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Für die Arbeitszeit eines Hausmeisters gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Evtl. können abweichende Regelungen im Sinne der §§ 7 und 12 ArbZG Anwendung finden; diese können in Tarifverträgen oder in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags enthalten sein. Da nicht bekannt ist, ob und ggf. welche tariflichen Regelungen anzuwenden ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz persönlich arbeitsfertig bereithält bzw. nicht mehr bereithält (siehe auch Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ).Aus dem Arbeitsvertrag oder aus Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen ergibt ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 6045
Die Festlegung der Ankündigungsfrist für Schicht- und Dienstpläne ist grundsätzlich Sache der Betriebsparteien. Diese können z.B. vereinbaren, mit welcher Ankündigungsfrist der Dienstplan für die Beschäftigten zugänglich sein muss. Hierbei ist ggf. der entsprechende Tarifvertrag zu berücksichtigen.In § 12 Abs. 2 des TZBfG – Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 4449
Tarifvertrag und im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarungen sind ebenfalls in die Bewertung mit einzubeziehen. Insofern ist in jedem Fall eine differenzierte Bewertung nötig und eine allgemeingültige Aussage nicht möglich. Im Zweifelsfall ist es der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorbehalten, eine Entscheidung über den arbeitszeitrechtlichen Charakter eines Geschäftsessens zu treffen. ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 14021
innerhalb von einem Monat durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mind. zwölf Stunden ausgeglichen wird.Durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, die Tagesruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen (auf neun Stunden), wenn die Arbeit dies erfordert und die Kürzung ausgeglichen wird.Beispiel:Arbeitszeiten Samstag und Sonntag: 6 Uhr - 12 Uhr Frühdienst und von 17 bis 20 Uhr ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
werden, in Bayern aber nicht. Dies gilt unabhängig davon, wo der Firmensitz liegt.Manche Arbeiten dürfen aufgrund gesetzlicher oder für den Einzelfall erteilter Ausnahmen auch an Feiertagen durchgeführt werden (z.B. Störungsbeseitigung).Welche Feiertage oder Zuschläge sie bezahlt bekommen, richtet sich nach dem Tarifvertrag, der für Sie gilt, oder nach dem individuell ausgehandelten Arbeitsvertrag.Um die Fragen ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 3867
klargestellt. Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden betragen. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Allerdings gibt es Sonderregelungen: a) Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG).Betriebsbegehungen, Übungen und Unterweisungen haben in der Regel an Werktagen zu erfolgen (Montag bis Samstag). In besonders gelagerten Fällen kann eine Betriebsbegehung oder Übung auch an einem Sonntag zulässig sein.Durch eine Betriebsvereinbarung können die Vorschriften des § 10 Abs. 1 ArbZG nicht geändert werden.Änderungen durch Tarifvertrag sind nur in dem Rahmen ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24431
zur Arbeitszeitgestaltung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW weisen wir hin.Das Arbeitszeitgesetz gehört zum Bereich des öffentlichen Rechts. Vom Arbeitszeitgesetz abweichende Regelungen dürfen daher nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen werden. Innerhalb des vom ArbZG gesetzten Rahmens sind Regelungen zulässig und möglich. Für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen hat ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
eine Unterweisung an einem Samstag arbeitsschutzrechtlich grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Zu prüfen wäre, ob der Samstag ggf. als Ausgleichstag für an anderen Werktagen über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeiten benötigt wird und dadurch die Samstagsarbeit eingeschränkt ist.Ansonsten ist arbeitsrechtlich (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) zu klären, ob Samstagsarbeit möglich ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 5513
