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Tätigkeiten unterbrochen werden, deren Dauer insgesamt eine Stunde nicht überschreiten darf. Während dieser regelmäßigen täglichen Ruhezeit muss dem Fahrer eine Schlafkabine oder ein Liegeplatz zur Verfügung stehen." In dem Fall ist dann bei einem Kontrollgerät nach Anhang 1 - analoges Kontrollgerät - (Tachoscheiben) wie folgt zu schalten:Nach Ankunft im Wartebereich auf Ruhezeit (Kennzeichen Bett ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 7940
(EG) Nr. 561/2006 bezeichnet die nachfolgenden Ausdrucke wie folgt: a) „Beförderung im Straßenverkehr" jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs; b) „Fahrzeug" ein Kraftfahrzeug, eine Zugmaschine, einen Anhänger oder Sattelanhänger oder eine Kombination dieser Fahrzeuge gemäß ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Die Fahrpersonalverordnung betrifft Fahrer- von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie- von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
Ausnahmen können aber nicht über den Rahmen der Verordnung hinausgehen.Zu den einzelnen Fragen:1. Gibt es länderspezifische Ausgaben der digitalen Kontrollgeräte? Die Kontrollgeräte müssen den Anhängen I (analog) oder Ib (digital) der VO(EWG) 3821/85 entsprechen. Die Hersteller von Kontrollgeräten müssen sich strikt an die Vorgaben dieser Anhänge halten. Dieses wird von den zuständigen Stellen ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 4122
Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
Rechtsgrundlage für die Verwendung von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen ist Ziffer 2.4 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach dürfen Personen mit nicht dafür vorgesehenen Arbeitsmitteln (z. B. Flurförderzeuge mit senkrechtem Hubmast: Gegengewichtstapler, Schubmaststapler, Regalstapler, und Dreiseitenstapler) ausnahmsweise angehoben werden, wenn geeignete Maßnahmen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 4816
bestimmt. Somit unterliegen Werkstattwagen nicht dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, da mit diesen Fahrzeugen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine gewerbliche Güterbeförderung betrieben wird. Dies gilt auch für Werkstattwagen, die mit einer Anhängerkupplung ausgestattet sind, aber keinen Anhänger ziehen. ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43788
Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes ( Fahrpersonalverordnung-FPersV) gilt für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen beträgt usw. Der Begriff Fahrer ist in Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 definiert. "Fahrer ist jede Person, die das Fahrzeug ...
Stand: 09.09.2014
Dialog: 21921
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist europäisches Recht und regelt Lenk- und Ruhezeiten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.Sie betrifft Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder der Personenbeförderung ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279
Nein, nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen.Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 14035
und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
III Artikel 11 Anhang zum AETRDie Bescheinigung ist dem Fahrer vom Unternehmer vor Fahrtantritt auszustellen. Die Bescheinigung muss eine Begründung enthalten, warum der Fahrer keine Aufzeichnungen vorlegen kann. Darüber hinaus unterliegt die Bescheinigung nach § 20 FPersV in Deutschland keinen Formerfordernissen. In Deutschland können daher in einem Dokument auch mehrere Tage und unterschiedliche ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25811
, ISBN 3-8005-3055-4 ).Unbeschadet der arbeitsschutzrechtlichen Bewertung können die Betriebspartner (Betriebsrat / Arbeitgeber) im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festlegen, dass der Weg zum Pausenraum nicht zur Ruhepause, sondern als Arbeitszeit zählt.Zu beachten ist, dass Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche für die Beschäftigten leicht erreichbar sein müssen (Ziffer 4.2 des Anhangs ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 5293
bei einem Autokran). In Ihrem Fall ist die Betonpumpe für den Einbau des Ortbeton je nach Baustellensituation zwingend notwendig und daher in der Ausnahme. Hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen dürfen keine Anhänger zum Zwecke der Güter- oder Personenbeförderung mitgeführt werden, mit Ausnahme von Beförderungen, die ausschließlich der Zweckbestimmung der selbstfahrenden Arbeitsmaschine dienen. (§ 32a Satz 4 ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
. g. Randbedingungen nicht gewährleistet, liegt keine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes vor. Der Arbeitgeber muss daher in Ihrem Fall gewährleisten, dass Sie Ihre Pause ungestört von Kunden, Publikumsverkehr oder sonstigen Störungen wahrnehmen können.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung ist unter der Nummer 4.2 Absatz 1 nachzulesen, dass bei mehr als zehn Beschäftigten ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 6692
zu 1) Aufgrund der Fragestellung ist davon auszugehen, dass der eingesetzte PKW zur Güterbeförderung ggf. mit einem Anhänger zum Einsatz kommt. Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt haben die Fahrpersonalverordnung - FPersV zu beachten. Die Verpflichtung zum Einbau eines EG ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
andere Ursachen vorliegen und zum anderen vielfach keine ausreichenden Kriterien zur Bewertung und Beurteilung des Ursachenzusammenhangs existieren.Wenn die Überprüfung der Bildschirmarbeitsplätze und die arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung wirklich keine Auffälligkeiten ergeben haben (ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitshaltung, angemessene Sehschärfe ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 5147
Die VO (EG) Nr. 561/2006 gilt für Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger.Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:„Beförderung im Straßenverkehr“, jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 11947
spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln, die mindestens die Angaben nach Anhang 1 enthält. Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen."Nähere Regelungen dazu, u.a. zu dem Begriff Baustelle und bauliche Anlage finden sich in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB .Den Versicherungsschutz ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Höchstmaße einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 2,8 t zHM und nicht mehr als 3,5 t zHM ergänzt die Fahrpersonalordnung (FPersV) die EU-Vorschriften.Wenn der Fahrer eines solchen Fahrzeuges für seinen Fahrtag oder für einen der 28 Kalendertage, die dem Fahrtag vorausgehen, keine Aufzeichnungen (bspw. Tageskontrollblätter ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503