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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat u. a. den Zweck, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nr. 1 ArbZG) und gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 2 Absatz 2 ArbZG). Für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
Gemäß § 5 "Beurteilung von Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - hat der Arbeitgeber (1) ... durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) ... (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
Ja, es ist zulässig. Das Arbeitszeitgesetz sagt nichts zur Lage der Pause innerhalb der Arbeitszeit / Schichtzeit. Es darf lediglich nicht länger als 6 Stunden ohne Unterbrechung durch eine Pause oder Ruhezeit gearbeitet werden. Sinnvoll ist es aber, die Pause so zu legen, dass es nicht zur Überlastung kommt. Dann ist sicherlich auch die Arbeitseffizienz größer. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 3030
des EU-Kartenführerscheins mit einer der folgenden Fahrerlaubnisklassen sein (vgl. Muster 1 Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung): B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE. Abweichend hiervon reicht es aus, wenn der Antrag auf Ausstellung eines Kartenführerscheins gestellt ist und der antragbearbeitenden Stelle die Führerscheinnummer bekannt ist. Die Fahrerkarte darf jedoch nicht vor der Ausgabe des EU ...
Stand: 25.06.2025
Dialog: 16338
zu gewähren ist (§ 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für Arbeiten an Samstagen ist kein Ersatzruhetag vorgeschrieben, weil der Samstag ein Werktag ist. Wenn der vorgesehene Ersatzruhetag auf einen Wochenfeiertag fällt, kann dieser Tag nicht als Ersatzruhetag gelten. Als Ersatzruhetage kommen grundsätzlich nur Werktage in Betracht. Soweit Sie an diesem Tag arbeiten müssen, steht Ihnen auch hierfür ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) soll die Aufsichtsbehörde in die Lage versetzen, die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften zu kontrollieren. Aufzuzeichnen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Nach § 1 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) definiert sich Arbeitszeit vom Anfang bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Ein Zeiterfassungssystem erfasst in der Regel den Beginn und das Ende ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 19507
sich auf den jeweiligen (individuellen) Werktag. Beginnt die Arbeitszeit um 8.00 Uhr, dann endet der (individuelle) Werktag 24 Stunden später um 8.00 Uhr des nächsten Tages.Ein entsprechender Hinweis findet sich auch im Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 30. Dezember 2013 zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes unter den Erläuterungen zu § 3 ArbZG. ...
Stand: 26.09.2019
Dialog: 5151
, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen.Bei Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen gelten hinsichtlich der Arbeitszeiten sowie der Ruhepausen und Ruhezeiten die Regelungen der werktäglichen Arbeitszeit:Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
Führungskräfte fallen als leitende Angestellte u. U. nicht unter das Arbeitszeitgesetz - ArbZG (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für diesen Personenkreis ist keine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich.Für andere Mitarbeiter/Arbeitnehmer ist jedoch eine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich. Hier würde sehr kritisch geprüft, ob dieser Familientag nicht auf einen Samstag (Werktag) verlegt werden ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24112
Grundsätzlich muss nach einer Arbeitsschicht eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Wenn man also in der Bereitschaftszeit zur Arbeit gerufen wird, muss entweder vor dem Einsatz oder nach dem Einsatz eine Ruhezeit von 11 Stunden gelegen haben bzw. liegen.Beispiel 1: Die Arbeitszeit endet um 17:00 Uhr. Um 5:00 Uhr am nächsten Morgen erfolgt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 17980
Die DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" befasst sich mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen. Hier finden Sie die Schutzmaßnahmen für das Befahren von Behältern. Anhang 1 enthält einen Mustererlaubnisschein. ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 4541
Sonntagsarbeit ist gemäß § 10(1) Nr. 10 Arbeitszeitgesetz - ArbZG in Verkehrsbetrieben auch ohne besondere Anzeige oder Ausnahmegenehmigung zulässig, sofern diese Arbeit nicht auch an einem Werktag vorgenommen werden kann. Hierzu zählt auch die Versorgung und Abfertigung von Schiffen. Damit ist auch die Anlieferung von Tiefkühlkost an einem Sonntag statthaft, wenn das Schiff planmäßig noch ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3569
Die Beurteilung von Fahrzeiten führt immer wieder zu Diskussionen, da die in der Praxis anzutreffenden Situationen (Abfahrtort, Einsatzstellen, Fahrzeit, Fahrzeugführer/Beifahrer, etc.) stark variieren. Auch werden in dem für Arbeitszeiten maßgeblichen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) keine abschließenden Festlegungen zur Beurteilung von Fahrzeiten getroffen.Daher muss stets der jeweilige Einzelfall betr ...
Stand: 19.08.2025
Dialog: 5221
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. …(§ 2 ArbZG).In Ihrem Fall muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen. Die Schichtzeit von 6:00 bis 15:20 Uhr minus 30 Minuten Pause ergibt ein Arbeitszeit von 8 Stunden 50 Minuten. Bei einer Arbeitszeit ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 43193
Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG dienen u.a. dem Zweck, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 ArbZG). Unter diesem Aspekt sind auch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) bezüglich der Ruhepausen zu sehen. 6 Stunden Arbeiten ohne Ruhepause ist das Äußerste, was das Arbeitszeitgesetz zulässt ...
Stand: 04.10.2018
Dialog: 6584
Prinzipiell ja, im Arbeitsschutzgesetz § 8 ist die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber beschrieben. Wenn diese Punkte erfüllt sind und es gewährleistet ist, dass es sich nicht um Einzelarbeitsplätze handelt, können die Arbeiten auch ohne Anwesenheit des Koordinators des Vertragsgebers ausgeführt werden.Auch kann die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) § 5 Abs. 3 zur Klärung ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7623
müsste ggf. mit dem Arbeitgeber durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag eine Vereinbarung getroffen werden.Hinweis:Von dem grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit darf u.a. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen abgewichen werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (§ 10 Abs. 1 Ziffer ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4237
Ja!Begründung:Das Arbeitszeitgesetz definiert in § 2 Arbeitszeit folgendermaßen:"Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen."Der Kommentar Anzinger/ Koberski erläutert dazu noch:"Die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit ist Arbeitszeit, unabhängig davon, ob und in welcher Form der Arbeitgeber von der ihm während dieser Zeit ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 26493