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mit Bildschirmgeräten vor, der kein Bildschirmarbeitsplatz ist?Antwort:"Nur für ganz bestimmte Arbeitsplätze ist der Anwendungsbereich hinsichtlich der Geltung der Nummer 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ des Anhangs der ArbStättV eingeschränkt. Dazu gehören „Bedienerplätze von Maschinen“.Dies sind Arbeitsplätze mit einer Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung ...
Stand: 21.05.2024
Dialog: 1144
der Handballen ermöglichen.Konkretere Informationen finden sich in der DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" unter der Ziffer 8.3.1. Dort ist zu Breite und Tiefe folgendes nachzulesen: "Die Arbeitsfläche ist Aufstell- und Ablagefläche für Arbeitsmittel – zum Beispiel Bildschirm, Tastatur – und Arbeitsmaterialien – zum Beispiel Schriftgut ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 24456
- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Auf Seite 38 ist zu der Mindestgröße der Monitore unter anderem Folgendes nachzulesen:"Für normale Büroanwendungen – zum Beispiel Textverarbeitung – wird mindestens ein 19“-CRT-Bildschirm oder ein 17“-LCD-Bildschirm empfohlen. Es ist notwendig, die auf dem Bildschirm dargestellten Informationen in einer Größe und Qualität anzubieten, die ein leichtes ...
Stand: 28.06.2024
Dialog: 28000
Die Notwendigkeit von Brandschutzunterweisungen und -übungen sowie Räumungs-Evakierungsübungen ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie für Menschen mit Behinderungen der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ...
Stand: 24.04.2023
Dialog: 1583
. Bei der Gefährdungsbeuretilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriiebsarzt/die Betriebsärztin unterstützen lassen.Als Hilfestellung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung empfiehlt sich in diesem Fall die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Hier können in Kapitel 8.2.1 die empfohlenen Bildschirmgrößen entnommen ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
Gefährdung der Ausführenden und anderer Personen gereinigt werden können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände und die ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten.Nach Punkt 4 der ASR A1.6 gilt, dass grundsätzlich in Arbeitsstätten nur Fenster ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42265
Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" unter dem Punkt 7.4.2 "Beleuchtung". Die ASR A3.4 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 25273
Erstversorgung dient, ist für ortsansässige Betriebe gedacht. Für vorübergehend eingerichtete Betriebe, z. B. Baustellen, kommen dem Erste-Hilfe- Raum der räumlichen Ausgestaltung und Ausstattung nach vergleichbare Einrichtungen in Betracht. Als solche Einrichtungen haben sich Erste-Hilfe-Container bewährt. Einzelheiten über die Anforderungen an Lage, bauliche Gestaltung und Ausstattung dieser Erste-Hilfe ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 44001
) die Rangier-, Arbeits- und Verkehrsflächen auf die eingesetzten Transportmittel abzustimmen. Die DGUV Information 208-006 (bisher: BGI 582) „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport und Lagerarbeiten“ stellt weitere Maßnahmen zur sicheren Gestaltung der Verkehrswege, zum sicheren Be- und Entladen oder Kuppeln und Rangieren der Fahrzeuge vor, konkrete Abmessungen für Rangier- und Arbeitsflächen ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
: die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten (wie z. B. auch die Gestaltung der Unterkünfte!) wird durch die Koordinationspflichten der §§ 2 und 3 der BaustellV NICHT berührt!Eine Verantwortung sowohl des Koordinators als auch aller anderen sachkundigen Personen kann sich allerdings aus dem bürgerlichen Recht herleiten. Wenn ein dem Koordinator nachweislich bekannter ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4507
, Unfallkassen) speziell für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze zusätzlich eigene berufsgenossenschaftliche Vorschriften erstellt wie die DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" . (zu finden über http://publikationen.dguv.de ) Auf der Grundlage der v. g. Vorschriften kann von hier aus insoweit eine Aussage getroffen werden, dass beim ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 13881
von baulichen Anlagen, in denen Veranstaltungen stattfinden. Der Betreiber kann die Pflichten für den sicheren Betrieb an eine dafür befähigte Veranstaltungsleitung übertragen."Die Pflichten und Rechte der Mieter eines Gebäudes ergeben sich u. a. aus den Bestimmungen des Mietvertrages bzw. aus den Anforderungen des Bügerlichen Gesetzbuches - BGB (§§ 535 ff.). Durch eine entsprechende Gestaltung ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 10459
einer Mitarbeiterin eingetreten sein, sollte unbedingt die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt hinzugezogen werden.In der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" ist unter dem Punkt 7.2.3 noch folgendes zur Computer Maus nachzulesen:"Die Maus sollte so gestaltet sein, dassihre Tasten in normaler Körper- und Handhaltung betätigt werden können, ohne dass die Maus dabei ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 4208
Der beschriebene Fall lässt sich rechtlich gut mit den Mitteln der Lastenhandhabungsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regeln. Hierbei ist allerdings nicht -wie zu vermuten- die Schwere der Last das Problem, sondern die Anzahl der Umsetzvorgänge einer relativ leichten Last, in Verbindung mit der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatz (Stehplatz), des Arbeitsmittels ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 3695
werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".In Abschnitt 4.5 Treppen ist in Absatz 11 nachzulesen:"Treppenhandläufe müssen dem Benutzer einen sicheren Halt bieten. Hierzu wird eine ergonomische Gestaltung des Handlaufs empfohlen, die ein sicheres ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 42573
auch beurteilt werden, ob es zu Rutschgefahren kommen kann, wenn sich in angrenzenden Räumlichkeiten die Bewertungsgruppen der Rutschhemmung aus baulichen oder betrieblichen Gründen um mehr als eine R-Gruppe unterscheiden.Hinweis:Auf die Informationen der BGN zur Gestaltung von Fußböden möchten wir hinweisen: Arbeitssicherheitsinformation ASI 4.40 . ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 12016
Arbeitsplatz vorhanden ist.Zur Gestaltung von Arbeitsplätzen auf Fahrzeugen siehe auch Anhang 2."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Absturzsicherung auf dem Fahrzeug eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Für weitere Fragen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
in Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr- und Arbeitssicherheitsinformation ASI 4.40 –Unfallsichere Gestaltung von Fußböden- der BGN ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
zum Bildschirm nicht. Es gibt vielmehr ergonomisch begründete Empfehlungen, die in einschlägigen Regelwerken ihren Niederschlag gefunden haben. Einschlägiges Regelwerk ist z.B. die DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (zu finden über die Suchfunktion der Seite www.dguv.de/publikationen ). Auf Seite 35 dieses Leitfadens ist eine Tabelle ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592
: Eine Hilfestellung hierbei kann das Fachinfoblatt "Gestaltung in Waschräumen" der VBG geben. In Bezug auf die Notwendigkeit von Duschen bei stark oder sehr stark schmutzenden Tätigkeiten wird dort ausgeführt: "Bei stark schmutzender Tätigkeit sollte ein Drittel der ermittelten Waschgelegenheiten aus Duschen bestehen; es sollte mindestens eine Dusche vorhanden sein. Sind die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 2596