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Ist in einem Unternehmen, welches örtlich durch eine Bundesstraße getrennt ist, beidseits der Straße ein Erste-Hilfe-Raum einzurichten?

KomNet Dialog 42830

Stand: 03.09.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Sonstige Sozialräume

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Frage:

In einem Betrieb mit über 2.000 Mitarbeitern gibt es mehrere Produktionshallen, teilweise durch eine Bundesstraße getrennt. Der Betriebsarzt (einschließlich Erste-Hilfe Raum mit entsprechender Ausstattung und Betriebssanitäter/Arzthelfer) befindet sich auf der einen Seite des Firmengeländes, in den Produktionshallen auf der anderen Straßenseite gibt es nur einige Liegeräume. Entsprechende innerbetriebliche Krankentransportmittel (Rettungswagen/Krankentransportwagen) gibt es aber nicht, um einen Verletzten/Verunfallten zum Sanitätsraum zu transportieren. Ist dann also im anderen Bereich des Unternehmens (also auf der anderen Straßenseite) auch ein Sanitätsraum einzurichten oder wären dort Liegeräume mit Erste-Hilfe Kasten ausreichend?

Antwort:

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im (Anhang Nr. 4.2 Abs.1):

"Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Bereiche sind entsprechend der Art der Gefährdungen in der Arbeitsstätte oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der auszuübenden Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe der Betriebe zur Verfügung zu stellen."


Diese Vorgabe wird durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 " Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" konkretisiert. Gemäß Nr. 6 der ASR A4.3 ist ein Erste-Hilfe-Raum in Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten erforderlich und in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren bestehen. Weiter gilt gemäß Nr. 6.1 Abs.1 ASR A4.3:

"Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen sollen im Erdgeschoss liegen und müssen mit einer Krankentrage leicht zu erreichen sein."


Fazit:

Gemäß den genannten Vorgaben ist u.E. in dem Gebäude auf der anderen Straßenseite (Produktionshallen, erhöhtes Gefährdungspotential) ebenfalls ein Erste-Hilfe-Raum einzurichten.