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Müssen in Toilettenräumen Fenster sein? Welche Lüftung ist dort vorgeschrieben?

KomNet Dialog 19822

Stand: 09.01.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

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Frage:

Müssen in Toilettenräumen Fenster sein oder ist es ausreichend wenn der Vorraum bzw. im Toilettenraum eine technische Lüftung vorhanden ist (min V= 11 m3 / h * m2) so wie es die ASR A4.1 vordert ?

Antwort:

Grundsätzliche Anforderungen an Toilettenräume ergeben sich aus der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A 4.1 "Sanitärraume".

Die ASR A4.1 fordert lediglich, dass in Toilettenräumen eine wirksame Lüftung zu gewährleisten ist. Ob dies durch eine freie Lüftung oder eine lüftungstechnische Anlage geschieht, wird nicht festgelegt. In der ASR A3.6 wird die Übertragung der dort genannten Anforderungen auf Sanitärräume (Toiletten) empfohlen.

Insofern ergibt sich aus der arbeitsschutzrechtlichen Gesetzgebung keine Verpflichtung zum Einbau von Fenstern in Toilettenräumen.

Hinweis:
Für Informationen, ob sich eine Verpflichtung aus dem Baurecht der Länder ergibt, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Baubehörde.