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       der Unternehmer die mit der Alleinarbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Auf Grund der Beurteilung sind geeignete Maßnahmen vorzusehen und nach § 6 ArbSchG zu dokumentieren.Nach der Gefährdungsermittlung ist es erforderlich, für den Einzelarbeitsplatz eine gesonderte Risikobeurteilung durchzuführen. Eine ausführliche Hilfestellung hierzu finden Sie im Kapitel ...      
      Stand: 30.04.2019
      Dialog: 5826
     
        
    
      
      Ein Fahrzeug gilt keinesfalls als Baustelle. Mehr noch, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die auch für Baustellen gelten, gelten ausdrücklich (§ 1 Absatz 2 Ziffer 2) nicht in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Ihr Arbeitsplatz auf dem Fahrzeug muss deshalb ausschließlich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung  [§ 5 ...      
      Stand: 10.04.2017
      Dialog: 6800
     
        
    
      
      Für die Einrichtung von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang anzuwenden. Unter der Nummer 4.4 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat angemessene Unterkünfte für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls auch außerhalb der Arbeitsstätte, wenn es aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit erforderlich ...      
      Stand: 21.06.2018
      Dialog: 13831
     
        
    
      
      Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Als Grundlage dieser Beurteilung dienen u. a. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einschließlich ihr Anhang sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Nach § 3a Abs. 1 ...      
      Stand: 16.05.2017
      Dialog: 9777
     
        
    
      
      Festlegungen bezüglich des nötigen Raum- und Platzbedarfes für einen Büroarbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV und speziell für Bildschirmarbeitsplätze in Kap. 6 des Anhangs zur ArbStättV der getroffen.Die Anforderungen an Platzbedarf/Bewegungsflächen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 - Raumabmessungen und Bewegungsflächen konkretisiert ...      
      Stand: 19.04.2023
      Dialog: 7629
     
        
    
      
      Nach Nummer 6 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten ...      
      Stand: 13.09.2018
      Dialog: 4208
     
        
    
      
      Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang einzuhalten.In Nummer 1.8 "Verkehrswege" Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren ...      
      Stand: 11.04.2025
      Dialog: 42573
     
        
    
      
       für jeden Beschäftigten eine Bewegungsfläche von 0,5 m2 im Raum vorhanden sein. Zusätzlich sind Verkehrswege zu berücksichtigen (weitere Informationen siehe ASR A1.8 „Verkehrswege“).Unter dem Punkt 7.4 wird näher auf die Ausstattung der Umkleideräume eingegangen. Hier sind insbesondere die folgenden Absätze hervorzuheben."(1) Für je vier Beschäftigte, die den Umkleideraum gleichzeitig nutzen, muss mindestens ...      
      Stand: 01.09.2025
      Dialog: 15192
     
        
    
      
       und Kommunikationsgeräten im Vordergrund. Es gelten künftig für Telearbeitsplätze daher nur die Anforderungen des § 3 (Gefährdungsbeurteilung) bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes, der § 6 (Unterweisung) und die Nummer 6 des Anhangs der Verordnung (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen). Die Beurteilung des Telearbeitsplatzes ist erforderlich ...      
      Stand: 25.03.2021
      Dialog: 28335
     
        
    
      
      Sie haben korrekt recherchiert. Betreffend der notwendigen Angaben in Flucht- und Rettungsplänen verweist die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" in Abschnitt 10 Abs. 2 auf die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". In dieser wird in Abschnitt 6 vorgegeben, dass Flucht- und Rettungspläne u.a. graphische Darstellungen über "die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen" enthalten ...      
      Stand: 18.10.2024
      Dialog: 43930
     
        
    
      
       (ArbStättV) ist, wird in § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz erläutert (z.B. Arbeitnehmer, Soldaten, Beamte, Auszubildende etc.).Gemäß § 6 Abs. 1 ArbStättV hat "der Arbeitgeber solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen."Unter Ziffer 1.2 (Abmessungen von Räumen, Luftraum) des Anhangs zur ArbStättV heißt es weiter:"(1) Arbeitsräume ...      
      Stand: 13.09.2016
      Dialog: 8309
     
        
    
      
      , Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe".Unter dem Punkt 6 der ASR A4.3 ist folgendes nachzulesen:"Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen(1) Ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung ist erforderlich- in Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten und- in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren bestehen.(2) Bei besonderen ...      
      Stand: 13.10.2018
      Dialog: 42484
     
        
    
      
      Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten nach Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren ...      
      Stand: 19.04.2018
      Dialog: 30410
     
        
    
      
      - und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Weitere Anforderungen finden sich unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV. Dort heißt es:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest ...      
      Stand: 10.04.2025
      Dialog: 43690
     
        
    
      
      ) ist Folgendes nachzulesen:"(5) Manuell betätigte Türen von Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.(6) Sonstige manuell betätigte Türen und Tore müssen in Fluchtrichtung aufschlagen, wenn eine erhöhte Gefährdung vorliegt. Eine erhöhte Gefährdung kann sich ergeben aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Arbeitsumgebung z. B.:1. Arbeiten in gasgefährdeten ...      
      Stand: 31.08.2022
      Dialog: 6246
     
        
    
      
       und Tore".Unter dem Punkt 6 finden sich Anforderungen für die Sicherung gegen mechanische Gefährdungen.Weitere Informationen finden sich in dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk (z. B. DGUV Information 208-014 "Glastüren, Glaswände", DGUV Information 208-022 Türen und Tore")Unter Punkt 10 der DGUV Information 208-014 ist Folgendes nachzulesen:"Die Quetsch- und Scherstellen an der Nebenschließkante ...      
      Stand: 17.07.2024
      Dialog: 6334
     
        
    
      
       eine Haltevorrichtung haben,c) nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sind."Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege". In Abschnitt 4.6 finden sich die Anforderungen an Steigeisengänge und Steigleitern.Besonders möchten wir die Absätze 5 und 6 des Abschnitt 4.6.2 hervorheben. Dort lässt sich Folgendes ...      
      Stand: 19.05.2025
      Dialog: 42527
     
        
    
      
       sich aus der Nummer 4 des Anhangs der ArbStättV. Dort heißt es u.a.:"4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...      
      Stand: 21.06.2023
      Dialog: 24019
     
        
    
      
      Maßgebliche Rechtsvorschrift für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Zu den Arbeitsstätten zählen definitionsgemäß auch Baustellen.Unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" des Anhangs zur ArbStättV finden sich grundsätzliche Anforderungen zu Fluchtwegen und Notausgängen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssen a. sich in Anzahl ...      
      Stand: 01.02.2024
      Dialog: 11710
     
        
    
      
      . Siehe dazu auch die Informationen der BAuA. Welche Belastungen für das Geländer anzusetzen sind, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erfolgen. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen. Arbeitsstätten sind so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine ...      
      Stand: 09.04.2017
      Dialog: 13514