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Nein, die ASR A3.7 „Lärm" gilt nicht für Arbeitsplätze im Freien (siehe hierzu Abschnitt 2 „Anwendungsbereich" Absatz 1 der ASR A3.7). Dort heißt es wie folgt:„(1) Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen, um Gefährdungen und Beeinträchtigungen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten durch Lärmeinwirkungen zu vermeiden." ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43925
In Schichtsystemen, insbesondere in durchrollierenden vollkontinuierlichen, sind die Ersatzruhetage nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Beschäftigung an einem Sonn- oder Feiertag in der Regel fest eingeplant. Muss ein Beschäftigter nach Schichtplan an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten und möchte den betreffenden Tag frei haben, muss er einen Urlaubs- oder Freizeitausgleichstag ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 10668
Eine Ruhepause im arbeitsschutzrechtlichen Sinne (§ 4 Arbeitszeitgesetz – ArbZG) liegt nur vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechung,- vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden Arbeit),- freie und den jeweiligen Verhältnissen ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 6793
nicht in Schichtarbeit tätig, ist zudem der Einsatz am Sonntag und Feiertag zu prüfen, da dieser in der Regel genehmigungspflichtig ist. Zudem müssen nach § 5 ArbZG 11 Stunden zwischen der Beendigung der Arbeit und der Wiederaufnahme am nächsten Tag liegen. Generell ist die Anweisung, an freien Tagen zu arbeiten, nach dem Weisungsrecht des Arbeitgebers jedoch möglich (vergl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist u.a. geregelt, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Eine vergleichbare Vorschrift für Feiertage ist im ArbZG nicht enthalten. Feiertage, die auf Werktage fallen, braucht der Arbeitgeber auch nicht bei der Ermittlung der 15 beschäftiungsfreien Sonntage zu berücksichtigen.Bezüglich beschäftigungsfreier Feiertage an Werktagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4237
Eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) liegt nur dann vor, wenn1. die Ruhepause mindestens 15 Minuten beträgt und2. die Beschäftigten über diese Zeit frei verfügen können und3. der Zeitpunkt der Ruhepause bzw. zumindest ein Pausenkorridor innerhalb der die Ruhepause liegt (z.B. bei Pflegeberufen), vor Aufnahme der Arbeitsschicht festliegen.Wenn der Arbeitgeber eine der drei v ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 6692
, da der Arbeitnehmer hierfür eine Entgeltausfallvergütung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG erhält. Sinn des Arbeitsverbotes an Feiertagen ist, dem Arbeitnehmer einen zusätzlich freien Tag zu geben.Das bedeutet, dass Arbeitszeit, die infolge eines Feiertages ausgefallen ist, nicht nachgearbeitet werden muss, sondern es reduziert sich die wöchentliche Arbeitszeit. Wenn beispielsweise die vertragliche ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 4846
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fordert bei Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag für den Sonntag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Bei einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, muss dieser Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden (§ 11 ArbZG). Bei dem Ersatzruhetag handelt es sich lediglich um einen freien Werktag (Werktag = Montag bis Samstag ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 43461
Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ...." Der Linienverkeh ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947
Gemäß Artikel 4 Buchstabe h VO (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet die "wöchentliche Ruhezeit" den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine "regelmäßige wöchentliche Ruhezeit" und eine "reduzierte wöchentliche Ruhezeit" umfasst (siehe hierzu auch Artikel 8 Absatz 6 VO (EG) Nr. 561/2006). Ruhezeit setzt voraus, dass der Fahrer über seine Zeit frei ...
