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1 der BetrSichV genannten Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel Anwendung. Da auch in der v. g. Vorschrift der BetrSichV keine konkreten Festlegungen zu Absturzsicherungsmaßnahmen auf Fahrzeugen getroffen sind, sind die erforderlichen Maßnahmen anhand der Vorgaben der §§ 3 und 4 des Arbeitsschutzgesetzes im Rahmen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Ein Fahrzeug, dass ein Arbeitnehmer im Winterdienst verwendet, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für dieses Fahrzeug gelten hinsichtlich der Beschaffenheit, Ausrüstung und Prüfung grundsätzlich die verkehrsrechtlichen Vorschriften. Nach § 38 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für gelbes Rundumlicht folgendes: Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 2937
Bei dem beschriebenen Fahrzeug handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Nummer 1.5 Buchstabe b) des Anhang 1 hat der Arbeitgeber vor der ersten Verwendung ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
es bei der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus. Das Fahrzeug und die Auf-/Einbauten sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV und somit ist diese vollumfänglich anzuwenden. Im Anhang 1 unter der Nummer 1 finden sich die besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln.Hinweise:Auf die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" möchten wir hinweisen.Weitere Anforderungen ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
werden können. Eine Grundlage für die Gefährdungsermittlung sind die Gebrauchsanleitungen/Betriebsvorschriften des Fahrzeugherstellers. Hier finden sich u. a. Angaben über die Wirkungsweise der Steuer- und Bremstechnik, zum sicheren Umgang mit dem Arbeitsmittel und zu Wartung und Instandhaltung. Bei alten technischen Arbeitsmitteln (Fahrzeugen) und fehlenden Unterlagen des Herstellers ist es Aufgabe des Betreibers ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 5550
von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten,2. tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden,3. Rechenmaschinen, Registrierkassen oder andere Arbeitsmittel mit einer kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung des Arbeitsmittels erforderlich ist und4. Schreibmaschinen klassischer Bauart mit einem Display ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 42827
und für Fahrzeuge sowie dazugehörige Anhänger, die für die Beförderung von Personen und den Gütertransport bestimmt sind...."Somit ist in Ihrem Fall die ASR A1.8 nicht anzuwenden, sondern die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit ihren Anhängen.Die BetrSichV fordert, dass Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen dürfen, die hinsichtlich ihrer Verwendung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
Eine pauschale Aussage ist uns vom Schreibtisch aus leider nicht möglich. Zunächst einmal handelt es sich bei dem beschriebenen Fahrzeug um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 42528
Nach den Begriffsbestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (§ 2) sind Arbeitsmittel "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen ...
Stand: 17.10.2019
Dialog: 42857
Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, fallen nicht unter die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dieses gilt auch für die v. g. Fahrzeuge mit Werkstatteinrichtungen. Diese Fahrzeuge unterliegen den verkehrs- und transportrechtlichen Bestimmungen. Als wesentliche technische Regel bei der Ausstattung von Fahrzeugen mit Werkstatteinrichtungen ist die VDI 2700 ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6194
Für allgemein gewerblich genutzte Fahrzeuge ist uns keine gesetzliche Mitführpflicht eines Feuerlöschers bekannt. Forderungen an das Mitführen eines Feuerlöschers werden in der StVZO für Kraftomnibusse sowie in bestimmten Gefahrguttransportvorschriften gestellt.Auch in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" werden Feuerlöscher allgemein nicht gefordert.Beim Transport von Gefahrgütern ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 12776
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt -bis auf den dortigen § 5 und 1.3 des Anhangs- nicht für Arbeitsstätten in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4364
von Arbeitsmitteln.In § 5 Abs. 1 BetrSichV „Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel“ heißt es:(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. …. .(2) Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
Der Arbeitgeber hat auch für Arbeitsplätze auf Fahrzeugen und selbstfahrenden Maschinen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführen. In dieser Gefährdungsbeurteilung muss auch auf mögliche Gefährdungen durch zu hohe Temperaturen im Fahrzeuginneren eingegangen werden. Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 3828
Wer ein Fahrzeug lenkt, darf laut Straßenverkehrsordnung (StVO) generell nicht mit dem Handy telefonieren. Ausnahme: Der Fahrer nutzt eine Freisprecheinrichtung und hat beide Hände für das Lenkrad frei. Das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons dürfen nicht aufgenommen oder gehalten werden. In stehenden Fahrzeugen mit abgestelltem Motor oder für den Beifahrer ist das Telefonieren ...
Stand: 10.04.2022
Dialog: 3573
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 ArbStättV definiert:"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst d ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
auf Fahrzeuge anwendbar sind.Auch für Fahrzeuge gelten jedoch die Vorschriften des § 5 des Arbeitsschutzgesetzes, wonach der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung ermitteln muss, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Und für eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes in einem Elektrofahrzeug muss ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 28344
Bildschirmgeräte innerhalb von Arbeitsstätten.(2) Diese ASR gilt nicht für:1. die nicht regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer Bildschirmgeräte,2. die Verwendung von Bildschirmgeräten außerhalb von Arbeitsstätten (z. B. beim Kunden, in Verkehrsmitteln, im Privatbereich) oder außerhalb von Telearbeitsplätzen,3. Bedienerplätze von Maschinen oder Fahrerplätze von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten,4 ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
Ein Fahrzeug gilt keinesfalls als Baustelle. Mehr noch, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die auch für Baustellen gelten, gelten ausdrücklich (§ 1 Absatz 2 Ziffer 2) nicht in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Ihr Arbeitsplatz auf dem Fahrzeug muss deshalb ausschließlich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung [§ 5 ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6800
In der Publikation "Telearbeit - Gesundheit, Gestaltung, Recht" der gesetzlichen Unfallversicherung wird auf die haftungsrechtlichen Besonderheiten dieser Arbeitsform eingegangen und empfohlen, die haftungsrechtlichen Problemstellungen durch individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten zu klären.In Bezug auf das Zutrittsrecht zum Telearbeitsplatz wird in dieser Broschüre ausg ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267