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Gesetzliche Vorgaben an Bildschirmarbeitsplätze ergeben sich aus Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese fordert allgemein, dass die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein müssen. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße ...
Stand: 06.01.2024
Dialog: 6729
" in Absatz 8 nachzulesen, dass bodentief eingebaute Fenster hinsichtlich der Bruchsicherheit den für lichtdurchlässige Wände festgelegten Anforderungen entsprechen müssen.Unter dem Punkt 4.3 werden folgende Anforderungen an lichtdurchlässige Wände gestellt:"(1) In der Nähe von Arbeitsplätzen und im Bereich von Verkehrswegen ist die Kennzeichnung von durchsichtigen, nicht strukturierten Flächen in Augenhöhe ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 24069
Für den Arbeitgeber besteht gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die grundsätzliche Verpflichtung dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden. (§ 6 BetrSichV).Auch ist der Arbeitgeber gemäß § 3a Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verpflichtet ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 12306
der Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV genügen.Nähere Angaben zu einem Bürostuhl finden sich in der ArbStättV mit ihrem Anhang nicht.In Kapitel 8.3.2 der DGUV-Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" wird näher auf die Anforderungen an einen Büroarbeitsstuhl eingegangen.Grundanforderungen werden sicherlich sein: Der Sitz muss eine Rückenlehne besitzen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird unter Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" Folgendes ausgeführt:"(6) Notausstiege sind so einzurichten, dass diese für die darauf angewiesenen Personen möglichst schnell und ungehindert nutzbar sind. Türen und Notausstiege in Wandöffnungen sollen in Fluchtrichtung aufschlagen ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 11677
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist für Telearbeitsplätze anzuwenden. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Hierzu muss in der Regel ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers und ggf. beauftragter Personen (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
- und Befahrbarkeit von Schrägrampen enthält die ASR A1.8 „Verkehrswege“. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 6708
Nach dem Ziel bzw. Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient die Verordnung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden …. die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind und andere Orte in Gebäuden …… zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Zur Arbeitss ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 20794
der Beschäftigten nicht gefährdet werden.Nähere Angaben zur Beleuchtungsstärke werden hier nicht genannt.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 "Beleuchtung".Im Anhang 1 finden sich Nennbeleuchtungsstärken für verschiedene Tätigkeiten. Für Lagerräume mit Leseaufgaben wird hier eine Nennbeleuchtungsstärke von 200 lx angegeben ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 3741
) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Besonders hervorzuheben ist der Punkt 7.2 (3) "Bereitstellung", hier heißt es: "Eine Unzumutbarkeit im Sinne von § 6 Absatz 2 Satz 3 ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 22469
der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort ist unter dem Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" u. a. Folgendes nachzulesen:"(5) Ein Notausstieg kann z. B. ausgebildet sein als Fenster in Wandöffnungen oder Luke oder Klappe in Boden- oder Deckenöffnungen.(6 ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666
Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m betr ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
Laut Anwendungsbereich der ASR 3.4 ist diese nur bedingt für Sie anwendbar. Die ASR A 3.4 findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien, soweit dem betriebstechnische Gründe nicht entgegenstehen, z. B. in Räumen mit Fotolaboren und in Gasträumen. Betriebstechnische Besonderheiten können die Nichtanwendung bestimmt ...
Stand: 01.09.2017
Dialog: 30174
Der Arbeitgeber hat nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Toilettenräume bereitzustellen.Nach § 4 Absatz 2 hat er dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (hierzu gehören nach § 2 Absatz 2 Nummer auch Toilettenräume) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden.Im Anhang zur ArbStättV wird in Nummer 4.1 Absatz 1 aufgeführt, dass sich Toilettenräume sowohl in der Nähe ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 7881
Gemäß §6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher betrieben werden. Weiter hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und bei Verwendung ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
bei der Pflege einer einzelnen Person in deren Privatwohnung.Zu Pausen wird im Mindestkatalog unter Ziffer 6 aufgeführt, dass man beispielsweise in der Sozialstation Pausenräume schaffen kann und den Pflegekräften zwischen zwei Einsätzen ermöglicht – beispielsweise durch entsprechende Tourenplanung – dort die Pause zu verbringen.Den Mindestkatalog erhalten Sie im Internet auf der Seite des LASI ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 23633
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen...."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Unter dem Punkt 4 Absatz 6 ist dort folgendes nachzulesen:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 4243
aufgrund der Stolpergefährdung und im Sinne der Barrierefreiheit nicht zulässig. Sofern sich Höhenunterschiede im Verlauf des Fluchtweges nicht vermeiden lassen, dürfen diese nur gering sein. Sie sind dann durch Schrägrampen mit einer maximalen Neigung von 6 % auszugleichen. ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 43949
In der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist unter dem Punkt 5.4 Absatz 1 Folgendes nachzulesen:"Jede Toilettenzelle und jeder Toilettenraum mit nur einer Toilette muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden. An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43571
Bewegungsfläche mindestens 1,50 m2 betragen, wobei die Breite und Tiefe des Arbeitsplatzes jeweils mindestens 1,00 m groß sein müssen. Entsprechend Ihrer Beschreibung ist davon auszugehen, dass es sich bei den Arbeitsplätzen im Großraumbüro um Bildschirmarbeitsplätze handelt. Folglich sind die spezifischen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, geregelt unter Nummer 6 im Anhang der ArbStättV ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 27676