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und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005)Da Wegezeiten als Arbeitszeit gelten, sind diese Zeiten keine Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG.Auch Reisezeiten können keine Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sein.Erbringen Beschäftigte während der Reise eine vertragliche Verpflichtung handelt es sich um Arbeitszeit (sog. "Dienstreisezeit"), so dass nicht gleichzeitig eine Ruhepause ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 4441
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht/zGG des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte.Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Arbeiten im Freileitungsbau, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellu ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 21937
Die Sonn- und Feiertagsarbeit ist im dritten Abschnitt des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt. Fitnessstudios sind nach § 10 Abs.1 Nr.7 ArbZG vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit ausgenommen. Gemäß § 11 Abs.3 ArbZG ist für einen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren.Von dieser Regelung kann allerdings aufgrund eines Tar ...
Stand: 31.10.2023
Dialog: 4557
Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bzw. Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die Vorschriften der VO(EWG) 3820/85 und 3821/85. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Im Art. 13 der VO(EWG)3820/85 werden den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit gegeben bestimmte Ausnahmen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht ...
Stand: 29.08.2014
Dialog: 2578
Der § 5 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz findet bezüglich der Reduzierung der Ruhezeit hier keine Anwendung. Der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz sagt zu der Reduzierung der Ruhezeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 aus, dasseine Reduzierung der Ruhezeit auf Minimal 9 Stunden zulässig ist, eine weitere Veränderung der Ruhezeit des § 5 Abs.1 jedoch nicht zugelassen ist.Dementsprechend findet eine weitere Reduzierung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 26234
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht existieren keine Bedenken, dass der Arbeitsbereich nur durch eine Person besetzt ist. Dies begründet sich darin, dass keine `gefährlichen Arbeiten` im Sinne der DGUV Vorschrift 1 § 8 durchgeführt werden. Eine permanente Überwachung der Systeme ist jedoch durch einen Mitarbeiter nicht zu gewährleisten. In wie weit dies erforderlich ist bzw. vom Kunden gefordert ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 493
und wirtschaftlich vertretbare Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen können. Dort, wo es keine Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften oder staatliche Technische Regeln gibt, zeigen DGUV Regeln Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.Eine rechtliche Vermutungswirkung (zur Erfüllung der gesetzlichen Schutzziele), wie es für die Umsetzung ...
Stand: 27.08.2020
Dialog: 43190
Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind nicht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Das ArbZG kennt die Begriffe passive Fahrzeiten, Fahrzeit, Reisezeit, Dienstreisezeiten und Wegezeiten nicht, sondern nur die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit und Ruhepausen.Was nun als Arbeitszeit und was als Ruhezeit anzusehen ist, ist in der Regel im Tarifvertrag und in darauf beruhenden Dienstvereinbarungen fes ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17982
zur arbeitsvertraglichen Hauptleistung eines Arbeitsnehmers (z.B. Kraftfahrer, Handelsvertreter), so zählt der Zeitaufwand für das Reisen arbeitszeitrechtlich wie auch vergütungsrechtlich zur Arbeitszeit. Sofern Arbeitnehmer an einen anderen Ort reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften (z.B. Montagearbeiter, Bauarbeiter), so stellt dies – abgesehen vom Fahrer - arbeitszeitrechtlich grundsätzlich keine Arbeitszeit dar ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
, sofern er bzw. die von ihm bestellt verantwortliche Person durch stichprobenartige Kontrollen die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellt.Die Androhung von Abmahnungen und anderer Konsequenzen ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit. Eine Bewertung der Zulässigkeit von arbeitsrechtlichen Maßnahmen muss den Einzelfall betrachten. Zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen können wir keine Beratung anbieten ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979
. Unter dieser Voraussetzung besteht aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht (Arbeitszeitgesetz) keine Verbindung zwischen Ihrem Beschäftigungsverhältnis und der Ausbildung zur Sozialpädagogin.Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, wenn Ausgleichstage auf Tage gelegt werden, an denen Sie Ihre Ausbildung absolvieren.Wenn, wie Sie schreiben, auch Ihr Arbeitgeber ein Interesse daran hat, dass Sie die neue ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4284
Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
dann, wenn die jeweilige Fläche entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird. Für Verkehrsflächen auf Werkgelände gilt, dass nur ein nach außen hin gesichertes Werkgelände, dessen Zufahrt ständig kontrolliert wird, so dass betriebsfremden Personen kein freier Zugang ermöglicht ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 42771
Im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr spielt die Länge der Einsätze keine Rolle. Es macht also keinen Unterschied aus, ob ich einmal im Jahr für 10 Minuten das entsprechende Gespann einsetze oder ob dieses täglich eingesetzt wird.Der Transport der Anlage, welche dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, ist nachweispflichtig. Hier handelt es sich um eine reine Auslieferungsfahrt ...
Stand: 30.10.2023
Dialog: 43842
zu kopieren. Hierzu haben ihm die Fahrer die jeweiligen Fahrerkarten zur Verfügung zu stellen.Es handelt sich um eine Verpflichtung des Unternehmers die Daten ordnungsgemäß zu archivieren und aufzubewahren, der Fahrer ist lediglich verpflichtet, dem Unternehmer die Fahrerkarte hierfür zur Verfügung zu stellen.Der Fahrer begeht keine Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit, wenn der Unternehmer seiner ...
Stand: 29.03.2022
Dialog: 10076
v.g. Randbedingungen nicht gewährleistet, liegt keine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes vor. Der Arbeitgeber muss daher in Ihrem Fall gewährleisten, dass Sie Ihre Pause / bzw. Pausenanteile von min. 15 Minuten, innerhalb des Pausenkorridors, ungestört von Publikumverkehr oder sonstigen Störungen wahrnehmen können. Dazu gehört auch die Entgegennahme von Arbeitsaufträgen.Dieses ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 15934
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ein we ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
Die VO Nr. 3820/85/EWG wurde am 12.04.2007 durch die VO Nr. 561/2006/EG ersetzt.Die Regelung des Art. 4 Ziffer 11 VO Nr. 3820/85/EWG findet sich jetzt in Art. 3 Buchstabe g der VO Nr. 561/2006/EG: "Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die n ...
Stand: 13.03.2018
Dialog: 3996