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- und Gesundheitsschutzes die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt und -sofern vorhanden- der Betriebs- oder Personalrat als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.Im § 17 des Arbeitsschutzgesetzes werden Rechte der Arbeitnehmer definiert. Sollte der Arbeitgeber den berechtigten Beschwerden der Beschäftigten nicht abhelfen, können sich diese an die zuständige Arbeitsschutzbehörde ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 1785
der BaustellV zu unterscheiden ist das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG.Gemäß § 5 AsiG hat jeder Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) zu bestellen und mit den in § 6 ASiG genannten Aufgaben schriftlich zu beauftragen. Die Anzahl der FaSi richten sich u. a. nach der- Betriebsart und den damit verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,- der Anzahl der Arbeitnehmer und die Zusammensetzung ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
der Arbeitszeit. Ein Arbeiten nach der Erfassung ist also nicht möglich. Bei einem Verstoß gegen diese Regel können mehrere Probleme auftreten:Zum einen bei einem Arbeitsunfall, der in "inoffizieller" Arbeitszeit geschieht, zum anderen wegen der Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeit laut § 16 (2) ArbZG. Arbeitet die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers nach dem Ausstempeln ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, möglich (§ 14 Arbeitszeitgesetz). Den Ausfall des ablösenden Dienstes durch Krankheit kann man nicht als außergewöhnlichen Fall im Sinne des § 14 Arbeitszeitgesetz bezeichnen. Daher muss der Arbeitgeber bei seiner Dienstplanung den Ausfall des ablösenden Dienstes, berücksichtigen ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden. Um eine Transparenz sicherzustellen, sollte auch ein Mitglied des Betriebsrats beteiligt sein.Der wichtigere Schritt nach der "arithmetischen" Auswertung ist der dann folgende Schritt der Bewertung der Aussagen. Hierzu sind - je nach verwendetem Instrument - arbeitspsychologische Grundkenntnisse notwendig. Bei diesem Schritt empfiehlt ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 6523
mit Beginn der Arbeitsschicht feststehen. Der Arbeitgeber muss dementsprechend organisatorische Maßnahmen treffen, damit die vorgeschriebenen Ruhepausen von den Beschäftigten auch tatsächlich eingelegt werden können. Verstöße gegen Ruhepausenbestimmungen des ArbZG können von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde als Ordnungswidrigkeit entsprechend § 22 ArbZG geahndet werden.Das ArbZG lässt ein Abweichen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12913
Ja; gemäß § 14 Arbeitszeitgesetz darf vom Verbot der Sonntagsarbeit abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 619
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für versicherte Personen grundsätzlich auch dann, wenn gegen Arbeitszeitbestimmungen verstoßen wurde.Bezüglich möglicher ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 2399
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) schreibt in seinen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fahrpersonalrecht hierzu:"Wann ist die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs-, Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich?[...]EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage:In den Fällen, in denen berücksichtigungsfreie Tage m ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 10144
In dem von Ihnen geschilderten Fall kann § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zur Anwendung kommen, wenn "bei vorübergehenden Arbeiten in...außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten..." es zu einer Ruhezeitverkürzung kommt. Das gilt aber nur, wenn so ein Fall ausnahmsweise eintritt und sich nicht regelmäßig wiederholt. Wenn auf der besagten Strecke regelmäßig ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 24602
genannten Handlungsvorschläge können oder sollten daher in einer konkreten Situation angewendet werden. Sie zeigen jedoch auf, dass es durchaus Handlungsmöglichkeiten gibt.Analysieren Sie die Situation und versuchen Sie, eine klare Sicht darauf zu bekommen: Was genau passiert? Von wem geht das Verhalten/die Situation aus? Was sind mögliche Gründe dafür? Richtet sich dieses Verhalten gezielt gegen mich bzw ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 43164
Für einen LKW mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht wird in diesem Fall eine Fahrerkarte benötigt. Bis 7,5 t kann das Fahrzeug für private Zwecke ohne Fahrerkarte gefahren werden. Ein "95er-Eintrag" im Führerschein ist nicht erforderlich. ...
Stand: 12.04.2019
Dialog: 42659
Für den Begriff Ausnahmefall gibt es keine gesetzliche Definition.Gemäß § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf in Notfällen und Ausnahmefällen unter anderem auch die Ruhezeit verkürzt werden. Ein Ausnahmefall ist eine ungewöhnliche Situation, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintritt und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise beseitigt werden können als durch Abweichungen ...
Stand: 18.05.2021
Dialog: 43407
Verstärken Sie die Mobbing-Prävention! Sie können beispielsweise eine interne Beschwerdestelle einrichten, Schulungen zu den Themen „Umgang mit Konflikten“ und „Gesprächsführung“ durchführen, eigene Beratungsangebote schaffen und fördern. Auch eine bessere Informationspolitik und eine vertrauensvolle, teamorientierte Kultur in Ihrem Unternehmen/Ihrer Verwaltung kann viel zur Verhinderung von Mobbi ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 8928
Sie sollten Ärger und Kummer nicht verschweigen, sondern frühzeitig versuchen, ein Gespräch mit dem Mobber zu führen. Holen Sie sich zudem Unterstützung bei Kollegen und/oder Vorgesetzten. Bevor es zu spät ist: Nutzen Sie interne oder externe Beratungsangebote!Mobbing am Arbeitsplatz kommt häufiger vor als viele glauben, und es kann jeden treffen. Aktuellen Schätzungen zufolge leiden in Deutschlan ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 8927
, Rauhreif, Vereisung, Schnee (Punkt 3.1.1 DGUV Information 201-054 "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten").Ab wann auf Grund der Witterungseinflüsse ein sicheres Arbeiten nicht mehr gewährleistet ist, z. B. wegen zu hoher Windgeschwindigkeiten, wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht quantitativ festgelegt. Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich, ggf. mit Unterstützung der Fachkraft ...
Stand: 09.01.2025
Dialog: 5219
Bestandteil der regelmäßigen Tätigkeit. Diese Situationen sind für den Dienstleister Ereignisse, mit denen der Arbeitgeber (Dienstleister) rechnen muss und für den es vorhersehbare Situationen darstellt. Der Dienstleiter begibt sich mit eigenem Willen in diese Situationen.Daher ist für den Dienstleister eine Anwendung des § 14 Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) im Rahmen der Notfallbeseitigung oder Beseitigung ...
Stand: 08.03.2023
Dialog: 43786
Heimpersonal-Verordnung (HeimPersV): § 5 Beschäftigte für betreuende Tätigkeiten 1. Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Hierbei muß mindestens einer, bei mehr als 20 nicht-pflegebedürftigen Bewohnern oder mehr als vier pflegebedürftigen Bewohnern mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 3488
Ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist ein besonderes, nicht vorhersehbares Ereignis, welches unabhängig vom Willen des Betroffenen eingetreten ist und dessen Folgen nicht auf andere Weise als durch Abweichung von den regulären Arbeitszeitvorschriften zu beseitigen ist.Treten jedoch die Umstände, die eine Abweichung erfordern, mit einer gewissen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12330
Bei der Beantwortung der Frage muss unterschieden werden, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt.Nach § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 11 Abs. 1 AZG einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigt oder entgegen § 11 Abs. 3 ArbZG einen Ersatzruhetag nicht oder nicht rechtzeitig gewährt.Die O ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11464