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, dass jeder/jedem Beschäftigten ein eigener, ausreichend großer Arbeitsplatz zur Verfügung steht:Empfehlungen zur Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen werden in der gleichnamigen DGUV Information 215-410 gegegen.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Dieses gilt ...
Stand: 13.11.2021
Dialog: 4702
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Einrichtung eines Empfangsplatzes, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen und diese u ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 2257
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
Für Dachdecker gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Beschäftigten.Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich folgendes nachlesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
Nein, der Arbeitgeber muss für Telearbeitsplätze nach der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keine Feuerlöscher und Verbandkästen zur Verfügung stellen. In § 1 des Anwendungsbereich der ArbStättV heißt es:"(4) Für Telearbeitsplätze gelten nur1. § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,2. § 6 und der Anhang Nummer 6,soweit der Arbeitsplatz ...
Stand: 16.08.2021
Dialog: 28379
und mit Beispielen unterlegt.Des Weiteren ist die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" relevant, in dieser werden die Anforderungen an die Arbeitsplätze detailliert erläutert. Hilfreich ist auch die DGUV Information 215-441 "Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros".Nach den nachfolgenden Merkblättern sollen ständig laufende Geräte (Server, Kopierer ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 7629
Für die Größe der Arbeitsfläche von Laborarbeitsplätzen gibt es keine verbindlichen Maßvorgaben. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Erfordernisse selber ermitteln. Grundsätzlich müssen Arbeitsräume so bemessen sein, dass an den Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe und des zu erwartenden Arbeitsumfanges ausreichende Bewegungsfreiheit vorhanden ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15903
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einrichten und betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Arbeitsstätten müssen daher grundsätzlich den in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannten Mindestanforderungen entsprechen. Ist es entgegen dem Vorrang, Arbeitsplätze grundsätzlich in geschlossenen Räumen ...
Stand: 28.02.2018
Dialog: 6899
. Letzterer wird nach einem Gespräch mit der Betroffenen/dem Betroffenen und Untersuchung sicherlich zunächst Kontakt mit der behandelnden Neurologin/dem behandelnden Neurologen aufnehmen. Anschließend sollten die individuellen Verhältnisse am Arbeitsplatz überprüft werden. Eine gute Hilfe bietet die DGUV Information 250-001 "Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 23565
Grundsätzlich ist hier die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang anzuwenden. Unter der Nummer 2.1 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42591
, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist." Diese Anforderungen werden in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" konkretisiert, die unter Abschnitt 12 ergänzende Regelungen für Baustellen trifft.Die DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" fordert in § 8, dass Arbeitsplätze auf Baustellen ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 11710
eine maximale Steigung von 19 cm haben dürfen. Eine Ausnahme bilden Hilfstreppen, bei denen die Steigung maximal 21 cm betragen darf.Insgesamt muss daraus geschlossen werden, dass ein Höhenunterschied von 23,5 cm nicht mehr gefahrlos und auf keinen fall ergonomisch ohne Hilfsmittel überwunden werden kann. Ohne weitere Kenntnis der Verhältnisse an dem von Ihnen geschilderten Arbeitsplatz kann von hier aus nur ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 27395
Relevante Vorschriften für Beantwortung der Frage ist u. a. Nummer 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Können zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus durchgeführt werden, sind Maßnahmen zu treffen, mit denen die Gefährdung der Beschäftigten so gering ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
sein:1. unabhängig von der Absturzhöhe ana) Arbeitsplätzen auf Baustellen am und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,b) Verkehrswegen auf Baustellen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann;2. bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe, soweit nicht nach Nummer 1 zu sichern ist, ana) freiliegenden Treppenläufen ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
Eine konkrete gesetzliche Grundlage für die Bereitstellung von sogenannten 24-Stunden-Stühlen existiert nicht. Allerdings ist es Arbeitgeberpflicht, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für ergonomisch einwandfreie Arbeitsmittel zu sorgen, wozu auch ein Sitzmöbel am Arbeitsplatz gehört. Grundlage sind § 3 Betriebssicherheitsverordnung sowie § 3a der Arbeitsstättenverordnung.Grundsätzlich ...
Stand: 08.04.2024
Dialog: 29468
In der DGUV Information 215-441 finden Sie unter Flächen am Arbeitsplatz den folgenden Hinweis:"In der ASR V3a.2 werden Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Verkehrswegen gestellt. Zum Beispiel müssen die lichte Breite von Verkehrswegen mindestens 1000 mm und von Türen mindestens 900 mm aufweisen.Verkehrs- und Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden oder sich mit Bewegungs ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27324
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- gilt für Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Unter den Begriff des Betriebsgeländes fallen auch angemietete Räume. Dabei ist es unerheblich, in welcher Form das Gebäude, in dem sich die Räumlichkeiten befinden, sonst genutzt wird. Ferner ist die Gültigkeit der Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13895
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Einsatz von seilunterstützen Arbeitsverfahren und Klettergeräten zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Bei der Festlegung von Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass wenn zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 8192
Bezüglich der Frage gibt es aus Sicht des Arbeitsschutzes Folgendes zu beachten:Gemäß der Nummer 4.1 Absatz 3 Satz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umk ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 44041
kann daher auch sein, dass die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen in Kellerräumen nicht zulässig ist. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Verordnung über Arbeitsstätten/ArbStättV im Anhang unter Ziff. 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Hier wird u. a. aufgeführt, der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563