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Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im (Anhang Nr. 4.2 Abs.1):"Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Bereiche sind entsprechend der Art der Gefährdungen in der Arbeitsstätte oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der auszuübenden Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe der Betriebe zur Verfügung zu stellen."Diese Vorgabe wird durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 ...
Stand: 03.09.2019
Dialog: 42830
Grundsätzlich soll eine einwandfreie Beleuchtung die Lebensfunktionen des menschlichen Körpers anregen, dem Seh-, Wahrnehmungs-, Reaktions- und Aufmerksamkeitsvermögen als Bedingung für u.a. ermüdungsfreies Arbeiten dienen als auch den Ansprüchen an sichere Ausleuchtung zur Abwendung von Unfallgefahren.Daher fordert die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit ihrem Anhang (Ziffer 3.4 ...
Stand: 12.06.2019
Dialog: 42750
Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Für Beschäftigte mit Behinderung ist hier der § 3a (2) besonders relevant. Dort heißt es: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 23061
Atemluft vorhanden sein (Nummer 3.6 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).Kriterium für die Auswahl einer geeigneten Lüftung ist unseres Erachtens im wesentlichen die Menge und Art der gelagerten Stoffe sowie die Aufenthaltsdauer im Lager. Weitere Hilfe zur Auslegung von Lüftungsanlagen gibt die DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen".Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3657
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird hinsichtlich der Toiletten unter Punkt 4.1 ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 42855
Zwar ist der Arbeitgeber sowohl nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Nummer 2.2 des Anhangs) grundsätzlich verpflichtet Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. Ein Verbot, welches das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Weihnachtsgestecken etc. verbietet, lässt sich aber aus diesen oder anderen Rechtsvorschriften pauschal nicht ableiten ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 4855
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.2, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder einen entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
Für defekte Feuerlöscher ist unverzüglich Ersatz zu beschaffen. Die ermittelten bzw. geforderten Löschmitteleinheiten sind in der Arbeitsstätte ständig bereitzuhalten. Nach Ziffer 2.2. "Maßnahmen gegen Brände" im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Arbeitsstätten "je nach a) Abmessung und Nutzung, b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 15587
Unfallversicherungsträger erfragt werden. In der DGUV-Regel 114-009 wird unter Anhang 9.3 Ziffer 6.3 ein Hinweis über durchzuführende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gegeben. Dabei hilft z. B. die DGUV Information 214-007 (ehemals: BGI 768-2) "Arbeitshilfe zur Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bei fliegendem Personal (Cockpit)". Die im jeweiligen Einzelfall möglichen Gefährdungen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 5470
unzumutbar sein. Ziffer 3.6 Abs. 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- schreibt vor, dass in umschlossenen Arbeitsräumen, zu denen auch ein Pausenraum gehört, ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss. Mit unzumutbaren Gerüchen belastete Luft (`kalter Rauch`) erfüllt diese Anforderung auf keinen Fall. Ein ehemals von Rauchern genutzter Pausenraum sollte ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 4871
Fällen muss eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Ziel muss bedingungslos sein, dass gemäß Nummer 3.6 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Als gesundheitlich zuträglich wird generell nur Luft in Außenluftqualität akzeptiert. Das Vorhandensein jeglicher Art von Gefahrstoffen einschließlich von Stäuben ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 4583
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (vgl. Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
Wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden, muss der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung stellen (Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Eine mobile Toilette wird die Ansprüche an einen Toilettenraum wahrscheinlich nicht erfüllen, denn in Sanitärräumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens 21 °C herrschen (siehe Punkt 4.2 Absatz 4 ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 4009
Grundlegende Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
Vorbemerkung: Zwischenzeitlich (Mai 2018) wurde die ASR A 2.2 angepasst und die DGUV Information 205-001 wird überarbeitet. Es heißt nun Normale Brandgefährdung (ASR A 2.2. Ziffer 3.2).Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42456
Grundsätzlich ist hier die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang anzuwenden. Unter der Nummer 2.1 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42591
Grundlegende Anforderungen an eine Arbeitsstätte ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Zu der Thematik des Absturz ist insbesondere der Punkt 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" des Anhangs zu beachten. Hier ist folgendes nachzulesen: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
von Sicherheitszeichen fordert die entsprechende ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Punkt 5.1 Abs. 2, dass nur die im Anhang 1 gezeigten Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 bzw. DIN 4844-2 zur Kennzeichnung von Fluchtwegen benutzt werden dürfen. Dementsprechend ist es einem Arbeitgeber unmöglich, durch eine andere Maßnahme die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist unter Nr. 4 Absatz 4 ausgeführt:"Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen insbesondere entsprechend Anhang 1 zu verwenden. Sicherheitszeichen können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42411
Nach der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen schwangere Frauen und stillende Mütter sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.Konkretisiert werden diese Anforderungen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 ...
Stand: 29.10.2018
Dialog: 42495