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und Kommunikationsgeräten im Vordergrund. Es gelten künftig für Telearbeitsplätze daher nur die Anforderungen des § 3 (Gefährdungsbeurteilung) bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes, der § 6 (Unterweisung) und die Nummer 6 des Anhangs der Verordnung (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen). Die Beurteilung des Telearbeitsplatzes ist erforderlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
des Stands der Technik und als gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnis im Sinne des § 4 Nummer 3 ArbSchG herangezogen werden, auch wenn sie nicht unmittelbar auf Fahrzeuge anwendbar sind. Eine Abweichung von diesem Stand der Technik dürfte nur sehr schwer zu begründen sein.Es erscheint aus unserer Sicht nicht plausibel, dass der Arbeitgeber nach einer regelgerechten Gefährdungsbeurteilung verlangen ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 28344
und im Marktverkehr, 2. Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, 3. Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb der von ihm bebauten Fläche liegen. D.h. die Arbeitstättenverordnung ist, mit Ausnahmen des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, für diese Flächen nicht heranzuziehen ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 8472
Bei welchen Änderungen ein Flucht- und Rettungsplan anzupassen ist, wurde durch den Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Hier besteht ein gewisser Handlungsspielraum.Nach der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Punkt 6 (2) müssen Flucht- und Rettungspläne graphische Darstellungen enthalten über"1. den Gebäudegrundriss oder Teile davon,2. den Verlauf der Hauptfluchtwege,3 ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 20357
Nach der Nummer 4.1 Abs. 2 c) des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Ob dies der Fall ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) festzulegen. Hierbei hat ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 24700
Grundlegende Informationen finden sich unter der Nummer 1.5 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"[...](3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 24069
, die an Gefahrenbereiche grenzen, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte in die Gefahrenbereiche gelangen.(3) Die Arbeitsplätze und Verkehrswege nach den Absätzen 1 und 2 müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert und gut sichtbar als Gefahrenbereiche gekennzeichnet sein. Zum Schutz derjenigen, die diese Bereiche betreten müssen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen."Konkretisiert ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern,"In der ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge finden sich in Kapitel 8.2 folgende Angaben für die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen, die hier zur Orientierung herangezogen werden können:"(3) ... Die Sicherheitszeichen an Wänden parallel zur Fluchtwegrichtung sollen gemessen vom Boden bis zur Unterkante ...
Stand: 06.03.2024
Dialog: 42793
sein. (3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können.Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk wird die Forderung nach Brandmeldern nicht näher konkretisiert. Sofern sich nicht aus Bau- oder Sonderbauvorschriften konkretisierende Anforderungen an Brandmelder ergeben, muss ...
Stand: 19.12.2016
Dialog: 28096
nicht weiter als eine Etage entfernt sein." Fazit: Gemäß Ihrer Beschreibung entspricht die von Ihnen geschilderte Situation nicht den Vorgaben des Gesetzgebers, wobei wir darauf hinweisen, dass ohne Ortskenntnisse kein abschließendes Urteil gebildet werden kann. Es sollten im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV die Arbeitsbedingungen beurteilt ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
keine Stolpergefahren ergeben. Ob es sich um einen begehbaren Bereich handelt oder nicht, kann nur vor Ort durch den Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit § 3 ArbStättV ermittelt werden. Dieser hat dann die entsprechenden Maßnahmen festzulegen und schriftlich zu dokumentieren. Dabei kann er sich durch die Fachkraft ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611
; die gleiche Forderung (keine Überschneidung mit den Bewegungsflächen) gilt auch für ggf. erforderliche Verkehrswege (siehe Punkt 6.3). Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und insbesondere nach § 3 der ArbStättV die Einhaltung der hygienischen Anforderungen festzustellen, zu beurteilen und entsprechend ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19515
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden (§ 3 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 26481
Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
Leitstände mit Monitorüberwachung fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), und dort ist bezogen auf Ihre Fragestellung insbesondere die Ziffer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" relevant. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV, die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 12218
Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44035
grundsätzlich die Unterweisung aller Beschäftigten gewährleisten. § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert, dass sich die in § 6 Absatz 1 beschriebenen Unterweisungen auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken müssen, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 42569
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
führen....(3) Arbeitsstätten sind mit Toiletten für die Beschäftigten auszustatten. Dazu ist die in Tabelle 2 für niedrige Gleichzeitigkeit aufgeführte Mindestanzahl an Toiletten bereitzustellen. In Abhängigkeit von der Gleichzeitigkeit der Nutzung kann eine höhere Anzahl von Toiletten erforderlich sein (vgl. Abb. 1, mit Ablesebeispiel)...." ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43099
bereitzustellen. (2) Die Bildschirmgeräte und die Software müssen entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsaufgabe angepasst werden können. (3) Das Softwaresystem muss den Beschäftigten Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe machen. (4) Die Bildschirmgeräte und die Software müssen es den Beschäftigten ermöglichen, die Dialogabläufe zu beeinflussen ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 22384