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Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 8472
Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG, da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 8179
einzuführen. Die Ausübung dieser Rechte unterliegt im Arbeitsverhältnis jedoch einer Prüfung nach § 242 BGB dahingehend, dass es zum Schutz berechtigter Interessen des Betriebes, des Arbeitgebers oder von Mitarbeitern dient und nicht willkürlich und schikanös gehandhabt wird. In diese Prüfung sind die grundrechtlich geschützten Positionen - hier das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gem. Art. 2 ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
In NRW sind in Verkaufsstätten Sprinkleranlagen erforderlich. Diese Forderungen finden sich aktuell in der Sonderbauverordnung NRW in den §§ 76 und 77 (vormals in § 18 der Verkaufsstättenverordnung). In bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich. Hat die Sprinkleranlage mehr als 5.000 Sprinkler, dann ist sie - genauso wie die anderen Sicherheitseinrichtungen (Notbeleuchtung ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 3923
Der § 3a Abs. 1 der Arbeitsstätttenverordnung (ArbStättV) fordert, dass beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Bei der Gestaltung von ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, einen Raum kombiniert als Arbeits-/Büroraum und Aufenthaltsraum/Pantry einzurichten. Aber dieses Vorhaben ist sehr sorgfältig (durch den Arbeitgeber) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten:Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (beispielsweise Verkehrswege, Lärm, Lüftung, Ergonomie und hy ...
Stand: 30.10.2018
Dialog: 42481
Der in der ASR A3.6 in Tabelle 3 gewählte Bezug auf 10 qm Grundfläche bei Stoßlüftung führt zu Angaben zur Öffnungsfläche zur Sicherung des Mindestluftwechsels, die in etwa Fensteröffnungen entsprechen.Bei Zwischenwerten der Grundfläche - wie z. B. bei einem 18 qm großen Raum - ist dann die Mindestöffnungsfläche wie folgt zu bestimmen: 18/10 x 1,05 = 1,89 qm (bei einer Grundfläche von 18 qm ...
Stand: 06.12.2018
Dialog: 21437
Aus dem Arbeitsschutzrecht liefert keine der einschlägigen Vorschriften/Regelungswerke (s.u.) explizite Angaben zum Flächenbedarf oder zu Abmessungen von Rangier- und Abstellflächen für LKW allgemein oder ihrer Anhänger und Sattelauflieger im speziellen. Vordergründig werden die Verkehrswege auf dem Betriebsgelände geregelt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
Eine Übergangsfrist ist uns nicht bekannt.Allgemeine Vorgaben zur Kennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)."(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßn ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
auf die Aufschlagrichtung der Notausgangstüren ist eine Ausnahme aber auf wenige Einzelfälle beschränkt.Im Kommentar "Opfermann/Streit, Arbeitsstätten“ heißt es diesbezüglich: „[…] Dies dürfte sich aber nur auf wenige Einzelfälle beschränken, wie bei sehr kleinen Ladengeschäften mit einem nur geringen Personendurchsatz, deren einziger Ein- und Ausgang nicht nach außen geöffnet werden kann, z. B. aufgrund eines dieser Tür ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 6591
Ja, auch dann sind diese zu kennzeichenen.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbeson ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42609
, Beherbergungsstätten, Verkaufsräume, Hochhäuser, Garagen, Schulen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen und Industriebauten) sind Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch einen Sachverständigen bzw. Sachkundigen nach Baurecht, z. B. gem. der Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW), vorgegeben. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde. ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 14535
Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, sind - mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung- vom Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausgenommen (§ 1 Abs. 2 ArbStättV). Bei der weitgehenden Ausklammerung von Transportmitteln im öffentlichen Verkehr ist der Verordnungsgeber davon ausgegangen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
ist. Gasdicht sind diese Türen auch nicht. Auch Rauchschutztüren dürfen gem DIN 18095 eine, in Abhängigkeit der Größe der Türen, definierte Leckrate von 20m³/h -50 m³/h aufweisen.Dementsprechend sind die nachfolgenden Regelungen der DGUV Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen" zu beachten:. Dort wird unter 5.8.2. ausgeführt ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 27903
und Notausgänge“). Hier wäre entweder eine Schrägrampe oder ein Treppenlauf erforderlich. Ein Treppenlauf ist die ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen (drei Steigungen) zwischen zwei Ebenen. Die oberste Stufe ist Teil der Austrittsebene. Nebenfluchtwege sollen keine Ausgleichsstufen enthalten.Höhenunterschiede von > 4 mm sind gem. ASR A1.5 Abschnitt 3.5 als Stolperstelle definiert. Demnach ...
Stand: 13.02.2024
Dialog: 43901
FeuerlöscherJa, die Standorte sind zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung nur im Flucht- und Rettungsplan ist nicht ausreichend.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderun ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
Nein, die Toiletten sind auf die gesamte Arbeitsstätte zu verteilen.Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilet ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43099
Nein, in Betrieben mit 18 Beschäftigten ist dies nicht erlaubt.Siehe hierzu Punkt 4 Absatz 6 der ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 42663
Die ausgelagerten Bezirksdienstbüros einer Polizeibehörde fallen unter den Regelungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Der Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung erstreckt sich, mit einzelnen Ausnahmen, auf alle Arbeitsstätten die dem Rechtsbereich des Arbeitsschutzgesetzes unterliegen. Ein Bezirksdienstbüro ist eine Organisationseinheit der Polizeiverwaltung. Hierbei ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 13426
) Abweichend von Punkt 4.2 Abs. 4, 5 und 6 ist es in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär- und Kantinenräumen, sofern sie nicht gleichzeitig als Sanitärräume für Unterkünfte genutzt werden, ausreichend, wenn eine Lufttemperatur von +18 °C vorhanden ist und sichergestellt ist, dass eine Lufttemperatur von +21 °C während der Nutzungsdauer erreicht werden kann.(2) In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär ...
Stand: 27.10.2020
Dialog: 43315