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, solange sich Beschäftigte des Heims in diesen Räumen aufhalten. Unabhängig von der konkreten Regelung wäre aber der Heimbetreiber für den Nichtraucherschutz in allen Räumen verantwortlich. Handelt es sich dagegen um ein Heim, z. B. betreutes Wohnen, in dem die Heimbewohner die Räume, in denen sie wohnen, über einen Mietvertrag anmieten, dann sind die jeweiligen Heimbewohner für ihre eigenen Räume ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte beschäftigt, seine eigene Brandschutzordnung für seinen Betriebsbereich erlassen (§ 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).Bestehen Vorgaben des Vermieters, dann müssen diese zwischen Mieter und Vermieter abgestimmt werden. Dies geschieht in Bezug auf die genannten grundsätzlichen Brandschutzfragen am besten im Rahmen des Miet ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 5465
von der Größe der Grundfläche eine ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". Dort finden sich unter dem Punkt 6 ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 4835
. der eigene Brandschutzbeauftragte durchführt, vermittelt werden. Viele Feuerwehren in NRW bieten ebenfalls Unterweisungen im Rahmen ihrer Brandschutz-Aufklärungsarbeit an.Nähere Hinweise zu Inhalten, einschließlich evtl. länderspezifischer per Erlass eingeführter Regeln für Schulen, finden sich in der DGUV Information 202-051 (bisher: GUV-SI 8051) "Feueralarm in der Schule". Angaben zu Inhalten ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 2365
Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber seine eigene Brandschutzordnung für seinen Betriebsbereich erlassen und die Beschäftigten müssen diese beachten (§ 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).In den gemeinsam genutzten Bereichen (z. B. Treppenräume, Cafeteria) gilt natürlich auch die Brandschutzordnung des Betreibers dieser Räume.Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten zu allen relevanten Bestimmungen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 4249
Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräu ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
Soweit ersichtlich, werden die anstehenden Reinigungsarbeiten der Dachflächen nicht auf einer Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) ausgeführt. Insofern ist eine „Anzeige“ (Vorankündigung?) sowie die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans nicht erforderlich.Die mit den Reinigungsarbeiten verbundenen Gefährdungen, u. a. Absturzgefahren und der Umgang ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 6580
der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperaturen").. Zur Verfügung stellen heißt nicht, dass das eigene Räume des Arbeitgebers sein müssen. Da sich der Aufstellungsort innerhalb eines Gewerbegebietes befindet, würde es sich anbieten, eine Toilettenanlage eines benachbarten Betriebes mitzubenutzen. Damit wäre dann auch gleichzeitig eine vernünftige Waschgelegenheit im Bereich der Toilette ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 4009
oder ins Krankenhaus. Unter dem Punkt 5.2 ist zu Rettungstransportmittel folgendes aufgeführt: (1) Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob er den Rettungstransport auf Grund der innerbetrieblichen Entfernungen und Verhältnisse und der damit verbundenen Eintreffzeiten dem öffentlichen Rettungsdienst überlässt oder ob eigene Rettungstransportkapazitäten erforderlich sind. (2) In Betrieben, in denen ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 22637
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Im Anhang der ArbStättV finden sich unter dem Nummer 1.3 weitere Erläuterungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, wie das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen sind, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 42325
Nach Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV).Sollen vorhandene Waschräume von Besuchern und Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber gemeinsam genutzt werden, müssen die Arbeitgeber prüfen, ob diese Waschräume öfter geprüft und gereinigt werden müssen als ein Waschraum, der ausschließlich den eigenen Beschäftigten zur Verfügung ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42525
Grundlegende Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
Nach der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten Folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
Der § 3a Abs. 1 der Arbeitsstätttenverordnung (ArbStättV) fordert, dass beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Bei der Gestaltung ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
Grundsätzliche Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Punkt 1.3 näher ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 30856
Nach der ASR A2.3 -"Fluchtwege und Notausgänge" gilt unter Abschnitt 8.1 grundsätzlich, dass Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen sind.Die Größe der Schilder ist entsprechend der in Tabelle 3 ASR A1.3 - "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" genannten Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zusatz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen auszuführen. ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 16597
Eine vorgeschriebene Befestigungshöhe für die Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.Nach Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 16309
(BetrSichV). Die Benutzung von Gerüsten durch Beschäftigte wird durch die Nummer 3.1 und 3.2 Anhang 1 BetrSichV geregelt.Unter 3.1.8. Anhang 1 BetrSichV ist festgelegt, dass Arbeiten auf Gerüsten nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn die Witterungsverhältnisse die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Arbeiten nicht begonnen oder fortgesetzt ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705