Tarifvertrag schriftlich vereinbart und können individuell je Betrieb gestaltet werden.Eine gesetzliche Regelung zu der Anzahl/Höhe an Minusstunden existiert prinzipiell nicht. Dies kann und sollte aber zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Betriebsrat individuell schriftlich vereinbart werden.Ein Jahresarbeitszeitkonto sollte einen Saldo von 150 Plus-/Minusstunden nicht überschreiten. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 16354
Der Begriff Schichtarbeit kommt im Arbeitsschutzrecht (Arbeitszeitgesetz-ArbZG) und im Tarifvertragsrecht vor. Nachfolgend wird auf den Begriff im Arbeitszeitgesetz näher eingegangen. Sollte Ihre Frage in Richtung tarifliche Regelungen (Entlohnung) zielen, wäre der jeweilige Tarifvertrag anzuwenden. Ggf. sollten Sie sich dann mit der Frage an entsprechend autorisierte Stellen (Gewerkschaften ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2430
des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt. Gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG ist für Arbeit an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren.Von dieser Regelung kann allerdings aufgrund eines Tarifvertrags abgewichen werden (s. § 12 Ziffer 2 ArbZG).Die geschilderten Arbeitszeiten könnten eventuell einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz bedeuten ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 4846
nicht überschritten werden. Durch Tarifvertrag kann eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Kalendermonaten vereinbart werden.Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrerinnen/ Fahrer, sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geregelt. In der Woche sind höchstens 56 Stunden Lenkzeit zulässig, wobei die Lenkzeit in der Doppelwoche 90 Stunden nicht überschreiten darf. 2) Die Zeit des Wartens auf das Be ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
nicht eine "volle" Ruhezeit (grundsätzlich 11 Stunden gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG ) dazwischenliegt.Betrachtet man nur das Arbeitszeitgesetz, so ist eine Arbeitszeit von maximal 10 Stunden (§ 3 Satz 2 ArbZG) und eine Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden (§ 5 Abs. 2 ArbZG) zulässig.Im Tarifvertrag TVöD der Kommunen gibt es aber eine Öffnungsklausel (§ 6 Abs. 4), die aus dringenden dienstlichen / betrieblichen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
gilt für diesen Bereich ab dem 1.1.1996 (vgl. Art. 1 § 26 ArbZRG)."Hinweis:Auf die ggf. abweichenden Regelungen im Rahmen eines Tarifvertrages nach § 7 ArbZG möchten wir hinweisen. ...
Stand: 05.10.2022
Dialog: 43666
sich aus den für den Betrieb geltenden Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen oder den Arbeitsverträgen. Insofern handelt es sich hier primär um eine tarif-/arbeitsrechtliche Frage. Grundsätzlich sind Rufdienste keine Arbeitszeit. Jedoch ist jede Inanspruchnahme zur Arbeitsleistung Arbeitszeit und es sind die Grundnormen des ArbZG im Hinblick auf die Tageshöchstarbeitszeit und Ruhezeiten zu beachten.Bei der Frage ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
werden.D.h., grundsätzlich ist aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht eine Verlängerung der Arbeitszeit möglich, wenn die v.g. durchschnittlichen Arbeitszeiten eingehalten werden. Abweichende Regelungen sind unter § 7 Arbeitszeitgesetz genannt (Arbeitsbereitschaft und Vorliegen eines Tarifvertrages).Eine Verlängerung über 10 Stunden hinaus ist bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
des Urlaubes keine, dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausgeführt werden darf.Damit sollten sich Rufbereitschaft und Urlaub grundsätzlich ausschließen. Wichtig ist jedoch in jedem Fall die Berücksichtung der Vereinbarungen, die im Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegt wurden. ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
nicht mit einer Ruhepause beginnen oder enden, sondern es muss ein dem Erholungszweck und -wert der Ruhepause dienender zeitlicher Abstand zwischen der Lage der Ruhepause und dem Ende bzw. dem Beginn der täglichen Arbeitszeit liegen.Daher kann die Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr nicht als Ruhepause dienen, wenn die Arbeitszeit um 14.00 Uhr endet.Arbeitsrechtlich (Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag ...
Stand: 04.10.2018
Dialog: 6584