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Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 09.01.2025
Dialog: 22777
Arbeitgeber hat grundsätzlich die Gefährdungen, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind, zu ermitteln und zu beurteilen [Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)].Wird die Schimmelpilzbelastung z. B. durch Befall des Mauerwerks hervorgerufen, hat der Arbeitgeber für ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft [Nummer 3.6 „Lüftung“ des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 6491
In der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- heißt es im Anhang unter Ziffer 4.1 Sanitärräume: "(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten ...
Stand: 04.01.2017
Dialog: 11814
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert unter Ziffer 3.4 des Anhangs, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben müssen. Dies gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen.In den Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung -LV 40 ...
Stand: 25.10.2019
Dialog: 6566
Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - im § 6 Abs. 2. Hiernach hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen.....und für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.Im Anhang zur ArbStättV wird in Nr. 4.1 Abs. 1 aufgeführt, dass sich Toilettenräume sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze ...
Stand: 30.09.2019
Dialog: 5316
Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5202
3:Die Gesamtarbeitsfläche an Tischen oder Tischkombinationen darf nicht kleiner sein als 1,28 m² und an keiner Stelle eine geringere Tiefe als 800 mm aufweisen (DGUV Information 215-410, Punkt 7.3.1). Die freie Bewegungsfläche muss mind. 1,5 m² betragen und soll an keiner Stelle weniger als 1.000 mm breit sein (Punkt 1.2 Anhang der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit ASR A1.2).Wie bei Frage ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 2257
).zu 3:In der Arbeitsstättenverordnung wird auf Einzel- bzw. Alleinarbeitsplätze nicht explizit eingegangen. Gemäß Ziffer 3.2 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsplätze in der Arbeitsstätte so anzuordnen, dass Beschäftigtea. sie sicher erreichen und verlassen können,b. sich bei Gefahr schnell in Sicherheit bringen können,c. durch benachbarte ...
Stand: 04.11.2021
Dialog: 224
Regelungen zu Sanitärräumen auf Baustellen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang (Nummer 4.1 und 5.2).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier ASR A4.1 "Sanitärräume".Nach Nummer 4 Absatz 3 ist die Lufttemperatur in Sanitärräumen in der ASR A3.5 „Raumtemperatur“ geregelt.Die Regelungen ...
Stand: 27.10.2020
Dialog: 43315
zu berücksichtigen. … Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften der ArbStättV einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. … (§ 3 Abs. 1 ArbStättV)Bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
Nein, es ist nicht ausreichend, an einem Notausstiegfenster nur eine Klappleiter vorzuhalten.Anforderungen an Fluchtwege finden sich in § 4 (4) Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43722
Nach Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
Ja, dies ist möglich.Grundlegende Anforderungen an die Einrichtung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Unter der Nummer 2.3 ist Folgendes nachzulesen:"(2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte ...
Stand: 05.11.2025
Dialog: 42782
Aus dem Arbeitsschutzrecht ergeben sich folgende Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen:Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.6 folgendes nachzulesen:"(1) In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren ...
Stand: 05.06.2018
Dialog: 42315
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere ...
Stand: 10.07.2025
Dialog: 44040
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), wie der § 4 „Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten“ sowie die Nummern 1.8, 2.1 und 5.2 des Anhangs, und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), wie die ASR A1.8 „Verkehrswege" und ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen", sind zu beachten.Nach Abschnitt 3 ...
Stand: 20.08.2025
Dialog: 44176
Besprechungs- und Sitzungsräume werden bei entsprechender Nutzung, d.h. Beschäftigte nutzen diese regelmäßig oder im Verlauf der täglichen Arbeitzeit nicht nur kurzfristig, den Arbeitsräumen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in diesem Fall auf die in der Frage genannten Räume anzuwenden ist.Im Anhang ...
Stand: 04.10.2017
Dialog: 30433
von Gefahrenbereichen“ zu erfüllen."Das bedeutet, dass Fluchtwege bei den die Gefahr des Absturzes besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können (siehe Nummer 2.1 Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung). Dabei sind vorzugsweise Umwehrungen gemäß der ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen " zu wählen. In Bezug ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 25887
Auf Treppen sind die grundsätzliche Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) anzuwenden, wonach Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können. (Anhang ArbStättV Nummer 1.8 "Verkehrswege).Diese grundsätzliche ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 16068
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.1 Absatz 3: :"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 01.09.2025
Dialog: 15192