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:- ausreichende Beleuchtung- frei von Hindernissen und Stolperkanten- Trennung von Fahrzeug- und Fußgängerverkehr- ausreichende Markierung- geeignete Personenlenkung (durch Geländer bzw. Drängelgitter)- im Winter freihalten von Schnee und EisKonkrete Anforderungen zum Betreiben von Verkehrswegen werden in Kaptel 5 der ASR A1.8 - "Verkehrswege" getroffen; Informationen zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen ...
Stand: 20.02.2024
Dialog: 12435
Ein Fahrzeug, dass ein Arbeitnehmer im Winterdienst verwendet, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für dieses Fahrzeug gelten hinsichtlich der Beschaffenheit, Ausrüstung und Prüfung grundsätzlich die verkehrsrechtlichen Vorschriften. Nach § 38 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für gelbes Rundumlicht folgendes: Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 2937
Bei dem beschriebenen Fahrzeug handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Nummer 1.5 Buchstabe b) des Anhang 1 hat der Arbeitgeber vor der ersten Verwendung ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, fallen nicht unter die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dieses gilt auch für die v. g. Fahrzeuge mit Werkstatteinrichtungen. Diese Fahrzeuge unterliegen den verkehrs- und transportrechtlichen Bestimmungen. Als wesentliche technische Regel bei der Ausstattung von Fahrzeugen mit Werkstatteinrichtungen ist die VDI 2700 ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6194
Für allgemein gewerblich genutzte Fahrzeuge ist uns keine gesetzliche Mitführpflicht eines Feuerlöschers bekannt. Forderungen an das Mitführen eines Feuerlöschers werden in der StVZO für Kraftomnibusse sowie in bestimmten Gefahrguttransportvorschriften gestellt.Auch in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" werden Feuerlöscher allgemein nicht gefordert.Beim Transport von Gefahrgütern ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 12776
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt -bis auf den dortigen § 5 und 1.3 des Anhangs- nicht für Arbeitsstätten in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4364
werden können. Eine Grundlage für die Gefährdungsermittlung sind die Gebrauchsanleitungen/Betriebsvorschriften des Fahrzeugherstellers. Hier finden sich u. a. Angaben über die Wirkungsweise der Steuer- und Bremstechnik, zum sicheren Umgang mit dem Arbeitsmittel und zu Wartung und Instandhaltung. Bei alten technischen Arbeitsmitteln (Fahrzeugen) und fehlenden Unterlagen des Herstellers ist es Aufgabe des Betreibers ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 5550
Der Arbeitgeber hat auch für Arbeitsplätze auf Fahrzeugen und selbstfahrenden Maschinen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführen. In dieser Gefährdungsbeurteilung muss auch auf mögliche Gefährdungen durch zu hohe Temperaturen im Fahrzeuginneren eingegangen werden. Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 3828
Wer ein Fahrzeug lenkt, darf laut Straßenverkehrsordnung (StVO) generell nicht mit dem Handy telefonieren. Ausnahme: Der Fahrer nutzt eine Freisprecheinrichtung und hat beide Hände für das Lenkrad frei. Das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons dürfen nicht aufgenommen oder gehalten werden. In stehenden Fahrzeugen mit abgestelltem Motor oder für den Beifahrer ist das Telefonieren ...
Stand: 10.04.2022
Dialog: 3573
auf Fahrzeuge anwendbar sind.Auch für Fahrzeuge gelten jedoch die Vorschriften des § 5 des Arbeitsschutzgesetzes, wonach der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung ermitteln muss, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Und für eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes in einem Elektrofahrzeug muss ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 28344
1 der BetrSichV genannten Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel Anwendung. Da auch in der v. g. Vorschrift der BetrSichV keine konkreten Festlegungen zu Absturzsicherungsmaßnahmen auf Fahrzeugen getroffen sind, sind die erforderlichen Maßnahmen anhand der Vorgaben der §§ 3 und 4 des Arbeitsschutzgesetzes im Rahmen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Ein Fahrzeug gilt keinesfalls als Baustelle. Mehr noch, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die auch für Baustellen gelten, gelten ausdrücklich (§ 1 Absatz 2 Ziffer 2) nicht in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Ihr Arbeitsplatz auf dem Fahrzeug muss deshalb ausschließlich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung [§ 5 ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6800
Aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht ist uns keine Regelung bekannt, zumal die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hier nicht anzuwenden ist.Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" geht in § 8 näher auf Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer; Sicherheitsgurte ein. Besonders möchten wir Absatz 7 hervorheben:"Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer müssen ausreichenden ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 43583
und hinreichend zu dokumentieren. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Hinweise: Weitere Informationen finden Sie auch in der DGUV Regel 109-008 (bisher: BGR 157) "Fahrzeug-Instandhaltung" und der DGUV Information 209-007 (bisher: BGI 550) "Fahrzeug-Instandhaltung". Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
es bei der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus. Das Fahrzeug und die Auf-/Einbauten sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV und somit ist diese vollumfänglich anzuwenden. Im Anhang 1 unter der Nummer 1 finden sich die besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln.Hinweise:Auf die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" möchten wir hinweisen.Weitere Anforderungen ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
eine Sicherheitsfunktion müsste mit einem modernen System darstellbar sein, das z. B. bei einem Alarm die Fahrzeuge alle auf eine Seite fahren, vor und hinter Türen und Durchgängen und sich dann abschalten.Das diese Wagen einfach weiterfahren, bis ihr Auftrag abgearbeitet ist, ohne Abschaltfunktion in Notsituationen, ist nur schwer vorstellbar, da es ansonsten auch zu Situationen kommen könnte, dass brennbare ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43322
Grundsätzlich stellen Rückwärtsfahren und das Zurücksetzen von Fahrzeugen so gefährliche Verkehrsvorgänge dar, dass sie nach Möglichkeit zu vermeiden sind. Dennoch entstehen im Alltag, z.B. beim Durchführen von Abfallsammelfahrten, immer wieder Situationen, in denen Abfallsammelfahrzeuge rangieren und somit zurücksetzen müssen. So zum Beispiel auch beim Wenden im Wendehammer oder mitunter ...
Stand: 30.09.2021
Dialog: 1023
und 23) ist der Fahrer für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich. Empfehlungen, unter welchen Voraussetzungen ein Mitfahrer im Fond eines Pkw mit seinem Laptop arbeiten kann, können daher von hier aus nicht gegeben werden. ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3246
des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für Arbeitsstätten in Betrieben in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42674