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Ein Bürocontainer ist nur dann eine Baustelleneinrichtung, wenn er für den Betrieb einer Baustelle aufgestellt werden muss und dort Beschäftigte im Rahmen einer Baumaßnahme tätig werden. Wird der Container z. B. für betriebliche Verwaltungstätigkeiten benötigt, die nicht mit einer Baumaßnahme in Zusammenhang stehen, handelt es sich nicht um eine Baustelleneinrichtung.Der Begriff fliegende Bauten ...
Stand: 09.01.2017
Dialog: 6521
können oder aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sowie der Nutzungsart mit komplizierten Bedingungen im Gefahrenfall zu rechnen ist", gefordert, dass "unter Berücksichtigung der Anforderungen aus anderen Rechtsgebieten zu prüfen ist, ob zusätzliche Anforderungen nach § 10 Arbeitsschutzgesetz erforderlich sind, wie z. B. die Aufstellung betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrpläne oder die Erstellung ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 23568
Nach Punkt 4.1.(6) der ASR A3.5 "Raumtemperatur" soll die Lufttemperatur mit einem strahlungsgeschützten Thermometer in Grad Celsius [°C], dessen Messgenauigkeit +/-0,5 °C betragen soll, gemessen werden. Die Messung erfolgt nach Erfordernis stündlich an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden. Die Außenluft ...
Stand: 21.11.2018
Dialog: 11637
und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sinda)in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b)so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42620
eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Ob das auf den von Ihnen beschriebenen Raum zutrifft, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermiede ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 30856
Der Arbeitgeber hat ungeachtet anderer Rechtsvorschriften eine Gefährdungsbeurteilung, nach dem Arbeitsschutzgesetz für seine Beschäftigten durchzuführen. Dies trifft auch auf den Bahnbetrieb zu. Die Gefährdungsermittlung soll Gefahren offen legen, die den Beschäftigten während des Bahnbetriebes drohen, damit konkrete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenbeseitigung festgelegt werden können. ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 5550
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Zudem müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 3679
In der ASR A2.3 -Fluchtwege und Notausgänge- steht im Punkt 8.2 -Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen- im 1. Absatz:"(1) In Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Dies gilt auch für Besprechungs- und Pausenräume sowie für alle anderen Räume, in denen ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43827
Die grundlegenden Regelungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch tech ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43293
Zu der Fragestellung ist im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Nummer 2.3 Absatz 2 folgende Regelung getroffen:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen ...
Stand: 31.08.2022
Dialog: 6246
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
Ein Baukran ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert unter § 6 Absatz 1, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden.Unter Nummer 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zu ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655
Zuluftführung aus Arbeitsbereichen in andere Aufenthaltsräume ist nur beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen wie Asbest und anderen krebserzeugenden Substanzen ausdrücklich verboten [entsprechend § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)]. In allen anderen Fäll ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 4583
Maßnahmen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vergleichbarer Weise gesichert werden kann; die erforderlichen Maßnahmen hat er durchzuführen." Zu diesen Maßnahmen können z. B. die gezielte Beleuchtung von relevanten Bereichen (z. B. Verkehrswege etc.) gehören. Hierbei darf an keiner Stelle im Bereich des Arbeitsplatzes (die Ausstellungsstücke dürften sich üblicherweise ...
Stand: 04.01.2016
Dialog: 15495
nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. (Anhang ArbStättV, Nummer 4.2)Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sind:a. für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitzustellen,b. entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
Es ist durchaus weit verbreitet, dass Türen von außen nicht geöffnet werden können (z. B. bei Einsatz von Knäufen, Panikschlössern o. ä.).In den Arbeitsschutzvorschriften (hier insbesondere der Arbeitsstättenverordnung und der entsprechenden technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.3)) finden sich keine konkreten Anforderungen bezüglich des Öffnens von außen. Sollte im Rahmen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 18731
an Brandschutzhelfern weiterhin folgendes ausgeführt: Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Nähere Informationen finden sich unter Punkt 2.6 in der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 24921
der Arbeitsstätte dies erfordern. Flucht- und Rettungspläne können z. B. erforderlich sein in Bereichen: 1. mit unübersichtlicher Fluchtwegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, bei einer gewinkelten oder von den üblicherweise betrieblich genutzten Verkehrswegen abweichenden Wegführung), 2. mit einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr), 3 ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 23875
sein. Ist das nicht der Fall, muss geprüft werden, ob das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte, insbesondere bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, gewährleistet ist. Bei dieser Prüfung sind für Räume und Bereiche insbesondere folgende Kriterien zu beachten:1. hohe Personenbelegung,2. Flächenausdehnung (z. B. Hallen, Großraumbüros, Verkaufsstätten),3. fehlendes Tageslicht (z. B. Räume unter Erdgleiche, innenliegende ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 4119