Stand: 16.12.2013
Dialog: 9870
liegen und es darf nicht mehr als sechs Stunden hintereinander ohne Pause gearbeitet werden. Ob bei Einhaltung dieses Rahmens die Ruhepause in der Mitte oder mehr am Ende bzw. am Anfang der Arbeitszeit liegt, kann der Arbeitgeber frei entscheiden. Es ist aber unzulässig, die Ruhepause ganz an den Beginn oder das Ende der Arbeitszeit zu legen. Eine Aufteilung der Ruhepausen ist zulässig, solange dabei ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 18449
ebenfalls eine Rolle.Wenn Sie für sich entscheiden, ob Sie sich der betrieblichen Lage weiterhin stellen wollen/müssen oder ob ein rechtzeitiger Arbeitsplatzwechsel für Sie die bessere Alternative darstellt, dann können Sie mit diesen persönlichen Ergebnissen in das bereits angedachte Personalgespräch gehen.Bereiten Sie das Gespräch gut für sich selbst vor, indem Sie sich über Ihre Bedingungen ...
Stand: 21.01.2019
Dialog: 1459
Für die zwei verkürzten Wochenruhezeiten muss ein Ausgleich genommen werden. Dieser Ausgleich muss mit der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden (von Woche 3) zusammenhängend genommen werden. Möglich wäre daher in der dritten Woche am Donnerstag und Freitag den Ausgleich und am Samstag und Sonntag die "reguläre" Wochenruhezeit zu nehmen. Da die reguläre wöchentliche Ruhezeit ledigl ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43337
fällt.Auf Ihre Frage bezogen ist außerdem zu beachten, dass in den Bundesländern noch weitere "landestypische" Feiertage möglich sind, die auf eine Arbeitszeitregelung Einfluss nehmen können. Wurde der Montag immer als arbeitsfreier Tag vereinbart, muss auch kein anderweitig freier Arbeitstag gewährt werden. Ist lediglich eine feste Stundenanzahl festgeschrieben, ohne die Arbeitstage näher zu bestimmen ...
Stand: 14.06.2022
Dialog: 17731
eines festzulegenden Ausgleichszeitraums beschäftigungsfrei zu stellen (vgl. § 12 Abs. 3 ArbZG). Bitte informieren Sie sich, ob für Ihr Unternehmen ein entsprechender Tarifvertrag bzw. eine Dienstvereinbarung / Betriebsvereinbarung besteht.Auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts weisen wir hin: Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 294/00 und Urteil vom.13.07.2006 - 6 AZR 55/06. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
Regelungen zur Sonn- und Feiertagstagsarbeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Gemäß § 10 Abs. 1 Ziff. 13 ArbZG ist im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen Sonn- und Feiertagstagsarbeit grundsätzlich zulässig. Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag ...
Stand: 02.10.2018
Dialog: 1974
, Kommentar Arbeitszeitgesetz).Der Arbeitnehmer ist in der Wahl seines Aufenthaltortes frei, wenn er seine jederzeitige Erreichbarkeit durch den Arbeitgeber gewährleisten kann. Hier kommt es nun auf die Tätigkeit des Arbeitsnehmers an, ob er sich in der Nähe seines Einsatzortes aufhalten muss oder nicht. Die Entfernung des Arbeitnehmers vom Arbeitsort darf dem Zweck der Rufbereitschaft nicht zuwider laufen ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
Als "wöchentliche Ruhezeit" ist der wöchentliche Zeitraum definiert, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann (Verordnung (EG) 561/2006, Artikel 4).Die Zeit für die Fahrt von der Wohnung zur Betriebsstätte gilt allgemein als die Zeit, über die ein Beschäftigter, also auch ein Kraftfahrer, frei verfügen kann (Anmerkung: Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 28.10.2023
Dialog: 13475
Arbeitsunterbrechungen,- Vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden) und- Freie und dem jeweiligen Verhältnissen entsprechende Verfügbarkeit des Arbeitnehmers über die Arbeitsunterbrechung.Alle anderen Zeiten sind Arbeitszeit. Die Spezialregelungen nach § 21a des ArbZG gelten ausschließlich für Fahrpersonal und sind nicht auf andere Berufsgruppen übertragbar ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546