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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem anderen Land ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 4288
. über den Betriebsrat, vor Ort beraten lassen.Hinweis:Kraftfahrer dürfen eine tägliche Gesamtarbeitszeit (Lenkzeit plus "sonstige" Arbeitszeit) von 10 Stunden nicht überschreiten. Kraftfahrer, die 8 Stunden Lenkzeit haben und noch 2 Stunden andere Arbeiten ausgeführt haben, dürfen die Lenkzeit nicht mehr auf 9 oder 10 Stunden ausdehnen. ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Rechtsgrundlage in Bezug auf die Arbeitszeit ist, auch im Schichtbetrieb, das Arbeitszeitgesetz - ArbZG. Arbeitnehmer in Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Somit fallen Auszubildende unter das Arbeitszeitgesetz. Per Arbeitsvertrag können bezüglich der Schichtarbeit weitere Vereinbarungen getroffen werden, allerdings dürfen ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5179
, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen dem Beschäftigten keine Nachteile entstehen (§ 17 Abs. 2 ArbSchG). ...
Stand: 07.09.2024
Dialog: 903
Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Das bedeutet, dass spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit eine weitere Ruhepause von mindestens 15 Minuten Dauer einzulegen ist. Die Ruhepause soll dabei nicht in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsende liegen, sondern die Arbeit im Anschluss an die Ruhepause noch eine gewisse Zeit ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 5639
und für einen Ersatzruhetag bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Nicht direkt geregelt wird jedoch, ob bei zulässiger Sonn- und Feiertagsarbeit 50 % oder 100 % der Belegschaft arbeiten dürfen (bei regelmäßiger Sonn- und Feiertagsarbeit müssen nur 15 Sonntage pro Jahr beschäftigungsfrei bleiben). Es ist lediglich sicherzustellen, dass an den Sonn- und Feiertagen nur im unbedingt erforderlichen Umfang gearbeitet wird.Die ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
Angestellten aus dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes und damit aus dem Arbeitszeitgesetz geführt.Leitende Angestellte sind aber nicht völlig schutzlos. Arbeitsverträge dürfen z. B. kein die allgemeine menschliche Leistungsfähigkeit oder die Zumutbarkeit übersteigendes Arbeitsvolumen verlangen und müssen im Einklang mit dem Grundgesetz stehen (Schutz der Menschenwürde, Recht auf körperliche ...
Stand: 21.04.2023
Dialog: 5075
als Ausgleichstage herangezogen würden. Urlaubstage sind daher bei der Ausgleichsregelung gemäß § 3 Abs. 2 ArbZG nicht zu berücksichtigen. Gemäß v.g. Kommentierung dürfen auch Krankheitstage nicht als Ausgleich herangezogen werden.Tage sonstiger Arbeitsbefreiung, z.B. unbezahlter Sonderurlaub oder Tage des unberechtigten Fernbleibens von der Arbeit, können aber als Ausgleichstage herangezogen werden. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6587
werden. Bei Ausnahmetabeständen des § 10 ArbZG handelt es sich um gesetzliche Ausnahmen. Die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer sind allerdings aufzuzeichnen (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Der gesetzliche Ausnahmetatbestand sollte nachweisbar sein (Hinweis auf Wartungsarbeiten beim Kundenbetrieb...). Insbesondere ist der erste Satz unter § 10 ArbZG: "sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 10452
und Fahrverkehr.Ein Kickboard wird man wohl, ähnlich wie im Straßenverkehrsrecht, als besonderes Fortbewegungsmittel vergleichbar Inlinern, Kinderwagen, etc. bezeichnen können. Diese dürfen auf Wegen für Fußgänger benutzt werden.Mögliche Gefahrenpotenziale bei der Nutzung eines Kickboards (Sturz- und Kollisionsgefahren) auf innerbetrieblichen Verkehrswegen und die sich daraus ergebenden nötigen ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 3775
zu beachten.Fahrer von Fahrzeugen im Gelegenheitsverkehr müssen nach spätestens sechs 24-Stundenzeiträumen (144) Stunden nach dem Ende der letzten Wochenruhezeit eine erneute Wochenruhezeit einlegen!In diesem Fall dürfen nicht wie in der FPersV beschrieben die wöchentlich einzuhaltenden Ruhezeiten auf einen zwei Wochenzeitraum verteilt werden, da hier ausschließlich die Verordnung (EG) 561/2006 Anwendung findet. ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
Der beschriebene Stellenabbau innerhalb des Unternehmens scheint beschlossen zu sein. Die entstehenden Lücken werden durch Mehrarbeit und Überstunden der verbleibenden Mitarbeiter kompensiert.Da keine entsprechenden Informationen vorliegen, ist der Grund des Stellenabbaus nicht klar. Dieser kann in einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens, einer sonstigen Kosten mindernden Ausrichtung oder an ...
Stand: 21.01.2019
Dialog: 1459
bei einem Autokran). In Ihrem Fall ist die Betonpumpe für den Einbau des Ortbeton je nach Baustellensituation zwingend notwendig und daher in der Ausnahme. Hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen dürfen keine Anhänger zum Zwecke der Güter- oder Personenbeförderung mitgeführt werden, mit Ausnahme von Beförderungen, die ausschließlich der Zweckbestimmung der selbstfahrenden Arbeitsmaschine dienen. (§ 32a Satz 4 ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
benötigt. Diese Fahrzeuge dürfen nur in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt;"Für Fahrten, die nicht die Bedingung einer Ausnahme erfüllen, muss bei Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen ein Kontrollgerät genutzt werden.Tageskontrollblätter können nicht geführt ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 6558
zur Arbeitszeitgestaltung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW weisen wir hin.Das Arbeitszeitgesetz gehört zum Bereich des öffentlichen Rechts. Vom Arbeitszeitgesetz abweichende Regelungen dürfen daher nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen werden. Innerhalb des vom ArbZG gesetzten Rahmens sind Regelungen zulässig und möglich. Für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen hat ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Grundsätzlich gilt zudem, dass die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Ruhepausen grundsätzlich nicht an den Anfang oder an das Ende einer Arbeitsschicht gelegt werden dürfen. Auch muss die Lage und die Dauer einer Ruhepause, um als solche arbeitszeitrechtlich akzeptiert werden zu können, spätestens ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12913
Arbeitsunterbrechungen nicht den Kriterien als Pause oder als Ruhezeit entsprechen, sind diese Arbeitsunterbrechungen Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Arbeitszeit und betriebsbedingte Arbeitsunterbrechungen dürfen als Arbeitszeit zusammen maximal 10 Stunden täglich nicht überschreiten. ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
oder des Führerscheins), und Ihre Unterschrift anbringen.Sie dürfen Ihre Fahrt ohne Fahrerkarte für maximal 15 Kalendertage fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist. Sie müssen aber nachweisen, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraumes vorzulegen oder zu benutzen." ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 3171
Sonntagsarbeit ist nach § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz/ArbZG nur zulässig, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG ist Sonntagsarbeit zulässig u. a. für Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen. Vorausgesetzt wird bei allen Veranstaltungen, dass sie vor einem Publikum stattfinden. Proben ohne Publikum sind i. d. R. nicht zulässig. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42242