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:- für jeden Mitarbeiter leicht zu erreichen sein muss (in Verlängerung der Fluchtwege), - möglichst als ein zentraler Sammelplatz für ein Gebäude errichtet werden sollte (Kontrolle der Vollzähligkeit),- außerhalb der Gefahrenzone liegen muss (Feuer und Rauch, Trümmerschatten, ggf. Windrichtung etc.),- außerhalb von Feuerwehranfahrten und Bewegungsflächen liegen muss (Behinderung der Rettungskräfte),- außerhalb ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
wird folgendes ausgeführt:"[...] (3) Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zu stellen, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Das können z. B. sein: [...] - Arbeitsräume/Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte (z. B. Kunden, Publikum, Mitarbeiter von Fremdfirmen) Zutritt haben."Das bedeutet, dass in einem Kindergarten den Erzieherinnen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 8675
Ein Baukran ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert unter § 6 Absatz 1, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden.Unter Nummer 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zu ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655
der Arbeitsbedingungen herangezogen werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Angaben beispielsweise zur Beleuchtung oder zum Lärm ohne orientierende Messung nicht möglich sind.Informationen zur Telearbeit können auch den „Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz 7 ArbStättV" entnommen ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
- und Regelwerk gefunden hätten, liegen bislang nicht vor. Anmerkung: Bezüglich der Definition gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse weisen wir auf die Informationen z. B. unter http://inqa.gawo-ev.de/ hin. Bezüglich Fachveröffentlichungen zu der Thematik und der arbeitsschutzrechtlichen Einordnung der Thematik können wir folgende Informationen geben: Das Bundesinstitut für Risikobewertung - BfR ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 15134
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern sie zur ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
Unter der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräu ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
Eine Vorschrift, die die Aussage der Fragestellung stützt, ist hier nicht bekannt. Die Nutzungsdauer von Monitoren ist nicht an eine bestimmte Frist gebunden. Vielmehr ist wichtig, darauf zu achten, dass Bildschirme/Monitore für den Einsatzzweck geeignet sind und bestimmten Mindestanforderungen an die Qualität (Strahlung, Zeichendarstellung, Ergonomie, etc.) entsprechen. Grundlage ist die Arbeitss ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3962
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ist es formalrechtlich nicht verboten, dass Pausenräume von außen her einsehbar sind. Bekannt ist aber, dass offene einsehbare Räume oftmals zum Fehlen von Privatsphäre und Geborgenheit führen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Beschäftigten sich beobachtet und gestört fühlen, kann dies dem Erholungszwe ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 2400
Festlegungen bezüglich des nötigen Raum- und Platzbedarfes für einen Büroarbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV und speziell für Bildschirmarbeitsplätze in Kap. 6 des Anhangs zur ArbStättV der getroffen.Die Anforderungen an Platzbedarf/Bewegungsflächen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 - Raumabmessungen und Bewegungsflächen konkretisiert und mit Beisp ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 7629
Grundsätzliche Anforderungen an Toilettenräume ergeben sich aus der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A 4.1 "Sanitärraume". Zur Anzahl der erforderlichen Toiletten und Handwaschbecken siehe Tabelle 2 der ASR A 4.1Unter dem Punkt 8.1 Absatz 1 ist fol ...
Stand: 24.04.2020
Dialog: 25238
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die einschlägige Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume" fordern lediglich, dass der Arbeitgeber Toiletten in ausreichender Anzahl für Beschäftigte bereitstellen muss. Es wird nicht verlangt, dass die Toiletten ausschließlich den Beschäftigten zur Verfügung stehen.Einschränkungen gibt es jedoch durch die Biostoffverordnung (Biostof ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 42924
Für Dachdecker gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Beschäftigten.Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich folgendes nachlesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen m ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen gem. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Bei der Gestaltung der Verkehrswege / Treppen, die auch gleichzeitig Fluchtwege darste ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214
einer Arbeitsstätte finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".zu Frage 1:In Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 findet sich folgende Definition für Fluchtwege:"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455
Generell sind Fluchtwege mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und zu bewerten. Hierbei soll er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Abschn ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 30238
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht für die Beschäftigten (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Für eine entsprechende Anfrage wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Nach § 3a Absatz 2 ArbStättV gilt, ...
Stand: 07.04.2024
Dialog: 43594
Zunächst ist davon auszugehen, dass Beschäftigte in Archiven nicht mit einer gesundheitlichen Gefährdung zu rechnen haben, sofern das Archivgut sachgerecht und unter geeigneten baulichen und raumklimatischen Bedingungen gelagert wird.Im vorliegenden Fall liegt bereits ein Schimmelpilzbefall vor, so dass eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Dabei spielen Infektionsgefahren d ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 6491
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.3 Absatz 2 nachzulesen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder es es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitspla ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6448
Der Arbeitgeber hat nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbe ...
Stand: 01.10.2022
Dialog: 7078