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Kann ein ausgebildeter Brandschutzbeauftragter die Beschäftigten im Umgang mit dem Feuerlöscher schulen oder braucht man hierfür eine Zusatzqualifikation?

KomNet Dialog 42956

Stand: 07.01.2020

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen

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Frage:

Aufgrund des Neubaus einer Produktionshalle und des Brandschutzkonzeptes wurde ein fahrbarer 50 kg Feuerlöscher im Unternehmen angeschafft. Kann ein ausgebildeter Brandschutzbeauftragter die Mitarbeiter im Umgang mit dem Feuerlöscher schulen oder braucht man hierfür eine Zusatzqualifikation?

Antwort:

Ja, ein ausgebildeter Brandschutzbeauftragte kann die Beschäftigten im Umgang mit dem Feuerlöscher schulen


Unter der Nummer 3 der DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" ist nachzulesen, dass das Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2) eine der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten ist. Eine Zusatzqualifikation wird hier nicht erwähnt.