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erweitert oder umgebaut werden."Die ASR A1.8 ist hier eindeutig und fordert zwei gleiche Breitenabschnitte.Hinweis:Die ASR A1.8 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere ...
Stand: 17.04.2024
Dialog: 43922
Die Arbeitsstättenverordnung besagt in § 5 Abs. 2, dass Nichtraucherschutz gewährleistet werden muss, soweit es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen. In einem Heim kommt es daher darauf an, in welchem Rechtsverhältnis die Heimbewohner zum Heimbetreiber stehen. Wenn die Bewohner im Heim entsprechend zu sehen sind, wie die Patienten in einem Krankenhaus, dann muss der Betreiber die Maßnahmen für ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer oder die Unternehmerin die bereitgestellten CO2-Löschmittelmengen (Feuerlöscher) in Bezug zu den Raumgrößen zu überprüfen. Gegebenenfalls sind weitere oder andere technische und/oder organisatorische Maßnahmen (z. B. andere Löschmittel, von außen zu betätigende Löscheinrichtungen, Kleinlösch- oder Objektlöschanlagen, Betriebsanweisung, Sicherheits ...
Stand: 25.10.2018
Dialog: 42479
Grundsätzlich muss hier zwischen zwei unterschiedliche Rechtsbereichen unterschieden werden. Zum einen das Bauordnungsrecht (hier: Industriebaurichtlinie) und zum anderen das Arbeitsschutzrecht (hier: Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV, ASR A 2.2).Die Industriebaurichtlinie regelt laut Erlass des Bauministeriums NRW die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten, d. h ...
Stand: 29.10.2021
Dialog: 21148
Grundsätzlich muss hier zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsbereichen unterschieden werden. Zum einen das Bauordnungsrecht (hier: BauO NRW und IndBauRL) und zum anderen das Arbeitsschutzrecht (hier: Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, ASR A2.3). In § 3a der ArbStättV läßt sich nachlesen, dass soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht der Länder, Anforderungen ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19501
muss Bestandteil der Notfallplanung sein. Ebenso sind die jeweiligen Maßnahmen als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Hinweise: Hilfe bei der Umsetzung von angepassten Notfallplänen und Übungsmaßnahmen erteilen unter anderem die Berufsfeuerwehren. Sollten für eingeschränkte Personen Evakuierungsstühle oder andere technische Hilfsmittel vorhanden sein, bieten in der Regel ...
Stand: 27.03.2014
Dialog: 20748
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall die ASR A2.2, konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bei Einhaltung der technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist folgendes zu Umkleideräumen nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 20786
Umfangreiche Informationen zum Thema Betriebsvereinbarungen werden von der Hans-Böckler-Stiftung angeboten.In der Rubrik "Praxiswissen Betriebsvereinbarung" kann auf eine Datenbank mit über 16.000 Betriebsvereinbarungen und anderen Gestaltungshilfen zurückgegriffen werden. ...
Stand: 28.06.2024
Dialog: 451
Der § 3a Abs. 1 der Arbeitsstätttenverordnung (ArbStättV) fordert, dass beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Bei der Gestaltung ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
Die Technische Regel für Arbeitsstätten "Beleuchtung" (ASR A3.4) gibt den Stand der Technik im Sinne der §§ 3 und 3a der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wieder. Wendet der Arbeitgeber diese technischen Regeln nicht an, so hat er mit anderen Lösungen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz (in der Regel im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV) zu erreichen ...
Stand: 04.01.2016
Dialog: 15495
ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein,b) mit Sitzgelegenheiten ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 6179
Ja, in der LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung" des LASI ist hierzu unter 9. Telearbeit - mobile Arbeit - Heimarbeit (§ 2 Absatz 7) Folgendes nachzulesen:"Frage:Was versteht man unter dem Begriff „mobile Arbeit“ und „Heimarbeit“ im Hinblick auf die Telearbeit?Antwort:Telearbeit findet an Telearbeitsplätzen statt, die in § 2 Absatz 7 ArbStättV definiert sind.Unter mobiler Arbeit wird ein ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 24166
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts, bieten wir keine Beratung an. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, weitere Einzelheiten mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.Die ASR sieht grundsätzlich keinen Bestandsschutz vor. Die ASR A2.3 konkretisiert ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 42361
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts können und dürfen wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt:Die Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 42190
nicht weiter als eine Etage von ständigen Arbeitsplätzen entfernt sein. In der ASR A4.1 sind unter Punkt 8. "Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen" aufgeführt. Dort sind als Sanitäreinrichtungen u. a. "andere Raumzellen" genannt. Hiermit sind sicherlich die sogenannten "Dixi - Toiletten" gemeint. Da es sich hierbei aber um abweichende Regelungen für Baustellen handelt, kann es im Umkehrschluss nur heißen ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 23549
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert unter anderem die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für das Einrichten und Betrieben von Fluchtwegen sowie Notausgängen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.Für das Einrichten und Betreiben von nicht Bereichen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 20701
, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen." Die Abfallsammlung stellt aber über die bloße Verkehrsteilnahme hinaus einen Arbeitsablauf dar, bei dem zusätzlich Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten sind. Auch aus Sicht des Arbeitsschutzes zählt die Abfallsammlung zu den unfallreichen Tätigkeiten. Als Arbeitsschutzvorschrift ...
Stand: 30.09.2021
Dialog: 1023
nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 22469