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. Die Leuchten sind so anzuordnen, dass sich eine ausreichend gleichmäßige Beleuchtung ergibt. Zur richtigen Auswahl und Anordnung der Beleuchtungskörper sollte ein Fachunternehmen beauftragt bzw. beratend eingeschaltet werden.Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung an den vorhandenen Arbeitsplätzen durchzuführen. Auf der Basis der Ergebnisse ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 3741
im Freien, dass die sichere Verwendung der Arbeitsmittel ungeachtet der Witterungsverhältnisse stets gewährleistet.Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Arbeitssicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen.... Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
Es gibt unterschiedliche Anforderungen an die Beschaffenheit und Maße von Treppen. Die Frage kann daher von hier aus nicht pauschal beantwortet werden, da der konkrete Einzelfall mit allen Randbedingungen betrachtet werden muss. Eine solche Betrachtung muss über die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung erfolgen. Hilfestellung ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 4766
erweitert oder umgebaut werden. Bei Hilfstreppen mit einem Steigungswinkel größer als 36° ist nach jedem Treppenlauf mit einem Höhenunterschied von 3 m ein Zwischenpodest erforderlich.In der ASR A2.3 ist unter dem Abschnitt 5 "Hauptfluchtwege" Absatz 13 noch Folgendes nachzulesen:"Fahrsteige, Fahrtreppen, Wendel- und Spindeltreppen sowie Steigleitern und Steigeisengänge sind im Verlauf ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 15434
wir auch auf den § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" hin.Fazit:Wir empfehlen, für jede Baustelle eine schriftliche Beauftragung auszustellen, die mit einer Unterweisung in Bezug auf die besonderen Gegebenheiten / Gefährdungen der jeweiligen Baustelle verbunden ist. ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 23422
für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden" Die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind jedoch für diese Arbeitsmittel (Smartphone) anzuwenden. Für die Smartphones der Beschäftigten im Innendienst gilt hingegen die ArbStättV, da Sie an einem Arbeitsplatz verwendet werden. Im Anhang ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
Einrichtungen, wie zum Beispiel Umwehrungen, Vorrang vor individuell wirkenden Anschlageinrichtungen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA). Der Einsatz von PSAgA ist nur zulässig, wenn kollektive Schutzeinrichtungen nicht möglich oder nicht zweckmäßig sind. Diese Rangfolge der Schutzmaßnahmen ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gemäß § 4 "Allgemeine Grundsätze" Nummer 5 ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 6580
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Als ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
eine günstige Lösung gegen Niederschlagswasser. Ein Nachteil besteht darin, dass man nicht mehr sieht, ob sich unter der Folie Risse bilden und wie sich das Material verhält.Grundlage für die Festlegung der jeweils geeigneten Arbeitsschutzmaßnahme ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber u.a. den Stand der Technik ...
Stand: 17.01.2024
Dialog: 8178
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Als ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11438
Schrägstreifen zu kennzeichnen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Danach hat er unter Berücksichtigung der o. g. Anforderungen entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Ein Vorstellen von Paletten vor die Laderampe um eine mögliche Absturzgefahr zu mildern, bzw. das Maß der Absturzhöhe zu verringern, ist als unzulässige Maßnahme ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
Die Dauer und Häufigkeit von "Computerpausen" hängen in hohem Maße von den Arbeitsbedingungen und der Tätigkeit am Bildschirm ab. Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen sind, damit gesundheitsgerechte Bedingungen ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875
die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge". Hier sind aber keine Beschränkungen oder Erleichterungen bekannt, die über das Maß der StVO herausgehen.Der Arbeitgeber hat in seiner Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Gefährdung für die Dienstfahrten zu beurteilen und Maßnahmen festzulegen. Hierbei ist auch das evtl. nötige Telefonieren während der Fahrt zu berücksichtigen. ...
Stand: 10.04.2022
Dialog: 3573
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen. Dies kann bei Arbeiten im Aussenbereich bedeuten, dass für eine geeignete Kopfbedeckung oder hautabdeckende luftige Kleidung zu sorgen ist.Im § 3 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- werden die Grundpflichten des Arbeitgebers genannt. Daraus ist abzuleiten ...
Stand: 22.07.2024
Dialog: 11472
(ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen hat. Hierbei hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12423
Es existiert keine Vorschrift, in der eine bestimmte Temperaturgrenze aufgeführt ist, ab der Arbeiten nicht mehr verrichtet werden dürfen oder Arbeitnehmer die Arbeit einstellen können. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG – hat der Arbeitgeber an den Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Auf der Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der vorliegenden ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 3965
Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Wer Beschäftigter i.S. § 1 ArbStättV ist, wird in § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- erläutert (z. B. Arbeitnehmer, Soldaten, Beamte, Auszubildende etc.). D. h. Lehrer, ob verbeamtet oder angestellt, gelten als Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Schulen und Schulgebäude stellen ebenfalls Arbeitsstätten dar ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 8480
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Einsatz von seilunterstützen Arbeitsverfahren und Klettergeräten zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Bei der Festlegung von Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass wenn zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 8192
des Arbeitsschutzgesetzes, - § 4 (4) und Anhang 2.2 der Arbeitsstättenverordnung,- § 13 (1) der Gefahrstoffverordnung,- oder aus weiteren Regelwerken (z. B. der Störfall-Verordnung). Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 1295
die Arbeitsflächenbreite von 1600 mm bis auf 1200 mm verringert werden. Die nutzbare Arbeitsfläche muss mindestens 0,96 m2 betragen."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 ArbStättV die Größe des Schreibtisches eigenverantwortlich zu beurteilen. Hierbei hat er auch die genannten Vorschriften zu beachten. Wählt er eine andere ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 24456