Fluchtwege bei den die Gefahr des Absturzes besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können (siehe Nummer 2.1 Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung). Dabei sind vorzugsweise Umwehrungen gemäß der ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen " zu wählen. In Bezug ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 25887
In der ASR A3.6 "Lüftung", Punkt 5.3 Absatz 2 heißt es:"(2) Eine Verringerung der Lüftungsquerschnitte bei kontinuierlicher Lüftung zur Anpassung an Witterungsbedingungen (z. B. niedrige Außenlufttemperaturen, starker Wind) muss durch Verstellbarkeit möglich sein (z. B. Kippstellung der Fenster). Ist die Verstellbarkeit der Öffnungsfläche fein justierbar, ist auch bei Außenlufttemperaturen ...
Stand: 19.06.2024
Dialog: 19635
der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort ist unter dem Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" u. a. Folgendes nachzulesen:"(5) Ein Notausstieg kann z. B. ausgebildet sein als Fenster in Wandöffnungen oder Luke oder Klappe in Boden- oder Deckenöffnungen.(6 ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666
kann durch Fenster, Dachoberlichter und lichtdurchlässige Bauteile in Gebäude gelangen. Eine gleichmäßige Lichtverteilung kann mit Dachoberlichtern erreicht werden, wenn der Abstand der Dachoberlichter voneinander nicht größer als die lichte Raumhöhe ist.(3) Die Anforderung nach ausreichendem Tageslicht wird erfüllt, wenn in Arbeitsräumen:1. am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 ...
Stand: 25.07.2023
Dialog: 19370
enthalten war und mit der Arbeitsstätten-verordnung 2004 entfallen ist, wieder auf.Die Forderung nach einer Sichtverbindung nach außen (z. B. Fenster) ist jedoch nie vollständig entfallen, da die Forderung im Bauordnungsrecht der Länder für Aufenthaltsräume ohnehin existiert. Aufenthaltsräume sind gemäß Musterbauordnung „Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
: "(1) Bodenöffnungen müssen gesichert sein: - durch feste oder abnehmbare, gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesicherte Umwehrungen oder - durch Abdeckungen. (2) Abdeckungen, z. B. Luken-, Schacht-, Rutschen-, Gruben-, Falltüren, müssen so gestaltet und installiert sein, dass sich hierdurch keine Stolpergefahren ergeben und sie der Nutzungsart entsprechend tragfähig sein. Sie müssen sicher zu handhaben ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
dies durch eine freie Lüftung oder eine lüftungstechnische Anlage geschieht, wird nicht festgelegt. In der ASR A3.6 wird die Übertragung der dort genannten Anforderungen auf Sanitärräume (Toiletten) empfohlen. Insofern ergibt sich aus der arbeitsschutzrechtlichen Gesetzgebung keine Verpflichtung zum Einbau von Fenstern in Toilettenräumen. Hinweis:Für Informationen, ob sich eine Verpflichtung aus dem Baurecht ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 19822
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird unter Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" Folgendes ausgeführt:"(6) Notausstiege sind so einzurichten, dass diese für die darauf angewiesenen Personen möglichst schnell und ungehindert nutzbar sind. Türen und Notausstiege in Wandöffnungen sollen in Fluchtrichtung aufschlagen. Schiebeva ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 11677
Beschäftigten gemäß § 12 der BetrSichV entsprechend unterwiesen sein.Hinweis:Technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen (Umwehrungen, Abschrankungen, Zutrittsbeschränkungen) haben in jedem Fall Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen (Rettungsgeschirr). ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
. Terassentür) oder als Schlupftür in Toren ausgebildet ist, oder durch einen Notausstieg.(5) Ein Notausstieg kann z.B. ausgebildet sein als Fenster in Wandöffnungen oder Luke oder Klappe in Boden- und Deckenöffnungen.(6) Notausstiege sind so einzurichten, dass diese für die darauf angewiesenen Personen möglichst schnell und ungehindert nutzbar sind. Türen und Notausstiege in Wandöffnungen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259