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Sonntagsarbeit ist gemäß § 10(1) Nr. 10 Arbeitszeitgesetz - ArbZG in Verkehrsbetrieben auch ohne besondere Anzeige oder Ausnahmegenehmigung zulässig, sofern diese Arbeit nicht auch an einem Werktag vorgenommen werden kann. Hierzu zählt auch die Versorgung und Abfertigung von Schiffen. Damit ist auch die Anlieferung von Tiefkühlkost an einem Sonntag statthaft, wenn das Schiff planmäßig noch am Sonn ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3569
) Gehalt.D.h., dass in saisonalen Tiefphasen, wenn weniger als vertraglich vereinbart gearbeitet wird, das vertraglich vereinbarte Monatsgehalt mit unveränderter Höhe (verstetigt) weitergezahlt wird. Der Arbeitnehmer "schuldet" dem Arbeitgeber dann praktisch die Anzahl an Minusstunden. Je nach betrieblicher Vereinbarung muss der Arbeitszeitsaldo in einem zuvor klar definierten Ausgleichszeitraum – z.B ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 16354
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetzes wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 18883
, Verbände, etc.) wenden. Im Arbeitszeitgesetz ist der Begriff `Schichtarbeit` im Gegensatz zur Nachtarbeit nicht definiert (siehe § 2 ArbZG). Der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz Zmarzlik/Anzinger, RdNr. 13 zu § 6, bietet folgende Erläuterung: Schichtarbeit liegt vor, wenn sich die Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz derart ablösen, dass der Arbeitsplatz nicht nur während ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2430
Regelungen zur Sonn- und Feiertagstagsarbeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Gemäß § 10 Abs. 1 Ziff. 13 ArbZG ist im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen Sonn- und Feiertagstagsarbeit grundsätzlich zulässig. Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt ...
Stand: 02.10.2018
Dialog: 1974
muss seinem Zweck nach an einem Tag gewährt werden, der für den betroffenen Arbeitnehmer andernfalls ein Arbeitstag wäre. (Hierzu sind die Kommentierungen aber nicht eindeutig.) Zum Teil wird die Regelung von den Aufsichtsbehörden dahingehend interpretiert, dass der Ersatzruhetag auch in Zusammenhang mit Urlaub gewährt werden darf, wenn die Fristen, die durch § 11 Abs. 3 ArbZG vorgeschrieben ...
Stand: 30.12.2024
Dialog: 11053
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung betrifft sowohl den Verleiher als auch den Entleiher.Diese Pflicht ergibt sich aus folgenden Vorschriften:Zu den arbeitsschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unter § 11 "Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis" im Absatz 6 folgende Regelung getroffen:"Die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 30458
Nach § 9 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Abs. 1 Nr.14 ArbZG bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (wie Maschinen und Anlagen) beschäftigt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787
Der Ausgleich für Sonntagsarbeit ist im § 11 Abs.3 Arbeitszeitgesetz geregelt:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."D. h. der Ersatzruhetag darf auch vor dem entsprechenden Sonntag genommen werden. Entscheidend ist immer ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 28918
Zu Frage 1 „Ist bei Abweichung vom Normalfall, aber innerhalb der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes,das Einverständnis des Arbeitnehmers zwingend erforderlich?“:Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält Vorschriften öffentlich-rechtlicher Natur. Normadressat der gegenüber dem Staat bestehenden Pflichten ist der Arbeitgeber, nicht der einzelne Arbeitnehmer. Regelungen, dass bei der Gestaltung ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
Ein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Beschäftigten Ruhepausen gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zu gewähren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit gewährleisten sollen, muss der Arbeitgeber auch dann gewähren, wenn Beschäftigte freiwillig darauf verzichten würden.Da es sich beim Arbeitszeitgesetz um ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 13641
Für eine Beantwortung der Frage muss geklärt werden, ob es sich bei der Fortbildung um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG oder ob es sich um eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit handelt.Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind grundsätzlich alle Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung zur Verfügung steht. Dabei muss der Arbeitnehmer ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6465
Nein. Da es sich beim Arbeitszeitgesetz - ArbZG um öffentliches Recht handelt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den Ersatzruhetag auch dann zu gewähren, wenn ein Arbeitnehmer freiwillig darauf verzichten würde.Eine abweichende Regelung ist nur im Rahmen des § 12 Ziffer 2 ArbZG möglich:§ 12 Abweichende Regelungen In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13381
- oder Dienstvereinbarung möglich.Die abweichenden tariflichen Regelungen gelten als Betriebsnormen norminativ für alle Arbeitnehmer in Betrieben tarifgebundener Arbeitgeber. Sie gelten dagegen nicht unmittelbar für die Arbeitnehmer in Betrieben nicht tarifgebundener Arbeitgeber. Um trotzdem einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Betriebe eines Beschäftigungszweiges zu ermöglichen, gestattet § 7 Abs. 3 Satz 1 ArbZG ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 19832
Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
Die an Sonn- oder Feiertagen gearbeiteten Stunden werden genau so verrechnet wie die an Werktagen gearbeiteten Stunden, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten einzuhalten ist. (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG)Für die Sonn- oder Feiertagsarbeit ist gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18964
Das Aufzeichnen von Arbeitszeitnachweisen richtet sich nach dem jeweiligen Schiffsregister.Ist der Kutter im Binnenschiffsregister gemeldet, unterliegt er den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, nur die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.In Ihrem Fall würde damit ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 10817
Im Arbeitszeitgesetz -ArbZG- findet sich in § 2 folgendes:"Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern (...)."Das Arbeitszeitgesetz findet demnach für Arbeitgeber ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben (§ 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Die Dauer der Ruhezeit kann z.B. durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 27584
Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Regelung für die Gewährung eines Ersatzruhetages für die Beschäftigung an einem Sonntag findet sich im § 11 Abs.3 ArbZG:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag ...
Stand: 27.02.2022
Dialog: 43073