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Grundsätzliche Anforderungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände finden sich unter Nummer 2.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese werden konkretisiert durch die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Nähere Erläuterungen sind unter Punkt 4.3 Gefährdung durch herabfallende Gegenstände und 4.4 Rangfolge ...
Stand: 04.12.2023
Dialog: 24407
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung Nr. 4.1 Sanitärräume heißt es im Absatz 2:„Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. …. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten, b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend ...
Stand: 06.04.2018
Dialog: 42247
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 4.1 ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 29841
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert unter Nummer 3.3 Absatz 2 des Anhangs :"Kann die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden oder lässt es der Arbeitsablauf zu, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitsplatz aufgestellt ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 16007
Gesetzliche Vorgaben an Bildschirmarbeitsplätze ergeben sich aus Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese fordert allgemein, dass die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein müssen. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße ...
Stand: 06.01.2024
Dialog: 6729
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird unter dem Punkt 6.1 folgendes ausgeführt:"(8) Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 16048
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes die Gefährdungen für seine Beschäftigten zu ermitteln und daraus resultierend die erforderlichen Arbeitschutzmaßnahmen festzulegen (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)). Im Anhang ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 13305
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.3 Absatz 2 nachzulesen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder es es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6448
Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) findet sich im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 4.1 Absatz 3. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 14427
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- und Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sollen die Bewegungs- und Verkehrsflächen festgelegt werden. In der Arbeitsstättenverordnung steht im Anhang, Ziffer 3.1 zum Thema "Bewegungsfläche": Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296
Der Arbeitgeber hat nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Toilettenräume bereitzustellen.Nach § 4 Absatz 2 hat er dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (hierzu gehören nach § 2 Absatz 2 Nummer auch Toilettenräume) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden.Im Anhang zur ArbStättV wird in Nummer 4.1 Absatz 1 aufgeführt, dass sich Toilettenräume sowohl in der Nähe ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 7881
Unter Nummer 1.8 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird allgemein gefordert, dass die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten muss. Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11577
nach Nummer 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung beschränkt.Üblicherweise erfolgt die Ausstattung der Telearbeitsplätze mit technischen Kommunikationseinrichtungen (z. B. Bildschirm, Rechner, Tastatur, Datenverbindung zum Unternehmen, Maus, Drucker, Scanner) durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person (z. B. der Fachkraft ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
Nein, die Sicherung mit einer Kette ist nicht ausreichend.Grundlegende Anforderungen an eine Arbeitsstätte ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Zu der Thematik "Absturz" ist insbesondere der Punkt 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" des Anhangs zu beachten. Hier ist folgendes nachzulesen:"Arbeitsplätze ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist hier die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in Verbindung mit hrem Anhang heranzuziehen. Im Anhang unter dem Punkt 4.3 Erste-Hilfe-Räume ist nachzulesen, dass Erste-Hilfe-Ausstattung neben dem Erste-Hilfe-Raum überall dort aufzubewahren ist, wo es die Arbeitsbedingungen erfordern. Sie muss leicht zugänglich und einsatzbereit sein. Die Aufbewahrungsstellen ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 22637
sich unterschiedliche Anforderungen an Bildschirmgeräte und Bildschirme. Durch die Entwicklung neuer Gerätetypen (All-in-One-Computer, Laptops, Note- und Netbooks, Tablets, Smartphones und so weiter) gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Zwischenformen von Geräten, die ganz oder teilweise den Kriterien und Anforderungen von Bildschirmgeräten oder Bildschirmen entsprechen. Im Anhang Nummer 6 "Maßnahmen ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 28732
sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. (Nr. 1.8 Anhang zur ArbStättV).Des Weiteren gilt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, mit Schutzvorrichtungen versehen sein müssen, die verhindern ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Relevante Vorschriften für Beantwortung der Frage ist u. a. Nummer 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Können zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus durchgeführt werden, sind Maßnahmen zu treffen, mit denen die Gefährdung der Beschäftigten so gering ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551