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Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist europäisches Recht und regelt Lenk- und Ruhezeiten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.Sie betrifft Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder der Personenbeförderung ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG sind Messen, Ausstellungen und Märkte im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung von der Sonntagsarbeit freigestellt. Hierunter fallen als Nebenarbeiten auch der Standauf- als auch der Standabbau, sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Die CeMAT ist nach Auskunft der Messe AG nach Gewerberecht genehmigt. Somit ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 13377
1) Die Arbeitszeit von Fahrerinnen/ Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
Nr. 3821/85 Alternativ zur Bescheinigung gemäß § 20 FPersV (national) kann auch das Formblatt zur Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß der EU Kommission vom 14.12.2009 verwendet werden!Einzelheiten können in der Leitlinie 5 zur VO (EG) Nr. 561/2006 (EWG) Nr. 3821/85 entnommen werden. ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
Die VO (EG) Nr. 561/2006 gilt für Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger.Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:„Beförderung im Straßenverkehr“, jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 11947
Nach Artikel 8 Nr.8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 dürfen tägliche und reduzierte Wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden. Regelmäßige wöchtliche Ruhezeiten von 45 Stunden müssen außerhalb des Fahrzeuges verbracht werden. Sie müssen nicht am Standort des Fahrzeuges oder am Wohnsitz des Fahrers eingelegt werden. Sollte die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht an den vorgenannten ...
Stand: 16.08.2014
Dialog: 21814
Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
Ja. Dieses wird im FAQ „Für welche Fahrzeuge gelten die Fahrpersonalvorschriften?“ des Bundesamtes für Güterverkehr klargestellt.Hierin heißt es:Die Fahrpersonalvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren zulässiges ...
Stand: 15.04.2013
Dialog: 6514
Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem in der Frage genannten Lkw um ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 7,5 to handelt.Fahrzeuge zur Güterbeförderung, deren zGG einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen der VO Nr. 561/2006/EG: (Hinweis: Die VO Nr. 561/2006/EG spricht nicht vom zGG sondern physikalisch korrekt von der Gesamtmasse).Der Lkw ...
Stand: 04.12.2017
Dialog: 6735
Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Ungünstig gestaltete Arbeitsbedingungen können zu Erschöpfung, Frustration oder Ärger führen. Langfristig erhöht sich das Risiko von Erkrankungen, wie beispielsweise Muskel-Skelett- und Herz-Kreislauferkrankungen. Damit verbunden sind hohe Fehlzeiten, betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten und menschliches Leid.Wissenschaftliche Untersuchungen (BAuA, 2017 und die Reporte Nr. 31 und Nr. 32 ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42909
Das Verbringen (Überführen) eines bereits seiner bestimmungsgemäßen Verwendung übergebenen Fahrzeuges von einer Werkstatt in eine andere Werkstatt fällt nicht unter die Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, sofern es sich bei dieser Verbringung des Fahrzeuges nicht um eine Probefahrt im Rahmen eines Werkstattaufenthaltes handelt (siehe Art. 3 Buchstabe g ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 11570
Ja, das dürfen Sie. Bei wechselndem Einsatz der Fahrer zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr ist jeweils wechselweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden. Nur bezüglich der Wochenruhezeit ist jedoch ausschließlich die VO (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden, die Ausnahme nach § 1 Abs. 4 der FPersV kann NICHT in Anspruch genommen werden. Da mitunter ...
Stand: 25.07.2011
Dialog: 14167
Gemäß Artikel 4 Buchstabe h VO (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet die "wöchentliche Ruhezeit" den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine "regelmäßige wöchentliche Ruhezeit" und eine "reduzierte wöchentliche Ruhezeit" umfasst (siehe hierzu auch Artikel 8 Absatz 6 VO (EG) Nr. 561/2006). Ruhezeit setzt voraus, dass der Fahrer über seine Zeit frei ...
Stand: 16.12.2013
Dialog: 9870
Ja, die Fahrerkarte ist vom Fahrer zu benutzen und das Kontrollgerät ordnungsgemäß zu bedienen. Ebenso sind die Lenk- und Ruhezeiten hierbei entsprechend der Art. 6 bis 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 einzuhalten. Die rechtliche Auslegung hierfür ergibt sich folgendermaßen: Gemäß Art. 2 in Verbindung mit Art. 4 der VO (EG) Nr. 561/2006 fällt ein LKW über 7,5 t zGM zunächst grundsätzlich ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
In beiden Fällen dürfen Sie das Fahrzeug nicht ohne Fahrerkarte fahren!Begründung:"Beförderung im Straßenverkehr"Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. (Art. 4 Buchstabe a)Der Fahrer ist darüber hinaus verpflichtet ab dem Zeitpunkt ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Hierzu enthält der § 10 eine Aufzählung von zulässigen Arbeiten.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 ArbZG ist S-/Feiertagsarbeit zulässig ... beim Transport und Kommissionieren von leicht verderblichen Waren i. S. d. § 30 Abs. 3 Nr. 2 StVO.Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Frischwaren wegen ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 27521
Grundsätzlich fallen Fahrten zum Gütertransport, bei denen die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs alleine oder mit Anhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt unter die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung-FPersV. Bei mehr als 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse ist die VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung anzuwenden, https ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
Nach § 9 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Abs. 1 Nr.14 ArbZG bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (wie Maschinen und Anlagen) beschäftigt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787
.(Ausnahme: Artikel 3 Buchstabe aa) gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006)Hinweis:Für Fahrzeuge von mehr als 2,8t (zHM) bis einschließlich 3,5t gilt die o. g. Ausnahmeregelung ohne Umkreiseinschränkung.(Ausnahme: § 1 Abs. 2 Nr. 3 gemäß Fahrpersonalverordnung) ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 43907