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Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft zu kennzeichnen (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.1 "Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"(1 ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
Es muss nicht jede Bürotür gekennzeichnet werden.In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist im Abschnitt 8.2 "Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" Absatz 1 nachzulesen, dass in Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich ist, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür. ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44074
nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42552
Die direkte Kennzeichnung eines Notausgangs muss mit dem Symbol und einem Pfeil erfolgen.Grundsätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Nach § 4 (4) müssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 42325
. Nach Zweckerfüllung werden Sie wieder demontiert. Aufgrund der hohen Unfallgefahr unterliegen der Auf- und Abbau sowie die sichere Verwendung der Gerüste staatlichen Vorschriften, u.a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Nach der ersten Prüfung und Kennzeichnung durch eine befähigte Person wird das Gerüst freigegeben. Die Kennzeichnung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege und deren Kennzeichnung finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter dem Punkt 4.2 (2) der ASR A1.8 ist nachzulesen:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen muss mindestens ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
Eine schwarz-weise Kennzeichnung für Gefahrenstellen ist in Deutschland nicht gebräuchlich. Es erfolgt im Regelfall eine Kennzeichnung mit abwechselnd schwarzen und gelben oder durch abwechselnd rote und weiße Streifen. Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
In der ASR A2.3 -Fluchtwege und Notausgänge- steht im Punkt 8.2 -Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen- im 1. Absatz:"(1) In Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Dies gilt auch für Besprechungs- und Pausenräume sowie für alle anderen Räume, in denen ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43827
Ja, auch dann sind diese zu kennzeichenen.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbeson ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42609
FeuerlöscherJa, die Standorte sind zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung nur im Flucht- und Rettungsplan ist nicht ausreichend.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
der Sicherheitsbeleuchtung oder durch Verwendung von nachleuchtenden Materialien). In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter der Ziffer 5.3 zur Kennzeichnung von Feuerlöschern folgende Angaben:Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:(...)-die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 17.09.2019
Dialog: 15377
Die Vorgaben zur Kennzeichnung von Verkehrswegen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Hiernach gilt Folgendes:Unter der Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs der ArbStättV lässt sich Folgendes nachlesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303
(z. B. für Krankenhäuser, Verkaufsstätten, Versammlungsstätte) oder einer Auflage in der Baugenehmigung ergeben. Hinsichtlich der im Einzelfall zu treffenden Maßnahmen müssen also mehrere Regelwerke gleichzeitig, aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht insbesondere die ASR A2.3 und die ASR A3.4, berücksichtigt werden:Die ASR A2.3 beschreibt in Abschnitt 8."Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 2212
Regelungen zu Fenstern in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.6 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"(1) Fenster, Oberlichter und Lüftungsvorrichtungen müssen sich von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arretieren lassen. Sie dürfen nicht so angeordnet sein, dass sie in geöffnetem Zustand eine Gefahr für die Beschäfti ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 43340
Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."Unter Abschnitt 8.1 "Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ist u. a. nachzulesen:"(1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
sowie Richtungsänderungen der Wege deutlich markieren. Eine Kennzeichnung, die den Fluchtweg nur von den Hauptgängen eindeutig kennzeichnet, wäre nicht ausreichend. Vorgaben hinsichtlich der Sicherheitszeichen in Abhängigkeit zur Erkennungsweite sind der Tabelle 3 in der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu entnehmen. ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4543
Kennzeichnung ausgeführt werden. Diese sind dauerhaft auszuführen (z. B. für die Standorte von Feuerlöschern)."Der Begriff "dauerhaft" ist hier unbestimmter Rechtsbegriff, der unseres Wissens nach nicht näher definiert ist. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass diese Kennzeichnungen stets vorhanden sind. Dazu, wie dies zu erfolgen hat, findet man unter Nr.4 Abs.13 der ASR A1.3 entsprechende ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42411
. wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).(2) Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 14521
Eine Übergangsfrist ist uns nicht bekannt.Allgemeine Vorgaben zur Kennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)."(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939